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FSP ZM Münster NRW 25.2.21

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Danke an den Doktor für diesen Bericht einer erfolgreichen Fachsprachprüfung Zahnmedizin in Münster.
Nochmals Gratulation zur bestandenen Prüfung und danke für den Bericht.
Eine FSP kann beliebig oft wiederholt werden, wobei die Behörden oft frühestens nach 3 bzw. 6 Monaten einen neuen Termin geben.

Oft taucht die Frage auf, was ich als Sachverständiger für Sie tun kann.

Hier die passenden Informationen. Einfach anklicken .....


Ich skype auch gerne mit Ihnen unter   SKYPENAME  ---> Wilhelm Gerner
Terminvereinbarung für Skype    0163 7578 774

 

Ich werde sehr oft nach einem Rechtsanwalt für die Approbationsverfahren gefragt.

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FSP Münster 25.02.21


hiermit berichte ich über den
Patienten Herr xx geb am 12.02.1990,der sich heute wegen eines Sportunfalls in unserer Praxis vorstellte.
Der Patient klagte über starke dumpfe Schmerzen im OK Frontzahnbereich .
Die Zähne seien druckempfindlich und lockerer geworden.
Die Allgemeinanamnese ergab eine Hypothyrose, die mit L-Thyroxin gut eingestellt.
Allergien seien unbekannt.
Er rauche nicht mehr und trinke gelegentlich Alkohol.
Er putze die Zähne regelmäßig und benutze keine Zahnseide oder Mundspüllung.
VD. Zahntrauma bzw. Zahnluxation
DD. Intrusion ,Extrusion
F.B Pulpa
Dentin
palatinal
Karies
Adhäsiv
Abrasion
und noch 2
Teil 3
Über die Behandlungsplan und Therapiemöglichkeiten
Ich wünsche euch alles Gute und viel Erfolg

Stellen Sie Ihre Fragen an mich


Mit dem nachfolgenden Formular können Sie mir Ihre speziellen Fragen schicken.
Bitte beschreiben SIe möglichst genau die relevanten Fakten, damit ich mit den Informationen etwas anfangen kann um Ihnen zu helfen.

Bitte keine Fragen wie:
- Wo finde ich Prüfungsberichte ?  (Auf der Seite im Suchfeld links)
- Welches  Bundesland ist das beste für mich ?  (Kann man nie sagen)
- Wie lange dauert es bis zur FSP oder KP ?  (Die Terminvergabe und die Wartezeit verändert sich ständig und kann zwischen 3 und 12 Monaten liegen)



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    BVFS Sachverständiger Willhem Gerner

    frage@gerner.email * Hotline 02206 - 911 216

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    Keiner will über eine nicht bestandene (erfolglose) Prüfung berichten

      Es wird immer heftig mit mir diskutiert, insbesondere, wenn ich ab und zu über negative Erfahrungen bei den Kenntnisprüfungen und FSP Fachsprachprüfungen berichte.

    Liebe Ärzte und Zahnärzte,

    ich staune immer wieder über die Diskrepanz (die deutlichen Unterschiede) zwischen den Facebook Einträgen über bestandene Kenntnis- und Fachsprachprüfungen und den bei mir eingehenden eMails und Telefonaten, die teilweise über "sehr problematische Prüfungen mit hoher Durchfallquote" berichten.


    Etwas scheint hier nach meiner Erfahrung und Meinung etwas nicht zu stimmen und ich habe etwas in der Tiefe recherchiert (nachgeforscht).

    Es zeichnet sich dabei deutlich ab, dass anscheinend nur Prüflinge, die die Prüfung bestanden haben sehr gerne und ausführlich über alle Details ihrer Prüfungen berichten.

    Ärzte und Zahnärzte, die die Prüfung nicht bestanden haben vermeiden dieses, weil es ja eventuell zu einer Verschlechterung für die Wiederholungsprüfung führen könnte. Einer der Prüfer könnte ja davon erfahren. Hinzu kommt, dass man völlig nachvollziehbar anscheinend nur ungern zugibt, dass man eine Prüfung nicht bestanden hat.

    Dadurch entsteht oft der täuschende Eindruck, dass die Prüfungen sehr leicht zu absolvieren sind und nur wenige Teilnehmer durchfallen.
    Sicherlich kann man die FSP beliebig oft wiederholen, wobei es allerdings in einigen Bundesländern bereits monatelange Warteschlagen gibt.

    Meinung von BVFS Sachverständigen W. Gerner

    FSP Fachsprachprüfung oder KP Kenntnisprüfung


    Wo liegt denn da eigentlich noch ein Unterschied?

    Es ist leider  in einigen wenigen Bundesländern deutlich zu beobachten, dass Prüflinge bei Fachsprachprüfungen durchfallen, weil Sie falsche Einschätzungen und Diagnosen abgeben. FSP werden dabei SEHR OFT auf das Niveau einer Kenntnisprüfung gehoben.

    Dabei sind doch eigentlich der Ablauf und die Inhalte genau geregelt


    Wie läuft die Prüfung ab?  Welche Anforderungen werden gestellt? 


    Die Fachsprachprüfung findet als Einzelprüfung statt. Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Prüfer, von denen mindestens einer selber Arzt ist.  Die Prüfung läuft folgendermaßen ab:

    1. Simuliertes Arzt-Patienten-Gespräch

    Dabei muss der Prüfling zeigen, dass er seinen Patienten inhaltlich ohne wesentliche Rückfragen versteht. Er muss sich insbesondere so spontan und so fließend verständigen können, dass er in der Lage ist, sorgfältig die Anamnese zu erheben, Patienten und deren Angehörige über erhobene Befunde sowie eine festgestellte Erkrankung zu informieren, die verschiedenen Aspekte des weiteren Verlaufs darzustellen und Vor- und Nachteile einer
    geplanten Maßnahme sowie alternativer Behandlungsmöglichkeiten erklären zu können, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen.
    Dauer: 20 Minuten

    2. Dokumentation

    In diesem Teil fasst der Prüfling die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen, medizinischrelevanten Informationen in einem Arztbericht zusammen.
    Damit muss er nachweisen, dass er die deutsche Sprache auch schriftlich angemessen beherrscht, um Krankenunterlagen ordnungsgemäß führen und ärztliche Bescheinigungen ausstellen zu können.
    Dauer: 20 Minuten

    3. Arzt-Arzt-Gespräch

    In diesem letzten Prüfungsteil gibt der Prüfling die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen Informationen an das ärztliche Mitglied des Prüfungsausschusses weiter. Anschließend werden dem Prüfling Fragen gestellt. Hier muss er zeigen, dass er sich in der Zusammenarbeit mit Kollegen sowie Angehörigen anderer Berufe so klar und detailliert ausdrücken kann, dass bei Patientenvorstellungen sowie ärztlichen oder zahnärztlichen
    Anordnungen und Weisungen Missverständnisse sowie hierauf berufende Fehldiagnosen, falsche Therapieentscheidungen und Therapiefehler ausgeschlossen sind.
    Dauer: 20 Minuten

    Das ärztliche Fachwissen wird in der Fachsprachprüfung nicht überprüft.

    Der Sprachtest wurde erfolgreich abgelegt, wenn das Bewertungsgremium zu der Feststellung gelangt, dass der Antragsteller die o. g. Sprachanforderungen erfüllt.


    (Quelle: http://www.nizza.niedersachsen.de/startseite/service/formulare-checklisten-150498.html)

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