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									approbations.info Forum - Neueste Beiträge				            </title>
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            <description>approbations.info Discussion Board</description>
            <language>de</language>
            <lastBuildDate>Sat, 17 Oct 2026 01:43:46 +0000</lastBuildDate>
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                        <title>weiterhin FSP ??</title>
                        <link>https://approbations.info/forum/fachsprachpruefung/weiterhin-fsp/#post-61</link>
                        <pubDate>Fri, 09 Oct 2026 09:53:07 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Ist die FSP süberhaupt noch notwendig oder wird sie durch die BZP (KP) ersetzt?]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Ist die FSP süberhaupt noch notwendig oder wird sie durch die BZP (KP) ersetzt?</p>]]></content:encoded>
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                        <guid isPermaLink="true">https://approbations.info/forum/fachsprachpruefung/weiterhin-fsp/#post-61</guid>
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				                    <item>
                        <title>RE: gibt es Wartezeiten aus den Bundesländern ?</title>
                        <link>https://approbations.info/forum/defizitbescheid/gibt-es-wartezeiten-aus-den-bundeslaendern/#post-59</link>
                        <pubDate>Thu, 01 Oct 2026 14:36:09 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Die Wartezeiten sind völlig unterschiedlich und richten sich nach der Auslastung der Behörden und Prüfungskommissionen.]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die Wartezeiten sind völlig unterschiedlich und richten sich nach der Auslastung der Behörden und Prüfungskommissionen.</p>]]></content:encoded>
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                        <guid isPermaLink="true">https://approbations.info/forum/defizitbescheid/gibt-es-wartezeiten-aus-den-bundeslaendern/#post-59</guid>
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				                    <item>
                        <title>RE: lange Wartezeiten</title>
                        <link>https://approbations.info/forum/defizitbescheid/lange-wartezeiten/#post-58</link>
                        <pubDate>Thu, 01 Oct 2026 14:34:31 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Leider sind die Wartezeiten völlig unterschiedlich in den Bundesländern In SWH wartet man ca. 2 Jahre auf eine KP Kenntnisprüfung.]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Leider sind die Wartezeiten völlig unterschiedlich in den Bundesländern In SWH wartet man ca. 2 Jahre auf eine KP Kenntnisprüfung.</p>]]></content:encoded>
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				                    <item>
                        <title>Forenregeln - bitte einmal durchlesen</title>
                        <link>https://approbations.info/forum/foren-regel/forenregeln-bitte-einmal-durchlesen/#post-57</link>
                        <pubDate>Thu, 01 Oct 2026 09:15:16 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[1. Worum es hier gehtDieses Forum ist für Fragen rund um die Approbation und die Berufserlaubnis von Ärztinnen und Ärzten mit einer Ausbildung aus dem Ausland. Fragen zum Verfahren, zu Unter...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p><strong>1. Worum es hier geht</strong><br />Dieses Forum ist für Fragen rund um die Approbation und die Berufserlaubnis von Ärztinnen und Ärzten mit einer Ausbildung aus dem Ausland. Fragen zum Verfahren, zu Unterlagen, zu Prüfungen und zu den Behörden sind willkommen – auch die, die ihr für dumm haltet. Es gibt sie nicht.</p>
