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KP Münster NRW 12.4.2019 Quote 1/3

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Kommission: Brand, Boknik, Roos
1 von 3 Ärzten besteht die Prüfung

Bericht über eine erfolgreich abgelegte KP Kenntnisprüfung Medizin, den wir gerne in unser Archiv aufgenommen haben.
Danke an den Doktor für die Details. Bitte beachten Sie, dass wir den Bericht in dieser Form erhalten, bzw. übernommen haben.
Es erfolgte keine Korrektur der Schreibweise, da die Kollegen die Begriffe besser kennen als ich.

WICHTIGER HINWEIS, falls Sie eine KP Kenntnisprüfung nicht bestanden haben.
Prüfen Sie dann unbedingt, ob z.B. eine Patientenvorstellung unter Aufsicht eine Mitgliedes der Prüfungskommission erfolgte.

Approbationsordnung für Ärzte
§ 37 Kenntnisprüfung nach § 3 Absatz 3 Satz 3 der Bundesärzteordnung

(2) Die Kenntnisprüfung nach § 3 Absatz 3 Satz 3 der Bundesärzteordnung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung, die an einem Tag stattfindet.
Sie dauert bei maximal vier Antragstellern für jeden Antragsteller mindestens 60, höchstens 90 Minuten.
(5) Die Prüfungskommission hat dem Antragsteller vor dem Prüfungstermin einen oder mehrere Patienten mit Bezug zu den in Absatz 1 genannten Fächern und Querschnittsbereichen sowie versorgungsrelevanten Erkrankungen zur Anamneseerhebung und Untersuchung unter Aufsicht eines Mitglieds der Prüfungskommission zuzuweisen. Der Antragsteller hat über den Patienten einen Bericht zu fertigen, der Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan sowie eine Epikrise des Falles enthält. Der Bericht ist unverzüglich nach Fertigstellung von einem Mitglied der Prüfungskommission gegenzuzeichnen und beim Prüfungstermin vorzulegen. Er ist Gegenstand der Prüfung und in die Bewertung einzubeziehen.

Es wird mir immer in letzter Zeit immer häufiger berichtet, dass die Anamneseerhebung durch die Antragsteller ohne Anwesenheit eines Prüfers  oder sogar ganz ohne Patientenvorstellung erfolgt. Oft erscheinen Prüfer erst später und bleiben auch nicht die ganze Zeit während der Prüfung. Bei Nichtbestehen der Prüfung sollte möglichst immer überprüft werden, ob diese Prüfungen durch einen kundigen Fachanwalt überprüfbar und ggf. angreifbar sind.
Kontakt zu Fachanwälten
.

Setzen Sie sich mit mir kostenlos und unverbindlich in Verbindung und übersenden Sie mir ggf. Ihre Unterlagen.

Einfach Anklicken und mitteilen, was ich für Sie tun kann.

Sie erreichen mich auch für eine kostenlose Telefonauskunft 

Telefonhotline 02206 - 911 216 --> 8.00 - 20.00 Uhr

Bitte keine Nachfrage nach Prüfungsprotokollen! Die vorliegenden Protokolle finden Sie in der Datenbank.

Suche nach Protokollen und Prüfern

Protokollsuche Prüfungsorte und Prüfer
Ich beschreibe Ihnen, wie Sie die aktuellen Ergebnisprotokolle und Berichte über FSP Fachsprachprüfungen und Kenntnisprüfungen von verschiedenen Prüfungsorten und Bundesländern finden. Dieses Archiv wird ständig ergänzt.
Sie finden das Video hier -- > Beitragssuche
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Aktuelles VIDEO sorgt für Diskussionen

Bundesärztekammer will Prüfungsmaßstab für Mediziner aus Drittstaaten verschärfen und fasst Beschluss, eine Gesetzesänderung zu beantragen.

Sie finden das Video hier -- >
Zum Beschluss des Deutschen Ärztetages
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Keiner will über eine nicht bestandene (erfolglose) Prüfung berichten

Es wird immer heftig mit mir diskutiert, insbesondere, wenn ich ab und zu über negative Erfahrungen bei den Kenntnisprüfungen berichte.

Liebe Ärzte und Zahnärzte,

ich staune immer wieder über die Diskrepanz (die deutlichen Unterschiede) zwischen den Facebook Einträgen über bestandene Kenntnis- und Fachsprachprüfungen und den bei mir eingehenden eMails und Telefonaten, die teilweise über "sehr problematische Prüfungen mit hoher Durchfallquote" berichten.

Etwas scheint hier nach meiner Erfahrung und Meinung etwas nicht zu stimmen und ich habe etwas in der Tiefe recherchiert (nachgeforscht).

Es zeichnet sich dabei deutlich ab, dass anscheinend nur Prüflinge, die die Prüfung bestanden haben sehr gerne und ausführlich über ihre Prüfungen berichten.

Ärzte und Zahnärzte, die die Prüfung nicht bestanden haben vermeiden dieses, weil es ja eventuell zu einer Verschlechterung für die Wiederholungsprüfung führen könnte. Einer der Prüfer könnte ja davon erfahren. Hinzu kommt, dass man völlig nachvollziehbar anscheinend nur ungern zugibt, dass man eine Prüfung nicht bestanden hat.

Dadurch entsteht oft der täuschende Eindruck, dass die Prüfungen sehr leicht zu absolvieren sind und nur wenige durchfallen.

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