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Approbationsverfahren Zahnärzte aus Südamerika

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Ich habe ein kleines Video zu Ihrer Information zusammengestellt und beschreibe Ihnen, wie Sie die aktuellen Ergebnisprotokolle und Berichte über FSP Fachsprachprüfungen und Kenntnisprüfungen von verschiedenen Prüfungsorten und Bundesländern finden. Dieses Archiv wird ständig ergänzt.

Sie finden das Video hier. Klicken Sie bitte auf   https://youtu.be/Ewb-iIcKh-I
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Erfahrungsbericht südamerikanische Zahnärzte

APPROBATIONSVERFAHREN VON SÜDAMERIKANISCHEN ZAHNÄRZTEN 


EIN ERSTER ERFAHRUNGSBERICHT VON KLAUS SIMON       
Klaus Simon ist Experte für die Unterstützung von Zahnärzten aus Südamerika  
Tel. 04464 - 8507    klaus.simon@ewetel.net


Einleitung / Präambel


 

In Deutschland haben sich mit dem Berufsanerkennungsgesetz die gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen geändert. Seit dem Jahr 2012 ist es südamerikanischen Ärzten und Zahnärzten erstmals möglich, unter Beibehaltung der Staatsangehörigkeit ihres südamerikanischen Heimatlandes, in Deutschland die Approbation zu beantragen. Zuvor war es für Ärzte und Zahnärzte aus Südamerika ohne deutsche Staatsangehörigkeit nur möglich, in Deutschland ihren Beruf mit einer zeitlich befristeten Berufserlaubnis auszuüben.

Die 2012 in Kraft getretenen Veränderungen haben zu einem deutlichen Anstieg der Arbeitsbelastung bei den deutschen Behörden geführt, wobei allerdings der Anteil der südamerikanischen Zahnärztinnen und Zahnärzte extrem gering ist und nicht für diesen Anstieg verantwortlich ist. Daten zu der Anzahl der Approbationsverfahren von südamerikanischen Zahnärztinnen und Zahnärzten sind nach meinen Recherchen im Internet nicht zu finden.Etwa 200 - 300 Personen aus Südamerika beantragen pro Jahr in Deutschland die Anerkennung ihrer Berufsqualifikation, wobei vermutlich nur ca. 10 Personen (oder geringfügig mehr) Zahnärzte sind.

Ferner gab es in Deutschland in den letzten Jahren zwei weitere wesentliche Änderungen im Zusammenhang mit Approbationsverfahren von Zahnärzten:
-Einführung einer Fachsprachprüfung auf dem Sprachniveau C1
-Änderung der Definition des Begriffs der wesentlichen Unterschiede bei der Gleichwertigkeitsfeststellung

Durch die Neudefinition der wesentlichen Unterschiede wird den Inhalten der zahnärztlichen Ausbildung eine größere Bedeutung beigemessen. Aus diesem Grunde verlangen die Approbationsbehörden zur Prüfung der Gleichwertigkeit ein detailliertes Curriculum (Syllabus).


Von den südamerikanischen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die in Deutschland die Approbation beantragt haben, haben sich einige Zahnärzte freiwillig bereiterklärt, auf die Überprüfung der Gleichwertigkeit ihres Kenntnisstandes zu verzichten und stattdessen direkt die Kenntnisprüfung abgelegt. Mir sind mehrere Fälle sowohl positiv als auch negativ verlaufener Kenntnisprüfungen von südamerikanischen Zahnärzten bekannt.

Die Überprüfung der Gleichwertigkeit der südamerikanischen Universitätsausbildung mit derjenigen in Deutschland führt regelmäßig zu dem Ergebnis, dass die südamerikanische Ausbildung nicht gleichwertig ist. Dennoch sind mir mehrere Fälle aus Brasilien, Kolumbien und Peru bekannt, wo die Approbation ohne Kenntnisprüfung erlangt wurde; die Zahnärzte konnten die durch die Behörde festgestellten Defizite durch Berufserfahrung und Fortbildungen ausgleichen.


Wo liegen die Probleme?