<p><strong>2. Schreiben ohne Anmeldung</strong><br />Jeder kann hier schreiben, ein Konto braucht niemand. Ich lese jeden Beitrag und gebe ihn frei, in der Regel noch am selben Tag. Am Inhalt ändere ich nichts.</p>
<p><strong>3. Bitte auf Deutsch</strong><br />Das Forum lebt davon, dass alle mitlesen können. Eure Sprache muss nicht perfekt sein – niemand wird hier für Fehler kritisiert.</p>
<p><strong>4. Keine persönlichen Daten</strong><br />Schreibt keine vollständigen Namen, Geburtsdaten oder Aktenzeichen und ladet keine Bescheide hoch. Dieses Forum ist öffentlich und wird von Google erfasst – auch von künftigen Arbeitgebern. Wer seine Unterlagen beurteilt haben möchte, nutzt dafür die persönliche Beratung.</p>
<p><strong>5. Keine Namen von Behördenmitarbeitern, Prüfern oder Gutachtern</strong><br />Kritik an einem Verfahren ist willkommen und oft berechtigt. Die namentliche Nennung einzelner Personen ist es nicht. Sie bringt euch und dieses Forum in rechtliche Schwierigkeiten und ändert an eurem Verfahren nichts.</p>
<p><strong>6. Erfahrungen ja, Rechtsberatung nein</strong><br />Teilt eure Erfahrungen, das ist der Sinn dieses Forums. Aber niemand hier darf anderen verbindlich sagen, was sie rechtlich tun sollen – das ist Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten vorbehalten. Auch meine Beiträge sind fachliche Einschätzung eines Sachverständigen, keine Rechtsberatung.</p>
<p><strong>7. Keine Werbung</strong><br />Keine Angebote, keine Vermittlungsdienste, keine Links zu kostenpflichtigen Kursen. Solche Beiträge gebe ich nicht frei.</p>
<p><strong>8. Was bei Verstößen passiert</strong><br />Beiträge, die gegen diese Regeln verstoßen, erscheinen gar nicht erst – ich gebe sie nicht frei. Bei persönlichen Daten entferne ich diese und gebe den Rest frei, damit eure Frage trotzdem eine Antwort bekommt.</p>
<p>Wilhelm Gerner<br />BVFS Sachverständiger für Approbationsunterlagen<br /><strong><span style="font-size: 10pt">24/7 Hotline 02206 - 911 216</span></strong></p>]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://approbations.info/forum/"></category>                        <dc:creator>Gerner Wilhelm</dc:creator>
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				                    <item>
                        <title>Ärztin aus der Ukraine – Approbation in Rheinland-Pfalz</title>
                        <link>https://approbations.info/forum/erfahrungsberichte-rechtsanwaelte/aerztin-aus-der-ukraine-approbation-in-rheinland-pfalz/#post-56</link>
                        <pubDate>Thu, 01 Oct 2026 08:22:09 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Dieser Fall wurde von Rechtsanwalt Leufgen geführt. Die Schilderung stammt von ihm.
Approbationserfolg in Rheinland-Pfalz Bei unserer Mandantin handelte es sich um eine Ärztin aus der Ukrai...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Dieser Fall wurde von Rechtsanwalt Leufgen geführt. Die Schilderung stammt von ihm.</p>
<p>Approbationserfolg in Rheinland-Pfalz Bei unserer Mandantin handelte es sich um eine Ärztin aus der Ukraine, welche bereits im Jahr 2021 unsere fachkundige Unterstützung aufsuchte, um ihren Approbationsantrag zu stellen und sie auf ihrem Weg zur Erlangung der Approbation zu betreuen. Unsere Mandantin hatte in der Ukraine studiert und war dort als Fachärztin zugelassen. Im Jahr 2018 zog sie nach Deutschland, wo sie seitdem in verschiedenen Krankenhäusern tätig war.