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Kenntnisprüfung Zahnmedizin Hamburg

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Bericht über den mündlichen Teil der Kenntnisprüfung Zahnmedizin

 

Danke an den Zahnarzt für diesen detaillierten Bericht, den ich in einem besuchenswerten FB Forum   Gleichwertigkeitsprüfung für Zahnärzte  gefunden habe.

 


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Protokoll einer Kenntnisprüfung in Hamburg Ende 2016

Erfahrungen Kenntnisprüfung Zahnmedizin in Hamburg


Bericht über den theoretischen Teil der Kenntnisprüfungprüfung für Zahnmediziner in Hamburg/Schleswig Holstein

Die Prüfung wurde in Form eines Fachgesprächs in einer Zahnarztpraxis durchgeführt, ich wurde von einer Sachsverständigenkommission geprüft (Chirurgie, Prothetik, und Kieferorthopädie).


Jeder Prüfer stellt Fragen aus seinem Fachgebiet und hat dafür etwa 20 Minuten Zeit. Die Prüfer waren sehr freundlich, kollegial und nett zu mir. Die Fachsprache spielt eine große Rolle. Wenn ich etwas nicht richtig verstanden hatte, wurde die Frage noch einmal wiederholt.
Ich wurde am Anfang gefragt, ob ich gesundheitlich fit bin, um geprüft zu werden.

Man sollte die Fragen schnell beantworten, denn auf jeden Fall wartet der Prüfer immer auf eine bestimmte Antwort. Sollte die Antwort nicht ausreichend sein, stellt der Prüfer weitere kurze Fragen ( als Hilfe sozusagen ).

Ob die Prüfung leicht oder schwer war, ist schwierig zu sagen. Ich würde lieber den Kandidaten raten, sich so gut wie es geht auf die Prüfung vorzubereiten. Einfach ist es auf jeden Fall nicht.

Vorbereitungszeit von mir ca. 11 Monate.


Empfohlene Literatur

1- Prothetik : Einführung in die zahnärztliche Prothetik , (empfehlenswert) Ergänzung durch Curriculum Prothetik Band 1,2,3.
2- Chirurgie : memorix (Medizinische Risiken, Zahnärztliche Radiologie und Röntgendiagnostik, Veränderung der Schleimhaut, Zahnärztliche Hygiene, Chirurgie, Implantologie, Traumatologie, Parodontologie, Pharmakologie, Notfallmedizinisches Kompendium)
memorix reicht nicht aus , Ergänzung durch Zahn-Mund-Kieferheilkund ( Schwenzer ), insbesonder im Breich von Lokale Anästhetikum, Sterilisation, und Blutstillung.
3- KFO : Einführung in die KFO
4- Röntgenverordnung, Information über Zahnärztliche Arzneimittel ( Google )


Ich erinnere mich nicht an alle Fragen, und ich werde jetzt die Fragen kurz beantworten 🙂 ( auf jeden Fall waren die Antworten noch ein bisschen länger und umfangreicher (genauer)


Chirurgie: 4 Fälle


1- F: ein Pat kommt zu Ihnen mit einer großen Schwellung im Bereich der Orbita-Wange.. was machen Sie ? Diagnose ?
A: Anamnese-Röntgenaufnahme-Vitalitättest-Perkussionsprobe----Abszess
F: Symptome in diesem Fall ?
A: Schwellung, Schmerz, Rötung, Wärme, Funktionsbeeinträchtigung, klopfempfindlichkeit, Sensebilitättest Negativ.
F: wenn die Vitalitättest positiv ist ?
A: Parodontaler Abszess
F: Ausbereitung dieses Abszess ? wie nennt sich das Krankheitsbild ? Symptome ?
A: ich habe gesagt,Ausbreitung in die Weichteile. Der Prüfer wartete auf Phlegmonen, dann habe ich die Symptome genannt ( Tachykardie, Atemnot, RAZ.. )
F: Phasen eines Abszesses ? Kurze Erläuterung ?
A: Seröse-zellulare-reparative Phase
F: Behandlung von Abszessen ?
A: WKB, WF Revision, WSR, Inzision ggf. Überweisung, Antibiotika bei Ausbreitungstendenz und allgemeineSymptomatik.


