
Bericht über den praktischen Teil einer nicht bestandenen Kenntnisprüfung
Danke an den Zahnarzt für diese seltenen überlassenen Prüfungsprotokolle einer nicht bestandenen praktischen Kenntnisprüfung.
Wenn Ihnen der Beitrag gefällt und Sie weitere wünschen, würde ich mich über ein "gefällt-mir" Klick unten auf der Seite sehr freuen. Sie können diesen Blog rechts durch Angabe Ihrer eMail abonnieren und erhalten dann bei Erscheinen sofort die neue Beiträge, aktuelle Informationen und Diskussionen per eMail.
Protokoll des praktischen Teils einer Kenntnisprüfung in Düsseldorf
Danke an den Zahnarzt für die seltene Kopie eines Prüfungsprotokolls, das ich in anonymisierter Form veröffentliche. Offensichtlich haben die detailliert beschriebenen Mängel dazu geführt, dass die gesamte Prüfung gescheitert ist.
Auszug aus dem ZHG Zahnheilkundegesetz
§ 2 Abs. 3 Satz 2 ZHG
Nach § 2 Abs. 3 Satz 2 ZHG gilt für die Prüfung der Gleichwertigkeit § 2 Abs. 2 Satz 2 bis 6 sowie 8 ZHG entsprechend. Danach ist der Ausbildungsstand als gleichwertig anzusehen, wenn die Ausbildung des Antragstellers keine wesentlichen Unterschiede gegenüber der Ausbildung aufweist, die in dem Gesetz über die Zahnheilkunde und in der Approbationsordnung für Zahnärzte - ZÄApprO - in der hier maßgeblichen, zuletzt durch Gesetz vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geänderten Fassung, geregelt ist (§ 2 Abs. 3 Satz 2 ZHG i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 2 ZHG).
Wesentliche Unterschiede
Nur wenn wesentliche Unterschiede vorliegen, muss der Antragsteller nachweisen, dass er über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die zur Ausübung des Berufs des Zahnarztes erforderlich sind (§ 2 Abs. 3 Satz 2 ZHG i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 6 ZHG).
Dieser Nachweis wird durch das Ablegen einer Prüfung erbracht, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung bezieht (§ 2 Abs. 3 Satz 3 ZHG; vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, BT-Drs. 17/6260, S. 67: "Kenntnisprüfung") und die eine Ausgleichsmaßnahme im Sinne des Art. 14 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 v. 30.9.2005, S. 22), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 (ABl. L 354 v. 28.12.2013, S. 132), darstellt.
Eines solchen Nachweises bedarf es auch dann, wenn die Prüfung des Antrags nur mit unangemessenem zeitlichen oder sachlichen Aufwand möglich ist, weil die erforderlichen Unterlagen und Nachweise aus Gründen, die nicht in der Person der Antragsteller liegen, von diesen nicht vorgelegt werden können (§ 2 Abs. 3 Satz 4 ZHG).
Keiner will über eine nicht bestandene (erfolglose) Prüfung berichten
Es wird immer heftig mit mir diskutiert, insbesondere, wenn ich ab und zu über negative Erfahrungen bei den Kenntnisprüfungen berichte.
Liebe Zahnärzte,
ich staune immer wieder über die Diskrepanz (die deutlichen Unterschiede) zwischen den Facebook Einträgen über bestandene Kenntnis- und Fachsprachprüfungen und den bei mir eingehenden eMails und Telefonaten, die teilweise über "sehr problematische Prüfungen mit hoher Durchfallquote" berichten.
Etwas scheint hier nach meiner Erfahrung und Meinung etwas nicht zu stimmen und ich habe etwas in der Tiefe recherchiert (nachgeforscht).
Es zeichnet sich dabei deutlich ab, dass Prüflinge, die die Prüfung bestanden haben sehr gerne und ausführlich über ihre Prüfungen berichten.
Zahnärzte, die die Prüfung nicht bestanden haben vermeiden dieses, weil es ja eventuell zu einer Verschlechterung für die Wiederholungsprüfung führen könnte. Einer der Prüfer könnte ja möglicherweise davon erfahren. Hinzu kommt, dass man völlig nachvollziehbar anscheinend nur ungern zugibt, dass man eine Prüfung nicht bestanden hat.
Gibt es überhaupt wesentliche Unterschiede ?
Nur wenn "wesentliche Unterschiede vorliegen" wird überhaupt eine KENNTNISPRÜFUNG notwendig.
Genau hier liegt das Problem!
In vielen von mir betreuten Verfahren kommt es entscheidend auf die Prüfung und die Wertigkeit der vorzulegenden Unterlagen an.
