3

Drittstaaten Ärzteprüfung durch Staatsexamen gefordert

Wir freuen uns und danken für ein "Gefällt mir".
Nach dem Anklicken kurz warten und unbedingt "Bestätigen". Danke.

Ergebnisse 121. Ärztetag Erfurth

Der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt hat den Gesetzgeber aufgefordert zu regeln, dass alle Ärzte aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union einen Kenntnisstand nachweisen, über den auch Ärzte verfügen, die in Deutschland ihre Ausbildung absolviert haben.

„Der Nachweis, dass entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, kann für einen sicheren Patientenschutz durch erfolgreiches Ablegen einer bundeseinheitlichen Prüfung analog dem 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gewährleistet werden“, erklärten die Delegierten.

Heftige Forderungen auf dem Ärztetag

Heftige Forderungen auf dem Ärztetag


Die Zahl ausländischer Ärzte in Deutschland steigt und steigt. Mehr als 4000 Mediziner sind im vergangenen Jahr neu nach Deutschland gekommen. Aktuell arbeiten über 50.000 Ärzte mit ausländischen Wurzeln in Deutschland – rund die Hälfte von ihnen stammt aus Ländern der Europäischen Union.

Das generiert neue Probleme – in hiesigen Kliniken und in den Herkunftsländern. "Es kann kein Ausweg sein, jetzt zunehmend Ärzte aus dem Ausland, vor allem aus Drittstaaten außerhalb der EU zu holen", sagte Ärzte-Präsident Professor Frank Ulrich Montgomery bei der Eröffnung des Ärztetags.


Er verwies darauf, dass 75 Prozent aller Berufserlaubnisse und Approbationen allein auf der Grundlage (1) der vorgelegten Zeugnisse und einer kurzen Kenntnisprüfung (2) erfolgen würden.


"Da beschleichen uns schon Zweifel", so Montgomery. "Wir sind nicht die Lieferanten für billige Ärzte für Krankenhauskonzerne", sagte der BÄK-Chef. Das schlägt sich in einem Antrag des Vorstands nieder: Oft lasse sich die Echtheit der vorgelegten Dokumente "nicht abschließend bestimmen" (3).

Weiter heißt es: Häufig würden ausländische Ärzte bei Nachforderungen wegen festgestellter Defizite "passgenaue Nachweise präsentieren (4)". Der Patientenschutz könne daher nur gewährleistet werden, wenn alle Bewerber eine Prüfung analog dem zweiten und dritten Staatsexamen(5) ablegen.
Das gilt freilich nur für Ärzte aus Drittstaaten jenseits der EU. Diplome von Medizinern aus der EU(6) müssen die Approbationsbehörden als gleichwertig anerkennen.


Anmerkungen von W.Gerner
1.) Wie erfolgt die Anerkennung der anderen 25 % ?
2.) Hier von einer kurzen Kenntnisprüfung zu sprechen ist ein Witz.
Längst haben diese KP in einigen Fällen das Niveau einer Universitätsprüfung erreicht.

3.) Die Echtheit und die Fälschungen sind inzwischen ein ständiger Streitpunkt und beschäftigt die Rechtsanwälte und Gerichte.
4.) Üblicherweise kennen die Ärzte aus den Drittländern nicht das Format und die Notwendigkeit bestimmter Formen und Inhalte. Es darf daher nicht wirklich überraschend sein, wenn diese Inhalte durch die Ärzte dann aus der Heimat völlig legal nachgefordert werden und damit auf die Anforderungen der Behörden eingegangen wird.
5.) Die zu erbringenden Prüfungsdetails findet man unter § 27 und § 30 der  Approbationsordnung für Ärzte
Den Ärztekammern ist längst bekannt, dass ein Facharzt mit zehnjähriger Berufserfahrung kaum eine Chance hat, das gesamte Spektrum noch einmal zu repetieren.
6.) Die oft kritisierten Ausbildungen in Bulgarien und Rumänien müssen als gleichwertig anerkannt werden.

 


Keine Diskriminierung


In einem ungewöhnlich offenen Dissens widersprach Nordrheins Kammerchef Rudolf Henke dem Vorstandsantrag. Die Kammern hätten "die verdammte Pflicht, sich schützend vor die ausländischen Kollegen zu stellen, bis Vorwürfe konkretisiert sind". Montgomery betonte indes ausdrücklich, der Antrag des Vorstands verfolge "keinen diskriminierenden Charakter".