2- F: ein Pat kommt zu Ihnen mit einer Verletzung im Bereich des Kinns.. was machen Sie ? Woran Denken Sie ?
A: Anamnese, OPG, Verdacht auf Kollumfraktur
F: Symptome von Kollumfraktur ( einseitig und beidseitig ) ?
A: ich habe alle Symptome gennant
F: Wissen Sie den Begriff Stauchungsschmerz ?
A: entfernt vom vermuteten Bruchspalt wird ein Fragment auf das andere gepresst ( z.B bei Druck auf das Kinn bei Gelenkfortsatzfraktur)
F: Sofort Notfallmaßnahmen ?
A: Beruhigen, Reinigung des Gesichts von Verschmutzungen und Blut, Blutstillung, Vitalfunktion kontrollieren.
F: was ist wichtig zu wissen bei solcher Verletzung?
A: Tetanus-impfung
F: Falls die Eltern nicht sicher sind, ob das Kind geimpft ist? was machen Sie ?
A: dann müssen wir sofort den Hausarzt kontaktieren.
F: wie kann eine Fraktur behandelt werden ?
A: Reponieren, Fixieren, Immobilisieren (ohne Erläuterung)


3- F: ein Pat kommt zu Ihnen zur Kontrolle mit totaler Prothese, während der klinischen Untersuchung haben Sie eine schmerzfrei epitheliale Läsion festgestellt, Diagnose ?
A: zunächst habe ich autome Prothesenstomatitis gesagt ( schmerzfreie Entzündung,Unverträglichkeit ) (Falsch), die Antwort war Tumor.
F: welche ?
A: Plattenepithelkarzinoma
F: Symptome ? Ursache ? Behandlung ?
A: ich habe alle drei Fragen kurz beantwortet ( die Antwort war genug )
F: hängen alle Tumore mit Immunschwäche ?
A: ich habe -nicht unbedingt- gesagt ( Falsch )
F: wo wird Biopsie gemacht ?
A: Klinikum


4- F: ein Pat kommt zu Ihnen mit hängendem Mundwinkel ? woran denken Sie ?
A: Schlaganfall
F: Ursache ?
A: Durchblutstörung des Gehirns
F: Symptome ? was machen Sie ?
A: ich habe alle Symptome gennant, sofort Maßnahme Notarzt anrufen, Blutdruck,Puls,Atmung kontrollieren, Wasserstoffzufuhr


Kieferorthopädie

Der Prüfer brachte Modelle, ein OPG, Kephalometrie, und Fotos mit. Man sollte anhand dieser Unterlagen eine Diagnose stellen und hat dafür paar Minuten.

F: die Mutter hat gefragt ob eine Kiferorthopädische Behandlung für Ihr Kind nötig ist ? und warum ?
A: ja, ich habe über alle 3 ( vertikale, sagittale, transversale Abweichungen ) gesprochen, es gab nur einen Engstand im Frontzahnbereich, alle bleibende Zähne sind durchgebrochen außer 3er im Ok und der entsprechender Milcheckzahn ist noch da.
F: gucken Sie bitte nocheinaml das OPG, was ist der Grund , dass der 3er nicht durchbrechen kann ?
A: Platzmangel ( ich sollte noch - atypische Durchbruchrichtung vom 3er - sagen )
F: Prognose der Behandlung ?
A: sehr günstig, leichter Engstand
F: Behandlungschritte ?
A: Extraktion vom Milcheckzahn, transversale Erweiterung im Ok und Uk, chirurgische Freilegung vom 3er, Einordnung. ggf Extraktion von Prämolaren.
F: Welche Klasse nach Angel ? welche kennen Sie ? Unterschied ?
A: klasse 1,2(1,2), 3, die Unterschiede gesagt.
F: Frage nach Kephalometrie : anderer Name ?
A: Fernröntgenseiten Bild
F: wissen Sie warum ( FERN ) ?
F: ich habe nicht beantwortet, Ziel der Frage war, dass der Prüfer mir eine Information geben wollte 🙂