Wenn z.B. eine detaillierte Auswertung Ihrer Approbationsverfahren vor Antragsstellung "wesentliche Unterschiede" erkennen lässt, ist es dann meistens der Fall, dass die Zeugnisse und Universitätsbescheinigungen auch nicht den deutschen Approbationsbehörden genügen. Wichtig sind hier die Curricular = thematischen Unterrichtspläne mit den Details, weil sich nach EU-Recht Fachinhalte oft in anderen Fächern verstecken können.
Weiterhin sind unbedingt aussagekräftige Zeugnisse und Bescheinigungen notwendig. In fast allen von mir geprüften Verfahren sind oft die Ausbildungen gleichwertig (teilweise sogar deutlich umfangreicher) gewesen, jedoch leider völlig unvollständig dokumentiert worden. Speziell die Berufserfahrung im Sinne des "Lebenslangen Lernens" bekommt inzwischen eine völlig andere Bedeutung. Curricular wurden zudem oft nicht (oder unvollständig) vorgelegt, da sie in der Vergangenheit von den Gutachtern und Behörden nicht gefordert wurden.
Seit Änderung der Gesetzeslage im April 2016 geht ohne ein vorzulegendes Curriculum nichts mehr.
Extrem hohe Durchfallquote bei Kenntnisprüfungen Zahnmedizin
Zum Schluss eine Feststellung:
Die Kenntnisprüfung Zahnmedizin ist zwar prinzipell zu schaffen, allerdings gibt es speziell in einigen Bundesländern eine extrem hohe Durchfallquote; leider auch bei den Prüfungswiederholungen. Hierbei stellt sich deutlich heraus, dass es deutlich einfacher ist, wenn nicht ständig die gleichen Prüfer genommen werden. Unvoreingenommene Prüfer sind oft hilfsbereiter und kollegialitaeingestellt und unterstützen die Kollegen.
Hierbei sollte allerdings auch erwähnt werden, dass auch bei den deutschen Studenten im ersten Versuch ein hoher Anteil das Examen nicht besteht.
Ich verfolge seit längerer Zeit die Publikationen und die Suche der Zahnärzte nach Protokollen und Ablaufbeschreibungen der Kenntnisprüfungen. Hierbei zeichnet sich deutlich ab, dass einige Prüfungsorte und die damit verbundenen Prüfungskommissionen für "hohe Durchfallquoten" gefürchtet sind. Zweifelsohne hängt es oft von den regionalen Zuständigkeiten und den damit eingesetzten Prüfungskommissionen ab, ob Prüfungsteilnehmer (sogar) mit identischen Ausbildungen und Zeugnissen bestehen. Ich erhalte hierzu ständig neue eMails, die ich aus Datenschutzgründen und Bitten der Beteiligten nicht veröffentlichen kann.
Die Informationen durch eMails und Telefonate sind teilweise erschreckend.
Es sei Ihnen versichert, es kommt nicht unbedingt auf Ihre Fachkenntnisse an. Leider spielen in vielen Fällen anscheinend andere Faktoren eine Rolle. Wie ist der Prüfer drauf, welche Laune hat er ? Mag er Sie oder missfällt ihm bereits Ihr selbstbewusstes Auftreten, Ihre Kleidung oder sonst etwas ? Weshalb bestehen andere Teilnehmer die Prüfung, die oft deutlich weniger Deutsch sprechen, oft keine Detailkenntnisse haben und/oder deshalb leichtere Fragen erhalten ?
Leider sind die Ergebnisse der Kenntnisprüfungen mangels fehlender Aufzeichnungen nur selten angreifbar.
Meine Informationen und Kontaktdaten für Sie
Wenn Ihnen der Beitrag gefallen hat, würde ich mich über ein "gefällt-mir" Klick unten auf der Seite sehr freuen.
Sie können diesen Blog rechts durch Angabe Ihrer eMail abonnieren und erhalten dann bei Erscheinen sofort neue Seiten, aktuelle Informationen und Diskussionen per eMail.
Diese Seiten sollten Sie unbedingt kennnen
- Gleichwertigkeitsprüfung oder Kenntnisprüfung ?