<br /><br />Auch in Ihrem Fall wurde über die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihrer ärztlichen Ausbildung in der Ukraine gestritten. Seitens der Behörde wurde argumentiert, dass obwohl die theoretische ärztliche Ausbildung als gleichwertig mit dem deutschen Humanmedizinstudium angesehen wurde, wesentliche Unterschiede in der praktischen Ausbildung vorlägen, die dem Ausgleich bedürften.<br /><br />Durch unseren erfolgreichen Widerspruch und das Einreichen zusätzlicher Nachweise konnten wir jedoch die Anerkennung des Ausgleichs der Defizite in der praktischen Ausbildung erreichen.<br /><br />Über einen Zeitraum von eineinhalb Jahre unterstützten wir dabei unsere Mandantin mit unserem Rat und unserer tatkräftigen Hilfe bis hin zur erfolgreichen Erlangung ihrer Approbation.</p>]]></content:encoded>
						                            <category domain="https://approbations.info/forum/"></category>                        <dc:creator>Gerner Wilhelm</dc:creator>
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                        <title>Ärztin aus Serbien – Approbation in Nordrhein-Westfalen</title>
                        <link>https://approbations.info/forum/erfahrungsberichte-rechtsanwaelte/aerztin-aus-serbien-approbation-in-nordrhein-westfalen/#post-55</link>
                        <pubDate>Thu, 01 Oct 2026 08:21:22 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Dieser Fall wurde von Rechtsanwalt Martin Leufgen geführt. Die Schilderung stammt von ihm.Approbationserfolg in NRW Bei unserer Mandantin handelte es sich um eine aus Serbien stammende und e...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Dieser Fall wurde von Rechtsanwalt Martin Leufgen geführt. Die Schilderung stammt von ihm.<br /><br />Approbationserfolg in NRW Bei unserer Mandantin handelte es sich um eine aus Serbien stammende und ebenfalls dort universitär ausgebildete Ärztin, welche 2021 in Deutschland den Antrag auf Erteilung der Approbation stellte. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand auch hier die Frage der Gleichwertigkeit ihrer ärztlichen Ausbildung in Serbien. Seitens der Behörde wurden zwei Defizite in ihrer ärztlichen Ausbildung gegenüber der deutschen ärztlichen Ausbildung festgestellt. Die Defizite bezogen sich auf die Fächer Palliativmedizin (Theorie) und PJ Tertial Innere Medizin (Praxis). Da unsere Mandantin im Approbationsverfahren ohne fachkundige Hilfe nicht weiterkam, bat sie uns, ihren Fall zu übernehmen.<br /><br />Trotz unseres Einschreitens und unserer Gegenargumentation betrachtete die Approbationsbehörde die Defizite leider weiterhin als nicht ausgeglichen. Daraufhin reichten wir Klage ein und legten zusätzliche Nachweise vor.<br /><br />Im Zuge der Klage gelang es uns nachzuweisen, dass die genannten Defizite unter anderem durch die einschlägige Berufserfahrung unserer Mandantin als ausgeglichen angesehen werden konnten und somit die Gleichwertigkeit ihres Kenntnisstandes gegeben ist.<br /><br />Nach langen Verhandlungen gelang es uns schließlich einen Vergleich zu schließen, der die Anerkennung der Gleichwertigkeit und somit die Erteilung der Approbation beinhaltete.<br /><br />Während dieses Prozesses haben wir unsere Mandantin über einen Zeitraum von etwa 14 Monaten betreut.</p>]]></content:encoded>
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				                    <item>
                        <title>Ärztin aus der Ukraine – Approbation in Nordrhein-Westfalen</title>
                        <link>https://approbations.info/forum/erfahrungsberichte-rechtsanwaelte/aerztin-aus-der-ukraine-approbation-in-nordrhein-westfalen/#post-54</link>
                        <pubDate>Thu, 01 Oct 2026 08:20:40 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Dieser Fall wurde von Rechtsanwalt Leufgen geführt. Die Schilderung stammt von ihm.