Prothetik

F: Kariesdiagnostik ?
A: Mundspiegel und Sonde, Röntgenaufnahme, Fucsin, Laserdiagnostik
F: welche Rö-aufnahme ? welche am besten ? warum ?
A: Zahnfilm, Bissflügelaufnahem, OPG. am besten Bissflügelaufnahme ( Approximal karies, geringe Strahlenexposition mit der Möglichkeit der Abbildung der koronen OK und UK)
F: was machen Sie mit der Sonde ? was beachten Sie ?
A: ich habe über die Vorgehenweise gesprochen, kein Druck, Vermeidung von Schädigung initialer Läsionen, die remineralisiert werden können.
F: es gibt noch ein altmodische Methode !
A: nicht beantwortet ( der Prüfer beantwortet : transillumination ), dann habe ich weiter über Lichtsonde gesprochen, Vorgehensweise.


F: ein Pat kommt zu Ihnen mit abgebrochenem Zahn, Frontzahn, nicht wurzelbehandelt, 2 mm unterhalb des Zahnfleisch. wovon ist die Behandlung abhängig ?
A: die Behandlung ist von Mundhygiene des Pat, Interesse des Pat am Zahnerhalt nach adäquater Aufklärung.
F: bei schlechter Mundhygiene werden Sie den Zahn extrahieren ?
A: zunächst erfolgt die Aufklärung, hygienische Phase, Mundhygiene Motivation- instruktion, zur Herstellung von hygienischer Mundverhältnisse und zum Abschätzen von Bereitschaft des Pat zur Mitarbeit, dann erfolgt die Reevaluation vor der präprothetischen Vorbehandlung, dann können wir uns besser entscheiden.
F: Behandlungsschritte ?
A: Wurzelkanalbehandlung, Wiederherstellung der biologischen Breite, Stift, Krone.
F: wie Können Sie die WKB mit tief zerstörter Zahn durchführen ?
A: provisorischer Aufbau des Zahnes, als Referenzpunt für die Langenbestimmung, und zur Verbesserung vom Anlegen des Kofferdames.
F: wie Wiederherstellung der Biologischen Breite ?
A: Parodontal-chirurgische Kronenverlängerung, oder Extrusion-KFO
F: was würden Sie dem Pat empfehlen ?
A: ich sagte die chirurgische Massnahme ( falsch ), lieber in diesem Fall durch Extruion ( im FZB, zur Vermeidung von Beeinträchtigung des Aussehens )
F: wie kann die Krone halten , in diesem Fall ?
A: Stift, Umfassung des Stumpfes
F: wie diese Umfassung ?
A: ringförmige Umfassung, minds 1 mm vom Wurzelstumpf.


F: ein Pat kommt zu Ihnen, im UK alle Prämolaren, Eckzähne, Frontzähne sind da und gesund, prothtetische Behandlung ? wovon ist abhängig ?
A: die Behandlung in diesem Fall ist vom Gegenkiefer und Alter des Pat abhängig. wenn im Ok auch keine Molaren gibt, und der Pat im Alter von 70 ist, ist keine Versorgung notwendig.
F: die Antwort war richtig, aber dann wurde ich wieder gefragt : keine Versorgung ?
A: ich habe meine Antwort geändert , wir müssen eine Teilprothese machen, zur Vermeidung von Folgeschäden nach Zahnverlust und Verbesserung der Kaufunktion.
F: der Prüfer wollte mir nur eine Information geben, dass die Krankenkasse in diesem Fall die Versorgung nicht übernimmt ( OK, UK Von 2-Prämolar bis 2-Prämolar bei Pat über 70 oder 80 )
F: falls Sie eine Prothese machen, Möglichkeiten ?
A: Modellgußprothese, Teleskopprothese, Implantat.
F: woraus besteht eine Modellgußprothese ?
A: kleine Verbinder, groser Verbinder, Sattel, gegossene Klammer.
F: welcher klammer eignen sich in deisem Fall ( Freiendsattel ) , wo die Auflage ?
F: Bonnwillklammer. Falls die 5-er nicht da sind, dann eignen sich Einarmklammer. Die Auflagen : Sattelfern ( mesial der Pfeilerzähne)