- Approbation ist auch ohne Kenntnisprüfung möglich
- So arbeitet Approbationsgutachter für Sie und kann Sie unterstützen

Klicken für eine direkte Kontaktaufnahme oder rufen Sie mich an
Gezielte Suche (Prüfungsorte)
neue Beiträge via eMail abonnieren
unsere Besucherzahl
1461006Fachsprachprüfung Kommentar
Interessantes
- KP Medizin Münster 24.11.20 mit Video
- KP Medizin Mainz Rheinland-Pfalz 25.11.20
- KP Medizin Münster-Warendorf 14.10.20 Quote 2/3 bestehen
- FSP Medizin Dresden Sachsen 12.10.20
- KP Münster NRW 6.10.20 * 80 % Durchfallquote 4/5
- KP Medizin Regensburg Bayern 12.10.20
- FSP Medizin Münster NRW 3.9.20 Durchfallquote 7/10
- FSP Zahnmedizin Stuttgart Baden-Württemberg 5.9.20
- FSP Medizin Münster NRW 22.8.20 II
- KP Medizin Münster-Warendorf NRW 21.7.20 Durchfallquote 3/5
- FSP Medizin Münster NRW 30.7.20
- FSP Medizin Berlin 17.7.20
- FSP Apotheker Erfurt Thüringen 2.7.20
- KP Medizin Mainz Rheinland-Pfalz 19.6.20 1/2
- KP Medizin Münster-Warendorf NRW 17.6.2020 3/3
- FSP Apotheker Münster 5.5.2020
- KP Medizin Münster 28.4.2020 4/4
- FSP Halle Sachsen-Anhalt 25.4.2020
- FSP Medizin Münster NRW 15.4.2020
- FSP Medizin Münster NRW 11.4.2020-II
- FSP Medizin Münster NRW 11.4.20
- BE ohne FSP in Bayern 20.03.2020
- KP Medizin Marburg Hessen 24.1.2020 Superbericht
- FSP Medizin Münster NRW 21.12.2019
- KP Medizin Bremen 11.12.2019
- KP Medizin Bremen 26.11.2019
- KP Münster 22.10.2019 Durchfallquote 3/5
- KP Münster 23.7.2019 Hammequote 5/5
- Hurra Approbation ZM erreicht
- KP Mainz Rheinland-Pfalz 12.4.19 2/2
- KP München-Grosshadern LMU Bayern 26.3.19 Quote 2/4
- KP LÄK Brandenburg 6.2.2019
- KP Arnstadt Thüringen 5.2.19 Quote 2/4
- KP ÄKN Hannover Niedersachsen 11.2.19 Quote 3/3
- KP Bonn NRW 13.2.2019 Ouote 2/2 alle bestanden
- KP Bad Langensalza Thüringen 5.2.2019
- KP Marburg Hessen 25.1.2019 Durchfallquote 30 % (4/12)
- KP Münster NRW 8.2.19 Duchfallquote 50 % (2/4)
- KP Hannover Niedersachsen ÄKN 4.2.19
- KP Münster-Warendorf NRW 30.1.2019
Interessantes
- KP Medizin Bad-Segeberg SWH 23.2.21 on 2nd March, 2021
- KP ZM mdl. Düsseldorf NRW 18.2.21 on 26th February, 2021
- KP Medizin Halle Sachsen-Anhalt 19.2.21 on 24th February, 2021
- FSP Medizin Hamburg 16.2.21 on 23rd February, 2021
- FSP Medizin Münster NRW 4.2.21 on 22nd February, 2021
- KP Medizin Bad Nauheim Hessen 16.2.21 Quote 0/3 on 21st February, 2021
- KP ZM Düsseldorf NRW 8.2.21 Quote 2/3 on 20th February, 2021
- KP Medizin Tübingen BW 12.02.21 on 15th February, 2021
- KP Medizin Bad Nauheim Hessen 9.2.21 on 14th February, 2021
- KP Medizin Hannover Niedersachsen 3.2.21 Quote 2/3 on 13th February, 2021
- KP Medizin Schleswig-Holstein 4.2.21 Quote 3/3 on 7th February, 2021
- KP Zahnmedizin Teil 2 mündlich Düsseldorf NRW 4.2.21 on 5th February, 2021
- FSP Medizin Münster NRW 28.1.21 on 4th February, 2021
- FSP Medizin Hamburg 2.2.2021 on 4th February, 2021
- KP Medizin Tübingen Baden-Württemberg 29.1.2021 on 2nd February, 2021
- FSP Medizin Dresden Sachsen 25.1.20 on 2nd February, 2021
- FSP Medizin Jena Thüringen 25.1.20 Durchfallprotokoll on 30th January, 2021
- KP Medizin SWH Schleswig-Holstein 26.1.21 on 29th January, 2021
- KP Medizin Tübingen BW 25.1.21 on 26th January, 2021
- FSP Medizin Münster 23.1.21 on 24th January, 2021
Kategorien
- Aktuelle / News (71)
- Aktuelles (622)
- Allgemeines (114)
- BLOG (203)
- FSP Apotheker (9)
- FSP Fachsprachprüfung (265)
- FSP Fachsprachprüfung ZM (4)
- Gesetze (3)
- Humanmedizin (572)
- KP Kenntnisprüfung (337)
- KP Kenntnisprüfung ZM (12)
- Neue Gesetze 2016 (2)
- Prüfungsarten (12)
- Prüfungsberichte (573)
- Tagebuch (274)
- Übersicht und Details (2)
- Uncategorized (75)
- Urteile Rechtsprechung (5)
- Wissenwertes (9)
- Zahnmedizin (13)
- Zahnmedizin (10)