Die zahnmedizinische Ausbildung dauert in Südamerika, je nach Land bzw. Universität, 4 bis 6 Jahre. In manchen Ländern ist eine Internatur vorgeschrieben, deren Dauer 6 oder 12 Monate betragen kann. Insgesamt sind die Unterrichtsstunden mindestens auf deutschem Niveau, oft höher. Soweit so gut.

Beim Vergleich der Curricula fällt auf, dass in Südamerika in der Regel integrierte Behandlungskurse (z.B. Klinik Erwachsene oder Klinik Kinder) angeboten werden, aus deren Namen man oft nicht auf die Inhalte der Kurse schließen kann. Ferner fehlen in den Fächerlisten oft eigenständige Kurse mit medizinischen Inhalten, wie Innere Medizin, HNO oder Hautklinik. Dies bedeutet nicht, dass diese Fächer in Südamerika nicht unterrichtet würden; vielmehr ist davon auszugehen, dass die entsprechenden Ausbildungsinhalte in anderen Kursen mit abweichendem Namen enthalten sind. Diese Umstände können jedoch dazu führen, dass die deutschen Approbationsbehörden oder die von ihnen beauftragten Gutachter fälschlicherweise annehmen, dass in der südamerikanischen Ausbildung bestimmte Fächer nicht oder nur unzureichend unterrichtet wurden.

Schaut man sich die Intensität der Ausbildung in den einzelnen zahnmedizinischen Kernfächern an, so fällt auf, dass es erhebliche Unterschiede zur deutschen zahnmedizinischen Ausbildung gibt: In Südamerika werden Zahnerhaltungskunde und oft auch Chirurgie mit deutlich mehr Stunden unterrichtet als in Deutschland, wohingegen Kieferorthopädie und meistens auch Prothetik mit deutlich weniger Stunden unterrichtet werden.

Die deutschen Approbationsbehörden geben daher häufig als Begründung für die Nicht-Gleichwertigkeit der südamerikanischen zahnmedizinischen Ausbildung an:
-Defizite in Kieferorthopädie und Prothetik
-Teilweise auch das Fehlen gewisser medizinischer Fächer

Sehr oft haben die Zahnärzte insbesondere für Kieferorthopädie keine Fortbildungen und keine mit aussagekräftigen Arbeitszeugnissen belegte Berufserfahrung zum Defizitausgleich, so dass nur die Kenntnisprüfung übrig bleibt, um die deutsche Approbation zu erlangen.

Weitere Probleme und Verzögerungen im Approbationsverfahren bereiten häufig fehlende Dokumente oder fehlende Beglaubigungen (Apostille oder Legalisierung durch die deutsche Botschaft) von offiziellen Dokumenten (z.B. der Universität).


Welche Fehler werden von südamerikanischen Zahnärzten gemacht?


In allen mir bekannten Fällen ist die Qualität der aus Südamerika mitgebrachten oder nachträglich beschafften Dokumente nicht zufriedenstellend. Die Zahnärzte prüfen häufig ihre Dokumente nicht mit der notwendigen Sorgfalt und bemühen sich auch gelegentlich nicht hinreichend um die Ausstellung korrigierter Dokumente. Beispiele sind Dokumente ohne Apostille, detaillierte Curricula (Syllabus) mit unvollständigen oder fehlerhaften Kursbeschreibungen, widersprüchliche Angaben zwischen Syllabus und Fächerliste mit Unterrichtsstunden, bis hin zu Arbeitszeugnissen, die außer dem Beschäftigungszeitraum keine inhaltlichen Angaben zur durchgeführten zahnärztlichen Tätigkeit machen.

Ferner ist festzustellen, dass die ausländischen Zahnärzte sich oft erst relativ spät um fachkundige Beratung oder Unterstützung bemühen. Dies erfolgt häufig erst dann, wenn sie bereits die Approbation beantragt haben und dann Probleme mit der Behörde auftreten. Dann sind häufig schon Dokumente an die Behörde geschickt worden, die nicht hinreichend geprüft wurden und die eigentlich hätten korrigiert werden müssen.