Weiterer Approbationserfolg in NRW Unsere Mandantin, eine Ärztin aus der Ukraine, hatte sich bereits 2019...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Dieser Fall wurde von Rechtsanwalt Leufgen geführt. Die Schilderung stammt von ihm.</p>
<p><br />Weiterer Approbationserfolg in NRW Unsere Mandantin, eine Ärztin aus der Ukraine, hatte sich bereits 2019 um die Approbation in Deutschland bemüht, nachdem sie mehrere Jahre als Ärztin in ihrem Heimatland praktiziert hatte. Nach ihrer Ankunft in Deutschland im Jahr 2020 begann sie zeitnah in einem Krankenhaus vor Ort zu arbeiten.<br /><br />Leider stieß auch sie bei der Anerkennung ihrer ärztlichen Ausbildung in der Ukraine auf Schwierigkeiten. Behördlicherseits wurde ihr mitgeteilt, dass ihre Ausbildung nicht als gleichwertig angesehen werden könne und ihr daher die Approbation in Deutschland verweigert werden würde. Dies lag an der aus behördlicher Sicht fehlenden Gleichwertigkeit der ärztlichen Ausbildung im Fach PJ-Tertial in der Chirurgie.<br /><br />In ihrer Not wandte sich unsere Mandantin an uns. Wir nahmen uns ihres Falls an und konnten im Rahmen einer Anhörung im behördlichen Verfahren überzeugend darlegen, dass ihre Ausbildung und praktischen Erfahrungen in der Ukraine mit einer in Deutschland absolvierten Ausbildung vergleichbar sind.<br /><br />Durch unsere erfolgreiche Argumentation und Überzeugungsarbeit wurde unserer Mandantin schließlich die Approbation erteilt.</p>]]></content:encoded>
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				                    <item>
                        <title>Arzt aus der Türkei – Approbation im Saarland</title>
                        <link>https://approbations.info/forum/erfahrungsberichte-rechtsanwaelte/arzt-aus-der-tuerkei-approbation-im-saarland/#post-53</link>
                        <pubDate>Thu, 01 Oct 2026 08:19:56 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Dieser Fall wurde von Rechtsanwalt Martin Leufgen geführt. Die Schilderung stammt von ihm.Bei unserem Mandanten handelte es sich um einen aus der Türkei stammenden Arzt, der an einer Univers...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Dieser Fall wurde von Rechtsanwalt Martin Leufgen geführt. Die Schilderung stammt von ihm.<br /><br />Bei unserem Mandanten handelte es sich um einen aus der Türkei stammenden Arzt, der an einer Universität in seinem Heimatland studiert hatte und bereits dort als Arzt tätig war.<br /><br />Im Jahr 2021 kam er nach Deutschland und stellte 2022 den Antrag auf Approbation. Seit 2022 ist er in einer deutschen Klinik tätig. Nachdem seine Ausbildung im Rahmen des Verfahrens von der Behörde jedoch zuerst als nicht gleichwertig angesehen wurde, suchte unser Mandant unsere Unterstützung auf.<br /><br />Inhaltlich wurde insbesondere über die Frage der Gleichwertigkeit der Ausbildungen gestritten. Maßgeblich ist dabei, ob die Ausbildung des Antragsstellers sogenannte wesentliche Unterschiede zur Deutschen Referenzqualifikation eines Arztes aufweist.<br /><br />Vorliegend wurden bei ihm einer ersten Begutachtung Defizite in den Fächern Anästhesiologie, Arbeitsmedizin / Sozialmedizin und Psychiatrie und Psychotherapie festgestellt. Im Zuge der Einlegung eines Widerspruchs gegen die ablehnende behördliche Entscheidung beantragten wir eine erneute Begutachtung der Ausbildungsgleichwertigkeit. Im Rahmen der erneuten Begutachtung konnte die Gleichwertigkeit der Ausbildung schließlich anerkannt werden.<br /><br />Folglich konnte unserem Mandanten die Approbation erteilt werden. Wir haben unseren Mandanten dabei knapp ein Jahr betreut.</p>]]></content:encoded>
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                    </item>
				                    <item>
                        <title>Arzt aus Albanien – Approbation in Nordrhein-Westfalen</title>
                        <link>https://approbations.info/forum/erfahrungsberichte-rechtsanwaelte/arzt-aus-albanien-approbation-in-nordrhein-westfalen/#post-52</link>
