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Meine Serviceleistungen für Ärzte

Ich führe rund um die Uhr Telefonate mit ratsuchenden Ärzten.

Hierfür habe ich jetzt ein SERVICE - Formular entworfen, dass ihr hier (klicken) findet.

Ihr könnt mit dem Formular völlig kostenlos eure Frage stellen, die ich auch bei Bedarf an einen Rechtsanwalt weiterleite.


Approbationsberatung und Unterstützung

Sie erhalten diese Infos, weil wir eventuell bereits telefonisch über Ihren Fall gesprochen haben oder Sie mich per eMail informiert haben.

Diese Seite behandelt die oft gestellten Fragen

- Welches Bundesland bietet die besten Chancen eine Approbation ohne Kenntnisprüfung zu bekommen

Man kann leider keine Einschätzung mehr geben in welchem Bundesland die Prüfung der Unterlagen zu einem optimalen Ergebnis führt.
Das liegt daran, dass viele Bundesländer ihre Unterlagen jetzt zur GfG Gutachtenstelle nach Bonn geben und dort oft etwas "merkwürdige Ergebnisse" herauskommen. Ich habe bei gleichen Sachverhalten schon unterschiedliche Bewertungen bekommen. In nahezu unzähligen Fällen kämpfe ich zusammen mit einem Rechtsanwaltsteam für eine gerechte Bewertung.

- Mein Kollege hat die gleichen Unterlagen und die Approbation erhalten. Warum ich nicht?

Das höre ich inzwischen sehr oft. Allerdings muss ich dann oft nach detaillierter Überprüfung feststellen, dass die Unterlagen gerade nicht identisch sind. Es sind oft die Kleinigkeiten die sich unterscheiden. Dazu gehören zum Beispiel die Berufserfahrung und die Detailgenauigkeit der Übersetzungen. Oft "schwindeln" auch die Kollegen.

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Nachfolgend einige Details, wie ich für Sie tätig werden kann. Ich spreche die Details gerne mit Ihnen telefonisch 02206 911 216 durch.
Bitte beachten Sie unbedingt eventuell laufende Fristen der Behörden.

 

Ich bin seit mehreren Jahren für unzählige Mediziner tätig und habe bereits bei zahlreichen Approbationen als Sachverständiger entscheidend mitgewirkt.
Meine angebotene Dienstleistung teilt sich in verschiedene Phasen auf, die ich Ihnen kurz vorstelle:

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 Phase 1 kostenloses Telefonat

Unverbindliches (ohne Verpflichtung) kostenloses Telefongespräch unter 02206 - 911 216.
Hierbei besprechen und klären wir telefonisch oder per Skype Ihre aktuelle Situation und die eventuellen Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit dem Ziel der Erreichung Ihrer Approbation. 

Hierfür entstehen Ihnen keine Kosten oder Gebühren.


Phase 2 Ersteinschätzung 

Ich lasse mir nach einer schriftlichen Beauftragung sämtliche Unterlagen als PDF schicken und vergleiche sie oberflächlich (ohne in die Details zu gehen) mit den mir bekannten Normen, Vorschriften und den vorliegenden Studienbeschreibungen.  Dabei schätze ich oberflächlich, ob die Bescheinigungen oder Übersetzungen ausreichend und aussagekräftig sind. 

Sie erhalten von mir eine kurze mündliche Ersteinschätzung per Telefon.
Oft kann in Phase 2 bereits geklärt werden, ob eine weitere Vorgehensweise mit Phase 3 überhaupt notwendig oder sinnvoll ist. 

Mein Pauschalhonorar hierfür beträgt 413,80 Euro. zzgl. 66,20 Euro MwSt. und somit Brutto 480 Euro und ist zahlbar bei Auftragserteilung. 

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Phase 3 detaillierte Bewertung mit Bericht

Es erfolgt eine Bewertung (der von Ihnen vorgelegten Unterlagen) unter Einbeziehung sämtlicher mir vorliegenden Rechtsnormen, Verwaltungsvorschriften und anderen dokumentierten Studiengänge. Oft finden sich auch Fachinhalte in anderen Fächern wieder oder können eine völlig andere Bedeutung haben. So gibt es regelmäßig Stundendefizite in Kernfächern, weil Fachinhalte oft in anderen Fächern enthalten sind und dieses in den Gutachten nicht berücksichtigt wird.  Meine Bewertung weist Sie auf eventuell vorhandene Defizite hin und gibt Ihnen einen Stand Ihrer Approbationsunterlagen. Diese bitte in Deutsch oder Englisch vorlegen.

 Bitte beachten Sie, dass eine Garantie für den Erhalt Ihrer Approbation nicht gegeben werden kann. Dieses hängt immer von einer Einschätzung der Behörde ab.
Am Ende der Phase 3 erstelle ich eine schriftliche Bewertung (Dokumentation), die einen möglichen detaillierten Vergleich enthält und Ihnen aufschlüsselt, ob überhaupt "wesentliche Unterschiede" vorliegen.

Mein Pauschalhonorar für Phase 3 beträgt 1.275,87 Euro. zzgl. 204,03 Euro MwSt. und somit Brutto 1.480 Euro und ist zahlbar bei Auftragserteilung.

Wenn innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss und Zahlung der Phase 2 die Phase 3 beauftragt und bezahlt wird, wird eine zuvor für Phase 2 bezahlte Gebühr verrechnet und es wird nur eine Restzahlung von Brutto 1.000 Euro fällig. 

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Wenn Sie an einer gutachterlichen Bewertung Ihrer Approbationsunterlagen interessiert sind klicken Sie bitte auf:
Formular www.approbations.info/kontakt
Sie erhalten dann ein schriftliches Angebot mit weiteren Informationen,

Rückfragen?  
Gerne unter 02206 - 911216 zwischen 9 Uhr und 21 Uhr.

24 Stunden - Hotline Approbation oder skype  „Wilhelm Gerner“ nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme oder stellen Sie Ihre Fragen an den Sachverständigen unter:
eMail an Sachverständigen


Ich selber leiste keine Rechtsberatung. 
Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei meiner sachverständigen Auswertung und dem Vergleich Ihrer Studien- und Berufserfahrung nicht um ein Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung im Sinne des RDG handelt. Eine juristische Aufarbeitung und Einordnung unter Anwendung der Rechtsnormen ggf. unter Verwendung meiner Bewertung ist nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt zulässig. Ich stelle Ihnen gerne einen Kontakt zu einer bewährten Anwaltskanzelei her. 


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