Ein weiterer Fehler ist, dass die in Deutschland möglichen 2 Jahre Berufserfahrung mit einer Berufserlaubnis nicht gezielt zum Defizitausgleich genutzt werden. In der Regel streben ausländische Zahnärzte zunächst eine Berufserlaubnis an, suchen sich eine Arbeitsstelle und stellen, nachdem sie schon einige Zeit mit der Berufserlaubnis gearbeitet haben, den Approbationsantrag. Zu dem Zeitpunkt der Beantragung einer Berufserlaubnis hat der Zahnarzt häufig keine Information, in welchen Fächern er Defizite hat, da seine Dokumente nicht ausgewertet wurden. Wenn er dann in einer Zahnarztpraxis gearbeitet hat, in der kein KFO gemacht wird, wäre es für ihn fatal, wenn dann die Auswertung seiner Dokumente im Nachhinein zeigt, dass er ein Defizit in KFO hat. Die Auswertung der Dokumente sollte daher möglichst früh, am besten vor einer Arbeitsaufnahme, erfolgen.


Weitere Probleme


Von den südamerikanischen Dokumenten, die bei der Approbationsbehörde eingereicht werden, müssen deutschsprachige Übersetzungen von einem beeidigten Übersetzer beigefügt werden. Die Anfertigung der Übersetzungen durch einen offiziellen Übersetzer verursacht hohe Kosten.

Wenn man mit südamerikanischem Studium die Kenntnisprüfung vermeiden möchte, muss man auf alle Fälle diverse Kursbeschreibungen des Syllabus ins Deutsche übersetzen lassen. Mir ist sogar ein Fall bekannt geworden, in dem die Approbationsbehörde die Übersetzung des kompletten Syllabus gefordert hat. Hier geht es um viele Tausend Euro Übersetzerkosten. Hier kann es oft hilfreich sein, einen Rechtsanwalt einzuschalten, um die Anzahl der notwendigen Übersetzungen auf das notwendige Maß zu reduzieren.

Ferner besteht die Hoffnung, dass zukünftig durch die neue Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe bei der ZAB in Bonn auch spanischsprachige Dokumente geprüft werden und der Syllabus nicht mehr übersetzt werden muss.


Empfehlungen


Bereits im Heimatland sollten die südamerikanischen Zahnärztinnen und Zahnärzte mehr Zeit und Sorgfalt dem Thema Beschaffung und Prüfung ihrer Dokumente widmen.

Hierzu gehören insbesondere die Beschaffung einer personalisierten Fächerliste mit Unterrichtsstunden, möglichst getrennt nach Vorlesungen und Praktika, sowie eines personalisierten detaillierten Curriculums (Syllabus). Eine sorgfältige frühzeitige Prüfung der Dokumente erspart eine spätere Rückreise zur Korrektur der Dokumente durch die Universität. Bei der Prüfung der Dokumente sollte kontrolliert werden, dass die Kursnamen und Kursnummern in den Dokumenten korrekt sind, die Kursbeschreibungen aus dem richtigen Jahr sind und dass die Angaben zu Unterrichtsstunden und Credits nicht widersprüchlich sind.
Die Dokumente der Universität sollten offiziell beglaubigt werden (Apostille oder Legalisierung durch die deutsche Botschaft).

Bei der Beschaffung von Arbeitszeugnissen ist darauf zu achten, dass die in Deutschland existierenden Anforderungen an Arbeitszeugnisse, die zum Defizitausgleich im Rahmen des Approbationsverfahrens vorgelegt werden sollen, eingehalten werden. Typische südamerikanische Arbeitszeugnisse erfüllen diese Anforderungen nicht! Es werden in Deutschland für das Approbationsverfahren Arbeitszeugnisse benötigt, die viel detaillierter sein müssen und auch inhaltlich die ausgeübten Tätigkeiten beschreiben müssen.

In Deutschland angekommen, hat natürlich erst einmal die Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse Priorität. Je besser die Sprachkenntnisse, umso einfacher kommt man später in einer deutschen Zahnarztpraxis zurecht.