                        <pubDate>Thu, 01 Oct 2026 08:18:58 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Dieser Fall wurde von Rechtsanwalt Martin Leufgen geführt. Die Schilderung stammt von ihm.Approbationserfolg in NRW Unser Mandant war ein Arzt aus Albanien, der an einer Universität in seine...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Dieser Fall wurde von Rechtsanwalt Martin Leufgen geführt. Die Schilderung stammt von ihm.<br /><br />Approbationserfolg in NRW Unser Mandant war ein Arzt aus Albanien, der an einer Universität in seinem Heimatland studiert hatte.<br /><br />2017 kam er nach Deutschland und stellte im Jahr 2020 hier den Antrag auf Erteilung der Approbation. Er hatte zuvor 10 Jahre als Allgemeinarzt in Albanien gearbeitet und begann ab 2021 als Assistenzarzt in Deutschland zu arbeiten.<br /><br />Da unser Mandant im Approbationsverfahren ohne fachkundige Hilfe nicht weiterkam, bat er uns, seinen Fall zu übernehmen.Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage der Gleichwertigkeit der Ausbildungen. Denn Voraussetzung für die Erteilung der ärztlichen Approbation ist unter anderem, dass die ausländische Ausbildung gegenüber der deutschen ärztlichen Ausbildung gleichwertig ist.<br /><br />Wurde die ärztliche Ausbildung außerhalb der EU absolviert, kann die Ausbildung von der Behörde jedoch nicht automatisch als gleichwertig angesehen werden. Daher muss in diesen Fällen gesondert geprüft werden, ob die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstands gegeben ist.<br /><br />Der Ausbildungsstand wird dann als gleichwertig gewertet, wenn die ausländische Ausbildung keine wesentlichen Unterschiede gegenüber der deutschen ärztlichen Ausbildung aufweist. Wesentlich sind die Unterschiede nur dann, wenn sie gegenüber der deutschen Ausbildung bedeutende Abweichungen hinsichtlich des Inhalts aufweisen.<br /><br />Im Fall unseres Mandanten wurden im Rahmen eines ersten Gutachtens zwei Defizite hinsichtlich der Ausbildung festgestellt. Hierbei handelte es sich um die Fächer Anästhesiologie (theoretische Ausbildung) und PJ-Tertial Chirurgie.<br /><br />Trotz unserer Gegenargumentation betrachtete die Approbationsbehörde die Defizite vorerst als nicht ausgeglichen. Daraufhin reichten wir Klage ein und legten zusätzliche Nachweise vor. Im Rahmen eines von uns beantragten zweiten Gutachtens konnte schließlich die theoretische Ausbildung im Fach Anästhesiologie als gleichwertig anerkannt werden. Zudem war es uns möglich nachzuweisen, dass das Fach PJ- Tertial Chirurgie durch die zahlreichen praktischen Tätigkeiten unseres Mandanten als ausgeglichen anzusehen ist.<br /><br />Schließlich konnten wir so eine außergerichtliche Lösung finden, die die Erteilung der Approbation vorsah.<br /><br />Wir haben unseren Mandanten dabei über einen Zeitraum von etwa 10 Monaten betreut.<br /><br />Bericht vom Rechtsanwalt Martin Leufgen</p>]]></content:encoded>
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                    </item>
				                    <item>
                        <title>Sprachliche Anforderungen im Approbationsverfahren</title>
                        <link>https://approbations.info/forum/fachsprachpruefung/sprachliche-anforderungen-im-approbationsverfahren/#post-51</link>
                        <pubDate>Thu, 01 Oct 2026 08:03:44 +0000</pubDate>
                        <description><![CDATA[Die sprachlichen Anforderungen, die nicht Teil der Gleichwertigkeitsprüfung sind, sondern erst für die Approbation oder Berufserlaubnis relevant sind, werden häufig bereits zur Antragstellun...]]></description>
                        <content:encoded><![CDATA[<p>Die sprachlichen Anforderungen, die nicht Teil der Gleichwertigkeitsprüfung sind, sondern erst für die Approbation oder Berufserlaubnis relevant sind, werden häufig bereits zur Antragstellung verlangt und die Anträge werden entsprechend solange nicht bearbeitet, bis ein Nachweis über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 nachgereicht wurde.<br /><br /><span style="color: #ff0000">Diese Praxis widerspricht den Vorgaben nach § 3 Abs. 3a BÄO und ist dennoch in unterschiedlich ausgeprägter Form in den meisten Bundesländern anzutreffen.</span><br /><br />(3a) Wird die Voraussetzung des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 4 auf eine Ausbildung gestützt, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist, sollen die Voraussetzungen der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation nach den Absätzen 2 oder 3 vor den Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 und 5 Sprachkenntnisse geprüft werden. Auf Antrag ist dem Antragsteller ein gesonderter Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit seiner Berufsqualifikation zu erteilen.</p>]]></content:encoded>
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