Die Ärztetags-Delegierten zeigten sich hin und her gerissen. Man brauche die ausländischen Kollegen, beschwor ein Redner. Ohne sie würden in vielen internistischen Abteilungen das Licht ausgehen. Andere Delegierte widersprachen: Man dürfe den Bewerbern "keinen Persilschein ausstellen".


"an politischer Korrektheit ersticken"


Anekdotisch (1) wurde berichtet, die nötigen Zeugnisse ließen sich "in arabischen Ländern" für einige hundert US-Dollar kaufen.
Dr. Klaus Reinhardt, Kammervize in Westfalen-Lippe, formulierte es schärfer. Der Ärztetag dürfe nicht an "politischer Korrektheit ersticken"(2) – der Patientenschutz müsse an erster Stelle stehe
n.


Anmerkungen von W.Gerner

(1) Anekdotische Evidenz (anekdotische Aussage, anekdotischer Beweis, Fallbericht) ist ein informeller Bericht über Evidenz in Form eines Einzelberichts oder vom Hörensagen. Anekdotische Evidenz hat eine schwache argumentative Aussagekraft.  

Mit anderen Worten: Vom Hörensagen ! 
   Konkrete Fallbeispiele oder Belege scheint es nicht zu geben, bzw, werden nicht vorgelegt.

 (2) "an politischer Korrektheit ersticken".     Darüber habe ich inzwischen stundenlang mit befreundeten Betroffenen diskutiert und dann bei WIKIPEDIA gelandet.

Der französische Philosoph und Autor Alain Finkielkraut definierte Politische Korrektheit als „Nicht sehen wollen, was zu sehen ist“, was nach Interpretation von Jürg Altwegg bedeute, den Blick von einer unerträglichen Wirklichkeit abzuwenden und der Wahrheit aus Mutlosigkeit oder irgendwelchen Rücksichten nicht ins Auge zu sehen.

Meine Informationen und Kontaktdaten für Sie


Wenn Ihnen der Beitrag gefallen hat, würde ich mich über ein  "gefällt-mir" Klick unten auf der Seite sehr freuen.
Sie können diesen Blog rechts durch Angabe Ihrer eMail abonnieren und erhalten dann bei Erscheinen sofort neue Seiten, aktuelle Informationen und Diskussionen per eMail.


Diese Seiten sollten Sie unbedingt kennnen

 

Klicken für eine direkte Kontaktaufnahme oder rufen Sie mich an 
02206 911216       anfrage@gerner.email

Seitenaufrufe durch unsere Besucher

2294086

Letzte Beiträge

Hotline für Sie
02206 - 911-216
0163 7578-774

Wenn Sie Informationen
für mich haben

Für eine eMail an mich
Wir freuen uns und danken für ein "Gefällt mir".
Nach dem Anklicken kurz warten und unbedingt "Bestätigen". Danke.

Kommentare ( 3)

  1. Antworten
    Wilhelm Gerner sagt

    Marburger Bund
    Verband der angestellten und beamteten
    Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

    133. Hauptversammlung
    Prüfung der Gleichwertigkeit von Diplomen ausländischer Ärzte an zentraler Stelle bündeln

    Erfurt, 06.05.2018 – Der Marburger Bund fordert die Bundesländer auf, die zentrale Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) auszubauen und mit der Annahme und Bescheidung von Anträgen ausländischer Ärzte aus sogenannten Drittstaaten auf Prüfung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation zu beauftragen.

    Auch sechs Jahre nach Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes könnten ausländische Ärzte mit Drittstaatenabschluss vielerorts ihre Anträge auf Anerkennung ihrer Ausbildung nicht bürokratiearm bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes einreichen und bearbeiten lassen, kritisierte die 133. Hauptversammlung des größten deutschen Ärzteverbandes.

    „Will Deutschland ausländische Ärzte gewinnen und langfristig binden, muss endlich ein einheitliches, effizientes und transparentes Prüfsystem etabliert werden, das eine gute medizinische Versorgung durch ausländische Ärztinnen und Ärzte sicherstellt und ihnen mehr Rechtssicherheit bietet. Dies wäre zudem ein wichtiger Schritt in Richtung Willkommenskultur“, betonten die Delegierten.