F: wie viele Implantate brauchen wir mindestens nach Verlust aller Zähne im OK, UK ?
A: im OK mindestens 2 , im UK mindestens 4.

Auszug aus dem ZHG Zahnheilkundegesetz

§ 2 Abs. 3 Satz 2 ZHG


Nach § 2 Abs. 3 Satz 2 ZHG gilt für die Prüfung der Gleichwertigkeit § 2 Abs. 2 Satz 2 bis 6 sowie 8 ZHG entsprechend. Danach ist der Ausbildungsstand als gleichwertig anzusehen, wenn die Ausbildung des Antragstellers keine wesentlichen Unterschiede gegenüber der Ausbildung aufweist, die in dem Gesetz über die Zahnheilkunde und in der Approbationsordnung für Zahnärzte - ZÄApprO - in der hier maßgeblichen, zuletzt durch Gesetz vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geänderten Fassung, geregelt ist (§ 2 Abs. 3 Satz 2 ZHG i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 2 ZHG).


Wesentliche Unterschiede


Nur wenn wesentliche Unterschiede vorliegen, muss der Antragsteller nachweisen, dass er über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die zur Ausübung des Berufs des Zahnarztes erforderlich sind (§ 2 Abs. 3 Satz 2 ZHG i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 6 ZHG).

Dieser Nachweis wird durch das Ablegen einer Prüfung erbracht, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung bezieht (§ 2 Abs. 3 Satz 3 ZHG; vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, BT-Drs. 17/6260, S. 67: "Kenntnisprüfung") und die eine Ausgleichsmaßnahme im Sinne des Art. 14 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 v. 30.9.2005, S. 22), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 (ABl. L 354 v. 28.12.2013, S. 132), darstellt.

Eines solchen Nachweises bedarf es auch dann, wenn die Prüfung des Antrags nur mit unangemessenem zeitlichen oder sachlichen Aufwand möglich ist, weil die erforderlichen Unterlagen und Nachweise aus Gründen, die nicht in der Person der Antragsteller liegen, von diesen nicht vorgelegt werden können (§ 2 Abs. 3 Satz 4 ZHG).

Fachsprachprüfung Kommentar

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Interessantes

Gibt es überhaupt wesentliche Unterschiede ?

Nur wenn "wesentliche Unterschiede vorliegen" wird überhaupt eine KENNTNISPRÜFUNG notwendig.

Genau hier liegt das Problem!

In vielen von mir betreuten Verfahren kommt es entscheidend auf die Prüfung und die Wertigkeit der vorzulegenden Unterlagen an.

Wenn z.B. eine detaillierte Auswertung Ihrer Approbationsverfahren vor Antragsstellung "wesentliche Unterschiede" erkennen lässt, ist es dann meistens der Fall, dass die Zeugnisse und Universitätsbescheinigungen auch nicht den deutschen Approbationsbehörden genügen. Wichtig sind hier die Curricular = thematischen Unterrichtspläne mit den Details, weil sich nach EU-Recht Fachinhalte oft in anderen Fächern verstecken können.

Weiterhin sind unbedingt aussagekräftige Zeugnisse und Bescheinigungen notwendig. In fast allen von mir geprüften Verfahren sind oft die Ausbildungen gleichwertig (teilweise sogar deutlich umfangreicher) gewesen, jedoch leider völlig unvollständig dokumentiert worden. Speziell die Berufserfahrung im Sinne des "Lebenslangen Lernens" bekommt inzwischen eine völlig andere Bedeutung. Curricular wurden zudem oft nicht (oder unvollständig) vorgelegt, da sie in der Vergangenheit von den Gutachtern und Behörden nicht gefordert wurden.

