Zusammenarbeit
Approbationsberatung und Unterstützung für Ärzte und Zahnärzte
Sie erhalten diesen Link, weil wir eventuell bereits telefonisch über Ihre Situation gesprochen haben oder Sie mich per eMail informiert haben.
Zur Zeit haben wir folgende Probleme in ganz Deutschland
Die zuständige Behörde muss innerhalb von 4 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Gleichwertigkeit der Ausbildung entscheiden. § 3 Abs. 1a BÄO
1.) Man erstellt ein Vergleichsgutachten aufgrund anderer vorliegender Gutachten. Dieses ist stets ein Problem, da jeder Antragsteller unterschiedliche individuelle Voraussetzungen hat. Hier bleibt nur der Klageweg.
2.) Man setzt freie Gutachter ein, die aber oft fehlerhafte Ergebnisse liefern, da ihnen die aktuelle Rechtsprechung und sich ständig ändernde Durchführungsbestimmungen anscheinend nicht bekannt sind.
3.) Man bietet Ihnen die Kenntnisprüfung als schnelle Alternative an. Leider oft der falsche Weg, da diese Prüfungen mit hohen Durchfallquoten belastet sind. Hinzu kommen monatelange Wartezeiten.
- Sie haben die Kenntnisprüfung (wiederholt) nicht bestanden und laufen Gefahr, dass Sie nach dem dritten Fehlversuch Ihre medizinische Laufbahn in Deutschland beenden müssen.
- Die Behörde will Ihre Unterlagen nicht anerkennen und zwingt Sie in einer Kenntnisprüfung.
Oft liegt es daran, dass nicht alle Details für die Behörde erkennbar sind oder die vorgelegten Zeugnisse nicht aussagekräftig sind.
- Sie haben die notwendigen Unterlagen schon lange eingereicht und warten seit Monaten auf eine Reaktion der Behörde.
(Zur Zeit gibt es einen Stau bei der Gutachtenstelle von etwa 16 - 18 Monaten)
- Probleme mit der Berufszulassung im Heimatland bzw. Studienland
- Es ist ein Gutachten durch die GfG Gutachtenstelle erfolgt in dem "wesentliche Unterschiede" aufgezeigt werden, die Sie nicht anerkennen können.
Bei einigen diesen Situationen werden Sie ohne einen Rechtsanwalt nicht wirklich weiterkommen.
Das Problem liegt meistens auch nicht in Ihrer "mangelhaften Ausbildung" sondern in den Details.
1.) Es erfolgt oft eine extrem kleinliche Prüfung durch die GfG und man findet nicht ausreichende Nachweise z.B. für Schmerzmedizin, Palliativmedizin und Notfallmedizin. Das Problem hierbei ist die Verwendung des Instrumentariums der GfG für den Vergleich. Dieses enthält nahezu alle medizinischen Begriffe aus über 200 Quellen !
2.) Man ist schnell in einer oft fürchterlichen Kenntnisprüfung, die leider bei einigen Prüfungskommissionen nichts mit einer objektiven Prüfung zu tun hat. Oft werden die Prüflinge durch dumme Bemerkungen verunsichert, r........tisch beleidigt und keinesfalls kollegial behandelt. Trotz fehlender Mediziner zeigt man in vielen Fällen leider, dass Sie nicht unbedingt erwünscht sind.
Nachfolgend einige Details, wie ich für Sie tätig werden kann. Ich spreche die Details am liebsten unverbindlich und kostenfrei mit Ihnen telefonisch durch.
Bitte beachten Sie unbedingt eventuell laufende Fristen der Behörden.
Ich bin seit über 14 Jahren Jahren für unzählige Mediziner tätig und habe bereits bei zahlreichen Approbationen als Sachverständiger entscheidend mitgewirkt.
Meine angebotene Dienstleistung teilt sich in verschiedene Phasen auf, die ich Ihnen kurz vorstelle:
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Phase 1 kostenloses Telefonat
Unverbindliches (ohne Verpflichtung) kostenloses Telefongespräch unter 02206 - 911 216.
Hierbei besprechen und klären wir telefonisch oder per Videokonferenz Ihre aktuelle Situation und die eventuellen Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit dem Ziel der Erreichung Ihrer Approbation.
Hierfür entstehen Ihnen keine Kosten oder Gebühren.
