Entstehende Gebühren für den BVFS Sachverständigen
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Phase 1 kostenloses Telefonat
Unverbindliches (ohne Verpflichtung) kostenloses Telefongespräch unter 02206 – 911 216. Hierbei besprechen und klären wir telefonisch oder per Skype Ihre aktuelle Situation und die eventuellen Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit dem Ziel der Erreichung Ihrer Approbation.
Hierfür entstehen Ihnen keine Kosten oder Gebühren.
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Phase 2 Ersteinschätzung
Ich lasse mir nach einer schriftlichen Beauftragung sämtliche Unterlagen als PDF schicken und vergleiche sie oberflächlich (ohne in die Details zu gehen) mit den mir bekannten Normen, Vorschriften und den vorliegenden Studienbeschreibungen. Dabei schätze ich oberflächlich, ob die Bescheinigungen oder Übersetzungen ausreichend und aussagekräftig sind.
Sie erhalten von mir eine kurze mündliche Ersteinschätzung per Telefon. Oft kann in Phase 2 bereits geklärt werden, ob eine weitere Vorgehensweise mit Phase 3 überhaupt notwendig oder sinnvoll ist.
Mein Pauschalhonorar hierfür beträgt Brutto 480 Euro und ist zahlbar bei Auftragserteilung.
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Phase 3 detaillierte Bewertung mit Bericht
Am Ende der Phase 3 erstelle ich eine schriftliche Bewertung (Dokumentation), die einen eventuell möglichen detaillierten Vergleich enthält und Ihnen aufschlüsselt, ob überhaupt “wesentliche Unterschiede” vorliegen.
Mein Pauschalhonorar für Phase 3 beträgt 1.275,87 Euro. zzgl. 204,03 Euro MwSt. und somit Brutto 1.480 Euro und ist zahlbar bei Auftragserteilung.
Wenn innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss und Zahlung der Phase 2 die Phase 3 beauftragt und bezahlt wird, wird eine zuvor für Phase 2 bezahlte Gebühr verrechnet und es wird nur eine Restzahlung von Brutto 1.000 Euro fällig.
Ich selber leiste keine Rechtsberatung. Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei meiner sachverständigen Bewertung und dem Vergleich Ihrer Studien- und Berufserfahrung nicht um ein Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung im Sinne des RDG handelt. Eine juristische Aufarbeitung und Einordnung unter Anwendung der Rechtsnormen ggf. unter Verwendung meiner Bewertung ist nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt zulässig. Ich stelle Ihnen gerne einen Kontakt her.
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Nehmen Sie für weitere Details und Fragen einfach unverbindlich mit mir Kontakt auf und geben Sie mir unter
www.approbations.info/kontakt Ihre Daten. Sie erhalten dann ein schriftliches Angebot.
Rückfragen?
Gerne unter 02206 – 911216 zwischen ) Uhr und 21 Uhr.
24 Stunden – Hotline Approbation oder skype „Wilhelm Gerner“ nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme.
Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen aus Lohmar
Wilhelm Gerner handelt als Geschäftsführer der VFMC GmbH HRB Siegburg 3763