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Kenntnisprüfung nicht bestanden …. was nun ?

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Was kann man tun, wenn man eine KP nicht bestanden hat?

Ich habe zu dem Thema neue Infos in einem Video zusammengestellt.

---  >>     zum Video

 

 Oft taucht die Frage auf, was ich für Sie tun kann.

Hier die passenden Informationen. Einfach anklicken .....


Ich skype auch gerne mit Ihnen unter   SKYPENAME  ---> Wilhelm Gerner  bitte  mit Terminvereinbarung für Skype    0163 7578 774

Ich werde sehr oft nach einem Rechtsanwalt für die Approbationsverfahren gefragt.

Hier ist meine Empfehlung für ein junges hochmotiviertes Team, die für Sie bereit stehen.

LM Rechtsanwälte
RA Martin Leufgen
RA Carsten Meyers
Die telefonische Erstberatung ist kostenlos.

Kontakt -->  Formular hier

Liebe Ärzte,
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Danke und bleibt gesund

 

NIcht bestandene Kenntnisprüfung


Leider kommt es wieder häufiger vor, dass KP nicht bestanden werden.
Das liegt (nach den mir vorliegenden Berichten) nicht immer an den Prüflingen.

Berüchtigt sind Prüfer aus einem bestimmten Bundesland, in dem bei diesen Prüfern extreme Durchfallquoten auftauchen.
Jetzt gibt es eine neue Rechtsprechung zugunsten der Mediziner.


Vereinfacht ausgedrückt:
Es muss vorher zwingend eine Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt werden.

Hierbei sind die universitären Unterlagen, Ihre Berufserfahrung und das lebenslange Lernen mit einem deutschen Studiengang zu vergleichen.


Oft weisen einige Approbationsbehörden bei Antragstellung darauf hin, dass eine GWP Gleichwertigkeitsprüfung nur kostenintensiv ist, lange dauert und noch keiner aus einem bestimmten Land die Gleichwertigkeit bekommen hat. Sie unterschreiben dann, das Sie auf die GWP verzichten und in die KP gehen möchten.

Ein solcher Verzicht ist rechtsunwirksam, da die GWP zwingend vorgeschrieben ist. Einige Rechtsanwälte haben inzwischen wirkungsvoll die Aufhebung und Annulierung der nicht bestandenen KP beantragt und durchgesetzt.

Bitte berücksichtigen Sie unbedingt, dass Sie vor diesem Schritt Ihre Unterlagen überprüfen sollten.


Klicken --->   Details finden Sie hier in meiner YOUTUBE Mediathek.

Stellen Sie Ihre Fragen an mich mit dem Formular


Mit dem nachfolgenden Formular können Sie mir Ihre speziellen Fragen schicken.
Bitte beschreiben SIe möglichst genau die relevanten Fakten, damit ich mit den Informationen etwas anfangen kann um Ihnen zu helfen.

Bitte keine Fragen wie:
- Wo finde ich Prüfungsberichte ? (Auf der Seite im Suchfeld links)
- Welches Bundesland ist das beste für mich ? (Kann man nie sagen)
- Wie lange dauert es bis zur FSP oder KP ? (Die Terminvergabe und die Wartezeit verändert sich ständig und kann zwischen 3 und 12 Monaten liegen)



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    BVFS Sachverständiger Willhem Gerner

    frage@gerner.email * Hotline 02206 - 911 216

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