Vor Beantragung der Berufserlaubnis und bevor teure Übersetzungen bei einem beeidigten Übersetzer in Auftrag gegeben werden, ist es ratsam, sich einen fachkundigen Berater zu suchen, der die vorhandenen Dokumente auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit prüft und der auch in der Lage sein sollte, die meist spanischsprachigen Universitätsdokumente hinsichtlich Defiziten zur deutschen zahnmedizinischen Ausbildung auszuwerten. Benötigt wird also idealerweise eine Person, die sich gut mit Zahnmedizin auskennt, die die notwendigen Sprachkenntnisse hat (spanisch bzw. portugiesisch), die die in Deutschland geltenden Vorschriften und Gerichtsurteile im Zusammenhang mit Approbationen kennt und die auch den Aufbau und die Inhalte des deutschen Zahnmedizinstudiums kennt. Ideal wäre eine Kombination aus Rechtsanwalt und Zahnarzt mit entsprechenden Sprachkenntnissen.

Sofern Chancen bestehen, die Approbation ohne Kenntnisprüfung zu bekommen, und dies ist sehr häufig der Fall, und man auch gewillt und finanziell in der Lage ist eventuell mehrere Tausend Euro für Übersetzungen auszugeben, sollte auf alle Fälle eine detaillierte Auswertung des Syllabus vorgenommen werden. Die vorhandenen Defizite sollten ermittelt und eine Strategie zur Kompensation der Defizite erarbeitet werden. Diese Strategie kann in der Absolvierung bestimmter Fortbildungskurse und der gezielten Auswahl von Zahnarztpraxen bei einer Berufstätigkeit in Deutschland mit einer Berufserlaubnis bestehen, z.B. 18 Monate Tätigkeit als allgemeiner Zahnarzt mit möglichst hohem Anteil Prothetik und 6 Monate Tätigkeit in einer Fachzahnarztpraxis für Kieferorthopädie.

Die Möglichkeit einer Berufstätigkeit in Deutschland mit einer Berufserlaubnis sollte auf alle Fälle gezielt genutzt werden. Diese Tätigkeit ist von der Approbationsbehörde als Berufserfahrung defizitkompensierend zu berücksichtigen. Mit viel Glück ist es in Einzelfällen auch möglich, die Zeit mit Berufserlaubnis über 2 Jahre hinaus auszudehnen.

Da die Bearbeitung eines Approbationsantrages in der Regel längere Zeit in Anspruch nimmt, ist es empfehlenswert, bereits deutlich vor Ablauf der Berufserlaubnis den Approbationsantrag bei der Behörde einzureichen.

Die Approbationsbehörden stellen in der Regel Info-Dokumente und auch einige Formulare für den Approbationsantrag im Internet bereit. In diesen Info-Dokumenten findet man aufgelistet, welche Dokumente bei der Behörde einzureichen sind.

 

Basierend auf meinen Erfahrungen ist es sehr empfehlenswert, dem Approbationsantrag zusätzliche Dokumente beizufügen und sich hierfür professionelle Hilfe zu holen.

Da bei südamerikanischen zahnmedizinischen Studiengängen die Fächerlisten nicht 1:1 mit den Fächerlisten deutscher Universitäten übereinstimmen, ist es sinnvoll, ein Dokument zu verfassen, in dem Erläuterungen zum Zahnmedizin-Studium in Südamerika gegeben werden und in dem z.B. erläutert wird, in welchem Kurs der südamerikanischen Zahnmedizin-Ausbildung Unterrichtsinhalte Innere Medizin, HNO, Hygiene, Dermatologie oder Werkstoffkunde enthalten sind, sofern hierfür keine eigenen Kurse existieren.


Danke an Klaus Simon für diese detaillierte Ausarbeitung für südamerikanische Zahnärzte.

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Kommentar ( 1)

  1. Antworten
    Nadja sagt

    Wo sind die ganzen Zahnärzte mit ihren KP Protokollen. Wir suchen dringend Informationen aus Hannover. Schriftliche Teil wurde schon bestanden und wir warten seid April (durch Corona) auf ein Termin für den mündliche Teil.
    Viele Grüße

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