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Rechtsunsicherheit Approbationsverfahren

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Bericht der Bundesregierung


Der Bericht der Bundesregierung über die Regelungen zum Anerkennungsverfahren in Heilberufen des Bundes ist lesenswert.
hier downloaden -->  Drucksache 18-11513


Vorbemerkung von mir

Ausgerechnet NW = NRW Nordrheinwestfalen bestätigt selbst, dass eine subjektive Bewertung durch verschiedene Gutachter zu völlig unterschiedlichen Bewertungen bei gleicher Sachlage führen kann, selbst wenn diese von gleichen Ausbildungseinrichtungen stammten.

Fehlerhafte Gutachten

Ich studiere, sammle, werte aus und behaupte genau dieses bereits seit Jahren. In zahlreichen Verfahren kämpfe ich auch heute noch für Ärzte und Zahnärzte mit den kuriosesten gutachterlichen Stellungnahmen, die oft geradezu abenteuerlich sind.  Man sollte als von der Behörde eingesetzter Gutachter nun einmal die länderspezifischen Details der unterschiedlichen medizinischen Fakultäten in den Drittstaaten und deren Fachinhalte kennen, bevor man überhaupt ein objektives Gutachten erstellen kann.

Behörden verwenden dabei als Parteigutachter stets die "bewährten Gutachter", die man aus negativ verlaufenen Verfahren bestens kennt.

So wurde in NRW jahrelang auf einen Gutachter zurück gegriffen, der eine eigene Exeltabelle für seine Vergleiche benutzte, die in zahlreichen Verfahren ihren Niederschlag fand. Ich konnte in Verfahren vor dem OVG Münster und VG Köln nachweisen, dass die realen Werte völlig anders aussahen. Obwohl längst gerichtlich manifestiert, findet man immer noch aktuelle Gutachten die von 16 SWS statt den richtigen  14 SWS in NRW ausgehen.

Rechtsunsicherheit im Approbationsverfahren

Rechtsunsicherheit im Approbationsverfahren


Nachfolgend Auszug aus dem Bericht Seite 9 / 10    Download  --> Drucksache 18-11513

(...)  NW Nordrhein-Westfalen  wies in seiner aktualisierten Stellungnahme für den akademischen Bereich darauf hin, dass man die Anerkennungsverfahren kritisch sehe. Ziel der Regelungen sei eine bessere Integration der antragstellenden Personen in den Arbeitsmarkt gewesen. Das Gegenteil werde jedoch erreicht.

Das neue Verfahren fördere Rechtsunsicherheit und verzögere die Integration.


Fehlende Stundenvorgaben in der Approbationsordnung

Ursächlich dafür sei der Ausbildungsvergleich, der insbesondere bei der ärztlichen Ausbildung durch fehlende Stundenvorgaben in der Approbationsordnung und eine fehlende bundeseinheitliche Vergleichsgrundlage erschwert werde.

Subjektive Bewertung des Gutachters

Zudem sei aufgrund der unterschiedlichen Fächerbezeichnungen eine genaue Zuordnung von Ausbildungsinhalten kaum möglich. Dies führe dann im schlimmsten Fall aufgrund der subjektiven Bewertung des jeweiligen Gutachters zu einer unterschiedlichen Bewertung der Abschlüsse, selbst wenn diese von gleichen Ausbildungseinrichtungen stammten.

Echtheitsprüfungen kaum möglich

NW wies zudem darauf hin, dass Echtheitsprüfungen der vorgelegten Unterlagen kaum möglich seien und man zunehmend beobachte, dass beschönigende oder exakt zum Ausgleich der festgestellten Defizite passende Papiere als Arbeitsnachweise oder individuelle Bescheinigungen vorgelegt würden. (...)

 

Was kann der Arzt tun ?

Was kann der Mediziner tun ?


Es kommt von Anfang an darauf an, dass die Unterlagen bei Antragstellung in einer Form präsentiert werden, die keine Fragen offen lässt. 


Es kommt allerdings immer entscheidend auf die Qualität und Aussagekraft Ihrer Unterlagen an

Hierbei sollten vor der Einreichung bereits die in Ihren Studienunterlagen dargestellten Fächer mit genauen Stundenangaben ausgewertet werden. "Credits" ohne festen Stundensatz reichen meistens nicht aus. Trift die 45/60 Regelung (60 Minuten Unterrichtsstunde) auf Sie zu und wurde diese berücksichtigt ?  Ebenfalls kommt es bei den Übersetzungen darauf an, dass sich die Begriffe des deutschen Studienganges wiederfinden. Ganz wichtig ist eine aussagekräftige Internaturbescheinigung, bzw, ein Nachweis über das praktische Jahr.

Auch wenn es nach der Novellierung von ZHG und BÄO für die Mediziner auf die Stundenanzahl nicht mehr ankommt, haben diese trotzdem noch eine Indizwirkung. Man geht davon aus, dass bei weniger Fachstunden auch weniger Fachinhalte gelehrt wurden.

Details für die Humanmediziner finden Sie hier

Zahnärzte klicken hier

Wesentliche Unterschiede können zudem durch Berufstätigkeiten auch im Drittland ausgeglichen werden. Hierbei kommt es dann wieder auf die Form des Zeugnisses an.  Belegen Sie unbedingt Fortbildungen und zusätzliche Erfahrungen. Lebenslangens Lernen kann zum Ausgleich dienen.

Wesentliche Unterschiede ?

Approbation ohne Kenntnisprüfung


Nach Einreichung der möglichst gut vorbereiteten kompletten Unterlagen wünsche ich allen Medizinern viel Glück, dass sie an den passenden Behörden-Gutachter geraten.

Ich habe in letzter Zeit schon tolle objektive postive Gutachten in einigen Bundesländern gelesen; aber leider auch viel Schrott von anscheinend ahnungslosen überforderten Professoren und deren eingesetzte Vertretern.


Wenn Sie der Meinung sind, dass auch Ihr Gutachten eventuell Fehler enthalten könnte, bzw. Sie Details nicht verstanden haben, sehe ich mir dieses gerne einmal unverbindlich an.

 

 

Schicken Sie dazu Ihre Unterlagen als PDF direkt zu meinen Händen
gutachten@gerner.email

 

 

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