Danke an den Doktor für diesen Bericht einer erfolgreichen Fachsprachprüfung Humanmedizin in Hamburg.
Einige medizinische Fragen erinnerten stark an eine Kenntnisprüfung.
Nochmals Gratulation zur bestandenen Prüfung und danke für die Details .
Eine FSP kann beliebig oft wiederholt werden, wobei die Behörden oft frühestens nach 3 bzw. 6 Monaten einen neuen Termin geben.
Oft taucht die Frage auf, was ich als Sachverständiger für Sie tun kann.
Hier die passenden Informationen. Einfach anklicken .....
- Meine Unterstützungsmöglichkeiten für die Mediziner (möglichst vor Antragstellung)
- Negativer Bescheid durch die Behörde erhalten (Höchste Alarmstufe wegen Fristen)
- Approbation ohne Kenntnisprüfung (unter welchen Umständen ist das möglich ?)
Ich skype auch gerne mit Ihnen unter SKYPENAME ---> Wilhelm Gerner
Terminvereinbarung für Skype 0163 7578 774
Ich werde sehr oft nach einem Rechtsanwalt für die Approbationsverfahren gefragt.
Hier ist meine Empfehlung für ein junges hochmotiviertes Team, die für Sie bereit stehen.
Fordern Sie eine kostenlose Erstberatung an.
Dafür finden Sie ein Formular hier.
Arzt - Pat. Gespräch:
Bis auf einen starken Alkoholkonsum jedes Wochenende gab es keine wesentlichen Besonderheiten in der Anamnese.
(Gallensteine,
Gallengangentzündung,
Gallenblasenentzündung,
Bauchspeicheldrüsenentzündung)
und Ursachen von diesen kurz aufklären.
Typisches Formular. Ich konnte fast alles zu schreiben.
Es fehlt nur der Schluss mit "Sollte sich der Verdacht bestätigen, dann ist … …"
Arzt - Arzt Gespräch:
(ich fragte das nicht während der Anamnese)
Stellen Sie Ihre Fragen an mich
Mit dem nachfolgenden Formular können Sie mir Ihre speziellen Fragen schicken.
Bitte beschreiben SIe möglichst genau die relevanten Fakten, damit ich mit den Informationen etwas anfangen kann um Ihnen zu helfen.
Bitte keine Fragen wie:
- Wo finde ich Prüfungsberichte ? (Auf der Seite im Suchfeld links)
- Welches Bundesland ist das beste für mich ? (Kann man nie sagen)
- Wie lange dauert es bis zur FSP oder KP ? (Die Terminvergabe und die Wartezeit verändert sich ständig und kann zwischen 3 und 12 Monaten liegen)
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Keiner will über eine nicht bestandene (erfolglose) Prüfung berichten
Es wird immer heftig mit mir diskutiert, insbesondere, wenn ich ab und zu über negative Erfahrungen bei den Kenntnisprüfungen und FSP Fachsprachprüfungen berichte.
Liebe Ärzte und Zahnärzte,
ich staune immer wieder über die Diskrepanz (die deutlichen Unterschiede) zwischen den Facebook Einträgen über bestandene Kenntnis- und Fachsprachprüfungen und den bei mir eingehenden eMails und Telefonaten, die teilweise über "sehr problematische Prüfungen mit hoher Durchfallquote" berichten.
Etwas scheint hier nach meiner Erfahrung und Meinung etwas nicht zu stimmen und ich habe etwas in der Tiefe recherchiert (nachgeforscht).
Es zeichnet sich dabei deutlich ab, dass anscheinend nur Prüflinge, die die Prüfung bestanden haben sehr gerne und ausführlich über alle Details ihrer Prüfungen berichten.
Ärzte und Zahnärzte, die die Prüfung nicht bestanden haben vermeiden dieses, weil es ja eventuell zu einer Verschlechterung für die Wiederholungsprüfung führen könnte. Einer der Prüfer könnte ja davon erfahren. Hinzu kommt, dass man völlig nachvollziehbar anscheinend nur ungern zugibt, dass man eine Prüfung nicht bestanden hat.
Dadurch entsteht oft der täuschende Eindruck, dass die Prüfungen sehr leicht zu absolvieren sind und nur wenige Teilnehmer durchfallen.
Sicherlich kann man die FSP beliebig oft wiederholen, wobei es allerdings in einigen Bundesländern bereits monatelange Warteschlagen gibt.
Meinung von BVFS Sachverständigen W. Gerner
FSP Fachsprachprüfung oder KP Kenntnisprüfung
Wo liegt denn da eigentlich noch ein Unterschied?
Es ist leider in einigen wenigen Bundesländern deutlich zu beobachten, dass Prüflinge bei Fachsprachprüfungen durchfallen, weil Sie falsche Einschätzungen und Diagnosen abgeben. FSP werden dabei SEHR OFT auf das Niveau einer Kenntnisprüfung gehoben.
Dabei sind doch eigentlich der Ablauf und die Inhalte genau geregelt
Wie läuft die Prüfung ab? Welche Anforderungen werden gestellt?
Die Fachsprachprüfung findet als Einzelprüfung statt. Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Prüfer, von denen mindestens einer selber Arzt ist. Die Prüfung läuft folgendermaßen ab:
1. Simuliertes Arzt-Patienten-Gespräch
Dabei muss der Prüfling zeigen, dass er seinen Patienten inhaltlich ohne wesentliche Rückfragen versteht. Er muss sich insbesondere so spontan und so fließend verständigen können, dass er in der Lage ist, sorgfältig die Anamnese zu erheben, Patienten und deren Angehörige über erhobene Befunde sowie eine festgestellte Erkrankung zu informieren, die verschiedenen Aspekte des weiteren Verlaufs darzustellen und Vor- und Nachteile einer
geplanten Maßnahme sowie alternativer Behandlungsmöglichkeiten erklären zu können, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen.
Dauer: 20 Minuten
2. Dokumentation
In diesem Teil fasst der Prüfling die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen, medizinischrelevanten Informationen in einem Arztbericht zusammen.
Damit muss er nachweisen, dass er die deutsche Sprache auch schriftlich angemessen beherrscht, um Krankenunterlagen ordnungsgemäß führen und ärztliche Bescheinigungen ausstellen zu können.
Dauer: 20 Minuten
3. Arzt-Arzt-Gespräch
In diesem letzten Prüfungsteil gibt der Prüfling die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen Informationen an das ärztliche Mitglied des Prüfungsausschusses weiter. Anschließend werden dem Prüfling Fragen gestellt. Hier muss er zeigen, dass er sich in der Zusammenarbeit mit Kollegen sowie Angehörigen anderer Berufe so klar und detailliert ausdrücken kann, dass bei Patientenvorstellungen sowie ärztlichen oder zahnärztlichen
Anordnungen und Weisungen Missverständnisse sowie hierauf berufende Fehldiagnosen, falsche Therapieentscheidungen und Therapiefehler ausgeschlossen sind.
Dauer: 20 Minuten
Das ärztliche Fachwissen wird in der Fachsprachprüfung nicht überprüft.
Der Sprachtest wurde erfolgreich abgelegt, wenn das Bewertungsgremium zu der Feststellung gelangt, dass der Antragsteller die o. g. Sprachanforderungen erfüllt.
(Quelle: http://www.nizza.niedersachsen.de/startseite/service/formulare-checklisten-150498.html)
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