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Gleichwertigkeitsprüfung und Kenntnisprüfung

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Kommentare ( 6)

  1. Antworten
    Juan sagt

    Meine Frau hat in NRW (aufgrund der weiter oben aufgeführten Gründe) auf eine Gleichwertigungsprüfung verzichtet und sich für den Weg der Kenntnisprüfung entschieden. Dies scheint ein Fehler gewesen zu sein. Sie ist bereits einmal durch die Prüfung gefallen und die Prüfungskommission hat offensichtlich überwiegend Facharztwissen abgefragt, welches eigentlich nicht Gegenstand der Kenntnisprüfung sein sollte. Nun meine Frage: Kann man jetzt bei der zuständigen Behörde nachträglich doch noch auf die Feststellung der Gleichwertigkeit der ärztlichen Ausbildung im Herkunftsland meiner Frau plädieren. Nach dem Wissen von heute scheint es doch erhebliche Gemeinsamkeiten in der ärztlichen Ausbildung In Deutschland und Ecuador zu geben. Herzlichen Dank vorab für eine Einschätzung!

  2. Antworten
    Matt sagt

    Ich komme aus El Salvador und habe in BW den Antrag für die Approbation beauftragt. Nun habe ich die KP ( Schriftlich) 2 mal geschrieben und bin durchgefallen, habe aber jetzt ein Arbeitsangebot aus RLP bekommen, kann ich jetzt problemlos das Bundesland wechseln oder geht das nicht ?
    Danke im Voraus.

    • Antworten
      Wilhelm Gerner sagt

      Sie können den Antrag zurückziehen und das Bundesland wechseln. Es muss neuer Antrag gestellt werden und Sie haben nur noch einen Prüfungsversuch. Dann ist Schluss.

  3. Antworten
    Callgab sagt

    danke für die Information,
    ist die Durchfallquote in der Gleichwertigkeitsprüfung geringer? oder ist die Prüfungskommission anders?

    Danke im Voraus

  4. Antworten
    Armin sagt

    Ich musste eine Verzichtung(Gleichwertigkeitprüfung durch Begutachtung) in RLP unterschrieben,
    habe ich einen Fehler gemacht??

    • Antworten
      Wilhelm Gerner sagt

      Dieser verzicht verstößt gegen geltenden Recht und kann durch einen Rechtsanwalt angegriffen werden. Epmpfehlung Rechtsanwalt LEUFGEN

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