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FSP Münster Durchfallprotokoll September 2019

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Danke an den Doktor für diesen Bericht einer nicht bestandenen Fachsprachprüfung Humanmedizin. Danke für die Details.
Eine FSP kann beliebig oft wiederholt werden, wobei die Behörden oft frühestens nach 3 bzw. 6 Monaten einen neuen Termin geben.

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Hallo Leute,
Habe letzte Woche meine Prüfung in Münster ablegt und bin leider durchgefallen.



In dem Fall, haben mir Fachbegriffe gefehlt.

Aber mein Patient was 44 Jahre, sonst gesund.
Er berichtet, dass es am Fahrradfahren von einem anderen Fahrrad and der rechten Seite getroffen wurde (also, Fahrradunfall). Deshalb sei der Patient mit dem rechten Knie auf den Boden hingefallen. Seitdem beschwert er sich über starke Schmerzen am Kniegelenk und kann das Gelenk nicht beugen. Er hörte ein „ein komisches reibendes Geräusch“ am Gelenk (krepitatio).

VE - Tonsillitis mit ??? Behandelt
Pediculosis capitis??? Behandelt

Habe nicht über Genussmittel gefragt

Er habe 2 Töchter und ist verheiratet. Arbeitet als Reiseverkehrkaufsmann in einem Büro.
Andere VE verneint er.
Nimmt gelegentlich ASS 500mg wegen Halsschmerzen
Und auch cetirizin gegen allergische Reaktionen (Ausschläge - Urticaria)

Naja...
Verdachtsfiagnose war Kniescheibefraktur (Patellafraktur)

Differenzialdiagnose wäre:
Kreuzbandriss (post/anterio)
Distale femor Fraktur
Proximale tibia Fraktur

Erklärung - erklär dem Patienten, dass er von uns chirurgisch behandelt wird und muss bei uns stationär bleiben
Erklär was heißt: Die Zusammensetzung des Bruches auf lateinisch - osteosynthese

Und noch die Wörter zu übersetzen:
- Prolaps (Vorfall)
- foetor ex ori (Mundgeruch)
- exzidieren (entfernen)
- otitis media (MITTELOHRentzündung)
- ikterus (gelbliche Hautfarbe)
- sinus maxilaris (Kieferhöhle)

An den Rest kann ich mich nicht gut erinnern, aber, das war alles!
Viel Erfolg.

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- Wo finde ich Prüfungsberichte ?  (Auf der Seite im Suchfeld links)
- Welches  Bundesland ist das beste für mich ?  (Kann man nie sagen)
- Wie lange dauert es bis zur FSP oder KP ?  (Die Terminvergabe und die Wartezeit verändert sich ständig und kann zwischen 3 und 12 Monaten liegen)



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    BVFS Sachverständiger Willhem Gerner

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    Keiner will über eine nicht bestandene (erfolglose) Prüfung berichten

    Es wird immer heftig mit mir diskutiert, insbesondere, wenn ich ab und zu über negative Erfahrungen bei den Kenntnisprüfungen und FSP Fachsprachprüfungen berichte.

    Liebe Ärzte und Zahnärzte,

    ich staune immer wieder über die Diskrepanz (die deutlichen Unterschiede) zwischen den Facebook Einträgen über bestandene Kenntnis- und Fachsprachprüfungen und den bei mir eingehenden eMails und Telefonaten, die teilweise über "sehr problematische Prüfungen mit hoher Durchfallquote" berichten.


    Etwas scheint hier nach meiner Erfahrung und Meinung etwas nicht zu stimmen und ich habe etwas in der Tiefe recherchiert (nachgeforscht).

    Es zeichnet sich dabei deutlich ab, dass anscheinend nur Prüflinge, die die Prüfung bestanden haben sehr gerne und ausführlich über alle Details ihrer Prüfungen berichten.

    Ärzte und Zahnärzte, die die Prüfung nicht bestanden haben vermeiden dieses, weil es ja eventuell zu einer Verschlechterung für die Wiederholungsprüfung führen könnte. Einer der Prüfer könnte ja davon erfahren. Hinzu kommt, dass man völlig nachvollziehbar anscheinend nur ungern zugibt, dass man eine Prüfung nicht bestanden hat.

    Dadurch entsteht oft der täuschende Eindruck, dass die Prüfungen sehr leicht zu absolvieren sind und nur wenige Teilnehmer durchfallen.
    Sicherlich kann man die FSP beliebig oft wiederholen, wobei es allerdings in einigen Bundesländern bereits monatelange Warteschlagen gibt.

    Meinung von BVFS Sachverständigen W. Gerner

    FSP Fachsprachprüfung oder KP Kenntnisprüfung


    Wo liegt denn da eigentlich noch ein Unterschied?

    Es ist leider  in einigen wenigen Bundesländern deutlich zu beobachten, dass Prüflinge bei Fachsprachprüfungen durchfallen, weil Sie falsche Einschätzungen und Diagnosen abgeben. FSP werden dabei SEHR OFT auf das Niveau einer Kenntnisprüfung gehoben.

    Dabei sind doch eigentlich der Ablauf und die Inhalte genau geregelt


    Wie läuft die Prüfung ab?  Welche Anforderungen werden gestellt? 


    Die Fachsprachprüfung findet als Einzelprüfung statt. Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Prüfer, von denen mindestens einer selber Arzt ist.  Die Prüfung läuft folgendermaßen ab:

    1. Simuliertes Arzt-Patienten-Gespräch

    Dabei muss der Prüfling zeigen, dass er seinen Patienten inhaltlich ohne wesentliche Rückfragen versteht. Er muss sich insbesondere so spontan und so fließend verständigen können, dass er in der Lage ist, sorgfältig die Anamnese zu erheben, Patienten und deren Angehörige über erhobene Befunde sowie eine festgestellte Erkrankung zu informieren, die verschiedenen Aspekte des weiteren Verlaufs darzustellen und Vor- und Nachteile einer
    geplanten Maßnahme sowie alternativer Behandlungsmöglichkeiten erklären zu können, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen.
    Dauer: 20 Minuten

    2. Dokumentation

    In diesem Teil fasst der Prüfling die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen, medizinischrelevanten Informationen in einem Arztbericht zusammen.
    Damit muss er nachweisen, dass er die deutsche Sprache auch schriftlich angemessen beherrscht, um Krankenunterlagen ordnungsgemäß führen und ärztliche Bescheinigungen ausstellen zu können.
    Dauer: 20 Minuten

    3. Arzt-Arzt-Gespräch

    In diesem letzten Prüfungsteil gibt der Prüfling die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen Informationen an das ärztliche Mitglied des Prüfungsausschusses weiter. Anschließend werden dem Prüfling Fragen gestellt. Hier muss er zeigen, dass er sich in der Zusammenarbeit mit Kollegen sowie Angehörigen anderer Berufe so klar und detailliert ausdrücken kann, dass bei Patientenvorstellungen sowie ärztlichen oder zahnärztlichen
    Anordnungen und Weisungen Missverständnisse sowie hierauf berufende Fehldiagnosen, falsche Therapieentscheidungen und Therapiefehler ausgeschlossen sind.
    Dauer: 20 Minuten

    Das ärztliche Fachwissen wird in der Fachsprachprüfung nicht überprüft.

    Der Sprachtest wurde erfolgreich abgelegt, wenn das Bewertungsgremium zu der Feststellung gelangt, dass der Antragsteller die o. g. Sprachanforderungen erfüllt.


    (Quelle: http://www.nizza.niedersachsen.de/startseite/service/formulare-checklisten-150498.html)

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