    Die zentrale Gutachtenstelle sei so auszubauen, dass sie alle Anträge auf Anerkennung ärztlicher Grundausbildungen vollständig bearbeiten und fristgerecht bescheiden könne. Dies umfasse insbesondere die Prüfung der Echtheit der eingereichten Unterlagen, die inhaltliche Begutachtung sowie die Bewertung der Berufserfahrung und anderer anerkannter Fähigkeiten und Kenntnisse, durch die Unterschiede in der Ausbildung gegebenenfalls ausgeglichen werden können.

    Die Ärztegewerkschaft kritisierte zudem, dass ausländische Ärzte aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums teilweise ein Jahr auf einen Termin für ihre Kenntnisprüfung warten müssen, um ihre ärztliche Befähigung unter Beweis zu stellen. Durch die lange Wartezeit würden sie in ihrer beruflichen Integration erheblich behindert.

    Die Länder müssten dafür Sorge tragen, dass ausländische Ärzte, die zum Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes ihrer ärztlichen Ausbildung eine Kenntnisprüfung ablegen müssen oder ablegen wollen, einen Termin innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von sechs Monaten erhalten.

  2. Antworten
    Wilhelm Gerner sagt

    Moin Teddy, danke für Deinen Kommentar. Ich recherchiere derzeit noch weitere Fakten und werde in Kürze dazu eine Videozusammenfassung erstellen, da ich es schon ganz heftig finde, dass man auf dem Ärztetag solche Behauptungen aufstellt.

  3. Antworten
    Wilhelm Gerner sagt

    von Teddy Kabel

    Lieber Wilhelm, wer zeichnet Dich denn so erregt und mit so roten Augen???
    Es ist doch gar nichts passiert!!!
    Ein paar schlecht informierte Ärzte, die nach deinen eigenen Feststellungen nicht einmal in der Lage waren, das bisherige Zulassungsverfahren zu verstehen („…schlecht recherchiert“), fordern Änderungen von Bundesgesetzen, das war alles bisher…..
    Schade ist nur, dass alle anderen Ärzte beim Ärztetag das Abnicken, ohne die Recherchen zu hinterfragen oder bei besserem Wissen die Fälschlichkeit der Aussagen und Begründungen zu kritisieren!

    Wir sollten uns nicht aufregen und nicht vergessen, dass die Ärzte(-Kammern) kein Recht haben, bundesweite Gesetze, Regeln oder Verordnungen zu ändern, sie können das nur vorschlagen.

    Beteiligt an dem bisherigen Verfahren waren ja nicht nur die ausländischen Ärzte, die nach Aussagen der Ärztekammern nahezu ungeprüft deutsche Approbationen bekommen haben sollen, sondern viele weitere Behördern, Ämter, Ministerien, Auslandsvertretungen usw.
    All diesen, die eine große Anzahl an zeitaufwendigen Recherchen zur Feststellung der Richtigkeit der Dokumente investiert haben, will der Ärztetag nun mit einem Federwisch unterstellen, sie wären all die Jahre untätig gewesen. Das kann so nicht stehen bleiben. Das Auswärtige Amt ist z.B. beteiligt, wenn ausländische Diplome bei den Universitäten in aller Welt vor Ort über deutsche Botschaften überprüft werden, wenn die Universitäten den Botschaftsvertretern die Originale der ausgestellten Dokumente zeigen müssen, damit die deutschen Beamten die hier in Deutschland eingereichten Arzt-Dokumente bei den Universitäten vergleichen können, um die Echtheit zu bestätigen.
    Die Ärztekammer verleugnet dieses und jedes andere Verfahren der Überprüfung und stößt damit viele Beteilige vor den Kopf.

    Das ist nicht gut zu heissen und alle Beteiligten sollten aufstehen und sich zusammenschliessen und das anrüchige Vorgehen der Beteiligten der Ärztekammern und des Ärztetages rügen. Wenn sie dann noch Verbündete suchen, sollten sie sich mit den Ärzten vom Marburger Bund zusammenschliessen oder durch sie beraten lassen, die scheinen derzeit die einzigen zu sein, die noch klar durchblicken können und nicht irgendwie einseitig reagieren.

    Wir werden an ihrer Seite stehen und mit ihnen kämpfen, denn hier ist echt der Bogen durch die Ärzte(tag-)Ärzte zu arg überspannt worden!

Einen Kommentar posten