Zusammenarbeit
Anfrage für Unterstützung für Ärzte und Zahnärzte
Sie erhalten diesen Link, weil wir eventuell bereits telefonisch über Ihre Situation gesprochen haben oder Sie mich per eMail informiert haben.
Ich erhalte in letzter Zeit immer mehr Anfragen ob die Ärzte mal eben Unterlagen übersenden können, diese soll ich dann überprüfen und eine Stellungnahme abgeben. Dieses ist leider oft nicht so einfach, wie sich viele Ärzte das vorstellen.
Der durchschnittliche Zeitaufwand für eine grobe erste Einschätzung liegt im Durchschnitt bei über 2 Stunden.
Ich biete das auch in Zukunft an für eine Pauschale von 250 Euro.
Was biete ich dafür
1.) Erste grobe mündliche Einschätzung Ihrer Unterlagen.
Dazu gehören die Dokumente, die Sie z.B. der Behörde bereits vorgelegt haben oder vorlegen wollen.
2.) Besprechung der weiteren Vorgehensweise und Hinweise für eine Optimierung (falls nicht alles vorgelegt wurde).
3.) Telefonische Verfügbarkeit für weitere Auskünfte,
4.) Meine Auskünfte entsprechend meinem Kenntnisstand und sind unverbindlich. Daraus kann keine Rechtspflicht oder Erfolgsaussicht abgeleitet werden. Bitte beachten Sie, dass eine Garantie für den Erhalt Ihrer Approbation nicht gegeben werden kann. Dieses hängt letztendlich immer von einer Einschätzung der Behörde ab.
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Wenn Sie an der beschriebenen Unterstützung interessiert sind klicken Sie bitte auf:
Formular www.approbations.info/kontakt
Sie erhalten dann ein schriftliches Angebot mit weiteren Informationen,
Rückfragen?
Gerne unter 02206 – 911216 zwischen 9 Uhr und 21 Uhr. – >> 24 Stunden – Hotline Approbation oder skype „Wilhelm Gerner“ nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme oder stellen Sie Ihre Fragen per email an den Sachverständigen unter:
eMail an Sachverständigen
Ich selber leiste keine Rechtsberatung. Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei meiner sachverständigen Auswertung und dem Vergleich Ihrer Studien- und Berufserfahrung nicht um ein Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung im Sinne des RDG handelt. Eine juristische Aufarbeitung und Einordnung unter Anwendung der Rechtsnormen ggf. unter Verwendung meiner Bewertung ist nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt zulässig.
Ich stelle Ihnen bei Bedarf gerne einen Kontakt zu einem bewährten Anwaltsteam her.