Phase 2 Ersteinschätzung
Ich lasse mir nach einer schriftlichen Beauftragung sämtliche Unterlagen als PDF schicken und vergleiche sie oberflächlich (ohne in die Details zu gehen) mit den mir bekannten Normen, Vorschriften und den vorliegenden Studienbeschreibungen.
Dabei schätze ich oberflächlich, ob die Bescheinigungen oder Übersetzungen ausreichend und aussagekräftig sind.
Eine Bewertung und Auswertung Ihres Curriculums erfolgt in dieser Phase nicht, da dieses oft mehrere Tage in Anspruch nimmt.
Sie erhalten von mir eine kurze mündliche Ersteinschätzung per Telefon.
Oft kann dann in Phase 2 bereits geklärt werden, ob eine weitere Vorgehensweise mit Phase 3 überhaupt notwendig oder sinnvoll ist.
Mein Pauschalhonorar beträgt Brutto 680 Euro und ist zahlbar bei Auftragserteilung.
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Phase 3 detaillierte Bewertung mit Bericht
Es erfolgt eine Bewertung (der von Ihnen vorgelegten Unterlagen) unter Einbeziehung sämtlicher mir vorliegenden Rechtsnormen, Verwaltungsvorschriften und anderen dokumentierten Studiengänge. Oft finden sich in dem Curricular auch Fachinhalte in anderen Fächern wieder oder können eine völlig andere Bedeutung haben. So gibt es regelmäßig Defizite in Kernfächern, weil Fachinhalte oft in anderen Fächern enthalten sind (sich verstecken) und dieses in den GfG Gutachten nicht berücksichtigt werden.
Meine Bewertung weist Sie auf eventuell vorhandene Defizite hin, zeigt Ihnen eventuell mögliche Ausgleichsmaßnahmen und gibt Ihnen einen Stand Ihrer Approbationsunterlagen.
Ihre Unterlagen bitte nur in Deutsch vorlegen, da eine Bewertung englischer Beschreibungen und aufgrund unterschiedlicher Fachbezeichnungen nur in Ausnahmefällen mit zusätzlichen Kosten möglich sind.
Bitte beachten Sie, dass eine Garantie für den Erhalt Ihrer Approbation nicht gegeben werden kann. Dieses hängt letztendlich immer von einer Einschätzung der Behörde ab. Am Ende der Phase 3 erstelle ich eine Bewertung (Dokumentation), die eine mögliche detaillierte Stellungnahme enthält und Ihnen aufschlüsselt, ob überhaupt und welche "wesentliche Unterschiede" bei dem qualitativen Vergleich vorliegen.
Dazu erhalten Sie wichtige Hinweise, welche Ausgleichsmöglichkeiten es gibt.
Oft ist es sinnvoll diese Bewertung vorzunehmen, bevor Sie den Approbationsantrag stellen, da nachzureichende Unterlagen oft problematisch beurteil werden.
Mein Pauschalhonorar für Phase 3 beträgt Brutto 1.800 Euro und ist zahlbar bei Auftragserteilung.
Wenn innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss und Zahlung der Phase 2 die Phase 3 beauftragt und bezahlt wird, wird eine zuvor für Phase 2 bezahlte Gebühr.
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Wenn Sie an meiner Bewertung Ihrer Approbationsunterlagen interessiert sind klicken Sie bitte auf:
Formular www.approbations.info/kontakt
Sie erhalten dann ein schriftliches Angebot mit weiteren Informationen,
Rückfragen?
Gerne unter 02206 - 911216 zwischen 9 Uhr und 21 Uhr. - >> 24 Stunden - Hotline Approbation oder skype „Wilhelm Gerner“ nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme oder stellen Sie Ihre Fragen per email an den Sachverständigen unter:
eMail an Sachverständigen
Ich selber leiste keine Rechtsberatung. Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei meiner sachverständigen Auswertung und dem Vergleich Ihrer Studien- und Berufserfahrung nicht um ein Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung im Sinne des RDG handelt. Eine juristische Aufarbeitung und Einordnung unter Anwendung der Rechtsnormen ggf. unter Verwendung meiner Bewertung ist nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt zulässig.
Ich stelle Ihnen gerne einen Kontakt zu einem bewährten Anwaltsteam her.