Seit Änderung der Gesetzeslage im April 2016 geht ohne ein vorzulegendes Curriculum nichts mehr.

 

 

Extrem hohe Durchfallquote bei Kenntnisprüfungen Zahnmedizin

Zum Schluss eine Feststellung: 
Die Kenntnisprüfung Zahnmedizin ist zwar prinzipell zu schaffen, allerdings gibt es speziell in einigen Bundesländern eine extrem hohe Durchfallquote; leider auch bei den Prüfungswiederholungen. Hierbei stellt sich deutlich heraus, dass es deutlich einfacher ist, wenn nicht ständig die gleichen Prüfer genommen werden. Unvoreingenommene Prüfer sind oft hilfsbereiter und kollegialitaeingestellt und unterstützen die Kollegen.

Hierbei sollte allerdings auch erwähnt werden, dass auch bei den deutschen Studenten im ersten Versuch ein hoher Anteil das Examen nicht besteht.

Ich verfolge seit längerer Zeit die Publikationen und die Suche der Zahnärzte nach Protokollen und Ablaufbeschreibungen der Kenntnisprüfungen. Hierbei zeichnet sich deutlich ab, dass einige Prüfungsorte und die damit verbundenen Prüfungskommissionen für "hohe Durchfallquoten" gefürchtet sind.  Zweifelsohne hängt es oft von den regionalen Zuständigkeiten und den damit eingesetzten Prüfungskommissionen ab, ob Prüfungsteilnehmer (sogar) mit identischen Ausbildungen und Zeugnissen bestehen. Ich erhalte hierzu ständig neue eMails, die ich aus Datenschutzgründen und Bitten der Beteiligten nicht veröffentlichen kann.

Die Informationen durch eMails und Telefonate sind teilweise erschreckend.

Es sei Ihnen versichert, es kommt nicht unbedingt auf Ihre Fachkenntnisse an. Leider spielen in vielen Fällen anscheinend andere Faktoren eine Rolle. Wie ist der Prüfer drauf, welche Laune hat er ? Mag er Sie oder missfällt ihm bereits Ihr selbstbewusstes Auftreten, Ihre Kleidung oder sonst etwas ? Weshalb bestehen andere Teilnehmer die Prüfung, die oft deutlich weniger Deutsch sprechen, oft keine Detailkenntnisse haben und/oder deshalb leichtere Fragen erhalten ?

Leider sind die Ergebnisse der Kenntnisprüfungen mangels fehlender Aufzeichnungen nur selten angreifbar.

Keiner will über eine nicht bestandene (erfolglose) Prüfung berichten

 Es wird immer heftig mit mir diskutiert, insbesondere, wenn ich ab und zu über negative Erfahrungen bei den Kenntnisprüfungen berichte.

Liebe Zahnärzte,

ich staune immer wieder über die Diskrepanz (die deutlichen Unterschiede) zwischen den Facebook Einträgen über bestandene Kenntnis- und Fachsprachprüfungen und den bei mir eingehenden eMails und Telefonaten, die teilweise über "sehr problematische Prüfungen mit hoher Durchfallquote" berichten.

 

Etwas scheint hier nach meiner Erfahrung und Meinung etwas nicht zu stimmen und ich habe etwas in der Tiefe recherchiert (nachgeforscht).

 
Es zeichnet sich dabei deutlich ab, dass Prüflinge, die die Prüfung bestanden haben sehr gerne und ausführlich über ihre Prüfungen berichten.

Zahnärzte, die die Prüfung nicht bestanden haben vermeiden dieses, weil es ja eventuell zu einer Verschlechterung für die Wiederholungsprüfung führen könnte. Einer der Prüfer könnte ja möglicherweise davon erfahren. Hinzu kommt, dass man völlig nachvollziehbar anscheinend nur ungern zugibt, dass man eine Prüfung nicht bestanden hat.

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