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Regierung von Oberbayern hat Ärger mit FSP Altanträgen

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FSP für Ärzte in Bayern

FSP Fachsprachprüfung für Ärzte in Bayern


Danke an Rechtsanwalt Adrian Sirghita für diesen Beitrag


Unsere Freunde von der Regierung Oberbayern haben ja "offiziell" zum 1.4.17 die FSP für Ärzte in Bayern eingeführt.
Egal, ob Approbation oder Berufserlaubnis.

Jetzt gab es ordentlich Ärger mit den sogenannten Altfällen, also Anträge, die weit vor dem 1.4.17 gestellt wurden, und solche Anträge, bei denen die Ärzte schon mit Berufserlaubnis gearbeitet haben.

Anscheinend gab es da gewisse "Proteste", die dazu geführt haben, dass sich die Regierung Oberbayern beim Ministerium für Gesundheit in Bayern eine Ausnahme haben genehmigen lassen:


Ärzte, die bereits vor dem 1.4.17 mit Berufserlaubnis in Deutschland gearbeitet haben, müssen in Bayern keinen FSP Fachsprachtest machen.

Gott sei Dank.

Unklar bleibt, wie lange derjenige mit BE gearbeitet haben muss. Ich warte mal ab, was da passiert. Diejenigen, die zu diesen Ärzten gehören und sich schon zur FSP angemeldet haben, sollten ihre Anmeldung zurückziehen.

Danke an Rechtsanwalt Adrian Sirghita für diesen Beitrag


Meinung von BVFS Sachverständigen W. Gerner

Bleibt die spannende Frage von mir, wie die Regierung von Oberbayern in den einzelnen Fällen damit umgeht.

Feststeht durch die BÄO Bundesärzteordnung und das ZHG Zahnheilkundegesetz, dass die notwendigen Fachsprachkenntnisse nachgewiesen werden müssen. Nur erscheint es mir nicht plausibel, dass Ärzte, die schon seit langer Zeit eine BE mit einem Sprachnachweis B1 B2 haben, jetzt noch eine FSP ablegen sollen.  Wenn diese Ärzte die FSP nicht bestehen, erlischt dann die vorläufige BE ?    Viele offene Fragen und ungeklärte Antworten.

 


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