Unterstützung durch Sachverständigen Wilhelm Gerner

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Zusammenarbeit Approbation

Approbationsberatung und Unterstützung für Ärzte und Zahnärzte

Sie erhalten diesen Link, weil wir eventuell bereits telefonisch über Ihre Situation gesprochen haben oder Sie mich per eMail informiert haben.

Nachfolgend einige Details, wie ich für Sie tätig werden kann. Ich spreche die Details am liebsten unverbindlich und kostenfrei mit Ihnen telefonisch durch.
Bitte beachten Sie unbedingt eventuell laufende Fristen der Behörden.

Ich bin seit über 16 Jahren Jahren für unzählige Mediziner tätig und habe bereits bei zahlreichen Approbationen als Sachverständiger entscheidend mitgewirkt.

Meine angebotene Dienstleistung teilt sich in verschiedene Phasen auf, die ich Ihnen kurz vorstelle:

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Phase 1 kostenloses Telefonat

Unverbindliches (ohne Verpflichtung) kostenloses Telefongespräch unter 02206 – 911 216.
Hierbei besprechen und klären wir telefonisch oder per Skype Ihre aktuelle Situation und die eventuellen Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit dem Ziel der Erreichung Ihrer Approbation. 

Hierfür entstehen Ihnen keine Kosten oder Gebühren.


Phase 2 Ersteinschätzung 

Ich lasse mir nach einer schriftlichen Beauftragung sämtliche Unterlagen als PDF schicken und vergleiche sie oberflächlich (ohne in die Details zu gehen) mit den mir bekannten Normen, Vorschriften und den vorliegenden Studienbeschreibungen bzw. Auswertungen.
Dabei schätze ich oberflächlich, ob die Bescheinigungen oder Übersetzungen ausreichend und aussagekräftig sind. Eine Bewertung und Auswertung Ihres Curriculums erfolgt in dieser Phase nicht, da dieses oft mehrere Tage in Anspruch nimmt.

Sie erhalten von mir eine kurze mündliche Ersteinschätzung per Telefon.
Oft kann in Phase 2 bereits geklärt werden, ob eine weitere Vorgehensweise mit Phase 3 überhaupt notwendig oder sinnvoll ist. 

Mein Pauschalhonorar hierfür beträgt 571,42 Euro. zzgl. 108,57 Euro MwSt. und somit Brutto 680 Euro und ist zahlbar bei Auftragserteilung. 

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Phase 3 detaillierte Bewertung mit Bericht

Es erfolgt eine Bewertung (der von Ihnen vorgelegten Unterlagen) unter Einbeziehung sämtlicher mir vorliegenden Rechtsnormen, Verwaltungsvorschriften und anderen dokumentierten Studiengänge. Oft finden sich in den Curricular auch Fachinhalte in anderen Fächern wieder oder können eine völlig andere Bedeutung haben. So gibt es regelmäßig Defizite in Kernfächern, weil Fachinhalte oft in anderen Fächern enthalten sind (sich verstecken) und dieses in den Gutachten nicht berücksichtigt wird.  Meine Bewertung weist Sie auf eventuell vorhandene Defizite hin und gibt Ihnen einen Stand Ihrer Approbationsunterlagen. Diese Unterlagen bitte in Deutsch vorlegen. Englische Unterlagen sprechen Sie mit mir ab, da inzwischen nahezu alle Behörden deutsche Übersetzungen verlangen.

Bitte beachten Sie, dass eine Garantie für den Erhalt Ihrer Approbation nicht gegeben werden kann. Dieses hängt immer von einer Einschätzung der Behörde ab. Am Ende der Phase 3 erstelle ich eine Bewertung (Dokumentation), die eine mögliche detaillierte Stellungnahme enthält und Ihnen aufschlüsselt, ob überhaupt und welche “wesentliche Unterschiede” bei dem qualitativen Vergleich vorliegen. Dazu erhalten Sie wichtige Hinweise, welche Ausgleichsmöglichkeiten es gibt.

Oft ist es sinnvoll diese Bewertung vorzunehmen, bevor Sie den Approbationsantrag stellen, da nachzureichende Unterlagen oft problematisch beurteil werden.

Mein Pauschalhonorar für Phase 3 beträgt 1.512,51 Euro. zzgl. 287,39 Euro MwSt. und somit Brutto 1.800 Euro und ist zahlbar bei Auftragserteilung.

Wenn innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss und Zahlung der Phase 2 die Phase 3 beauftragt und bezahlt wird, wird eine zuvor für Phase 2 bezahlte Gebühr verrechnet.

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Wenn Sie an meiner Bewertung Ihrer Approbationsunterlagen interessiert sind klicken Sie bitte auf:
Formular www.approbations.info/kontakt
Sie erhalten dann ein schriftliches Angebot mit weiteren Informationen,

Rückfragen?  
Gerne unter 02206 – 911216 zwischen 9 Uhr und 21 Uhr. – >>24 Stunden – Hotline Approbation oder skype  „Wilhelm Gerner“ nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme oder stellen Sie Ihre Fragen an den Sachverständigen unter:
eMail an Sachverständigen


Ich selber leiste keine Rechtsberatung. 
Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei meiner sachverständigen Auswertung und dem Vergleich Ihrer Studien- und Berufserfahrung nicht um ein Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung im Sinne des RDG handelt. Eine juristische Aufarbeitung und Einordnung unter Anwendung der Rechtsnormen ggf. unter Verwendung meiner Bewertung ist nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt zulässig.

Ich stelle Ihnen gerne einen Kontakt zu einem bewährten Anwaltsteam her.


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