Schlagwort: Kenntnisprüfung schaffen

  • Kenntnisprüfung Humanmedizin NRW

    Kenntnisprüfung Humanmedizin NRW

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    Am Anfang eine Feststellung: 
    Die Kenntnisprüfung Humanmedizin ist prinzipell zu schaffen, allerdings gibt es eine extrem hohe Durchfallquote.

    Hierbei sollte allerdings auch erwähnt werden, dass auch bei den deutschen Studenten im ersten Versuch ein hoher Anteil das Medizinexamen nicht besteht.

    Ich verfolge seit längerer Zeit die Publikationen und die Suche der Ärzte nach Protokollen und Ablaufbeschreibungen der Kenntnisprüfungen. Hierbei zeichnet sich deutlich ab, dass einige Prüfungsorte und die damit verbundenen Prüfungskommissionen für “hohe Durchfallquoten” gefürchtet sind.  Zweifelsohne hängt es oft von den regionalen Zuständigkeiten und den damit eingesetzten Prüfungskommissionen ab, ob Prüfungsteilnehmer (sogar) mit identischen Ausbildungen und Zeugnissen bestehen.

    Leider sind die Ergebnisse der Kenntnisprüfungen mangels fehlender Aufzeichnungen nur selten angreifbar.

    Anzahl Wiederholungsprüfungen Medizin begrenzt


    Nach 2 nicht bestandenen Wiederholungsprüfungen ist die Laufbahn des Mediziners in den meisten Fällen in Deutschland beendet.

    “Die Zulassung zur Prüfung erfolgt per Bescheid durch das LPA in Düsseldorf. Sie kann nur erfolgen, wenn bei Ihnen Ausbildungsdefizite festgestellt wurden bzw. Sie auf eine gutachterliche Überprüfung Ihres Studienabschlusses verzichtet haben und Sie die Prüfung nicht bereits endgültig nicht bestanden haben.

    Die Kenntnisprüfung Humanmedizin kann insgesamt zweimal wiederholt werden”

    Quelle: LPA Düsseldorf

    Ich bewundere und bedaure die Mediziner, die oft optimistisch und sehr gut vorbereitet in eine Kenntnisprüfung gehen und dann “am Boden zerstört” mit einem vernichtenden Prüfungsergebnis nach Hause kommen. Es darf Ihnen versichert werden, dass es in den meisten Fällen nicht an Ihrer Ausbildung gelegen hat. Anerkannte promovierte Spezialisten, die in ihrem Heimatland die Abschlüsse mit Auszeichnung bestanden haben scheitern hier wegen eines “sprachlichen Defizits” weil sie z.B. bei einem Unfallopfer im Bericht nicht den Unterschied zwischen einem Motorroller und einem Motorrad erklären können.

    Das kann es doch nicht sein.  Was hat das überhaupt noch mit medizinischen Kenntnissen zu tun ?

    Regelmäßig gibt es den Foren die Hinweise, dass die Kenntnisprüfungen doch ganz einfach seien und man sich nicht durch negative Berichte entmutigen lassen soll. Das kann ganz sicher temporär auf einige Prüfungsorte zutreffen und vor einigen Jahren noch einfach gewesen sein. Allerdings sind die Maßstäbe überall strenger geworden.

    Die Approbationsbehörden tauschen sich inzwischen länderübergreifend aus, um den Approbationstourismus einzudämmen.

    Nach 2 nicht bestandenen Wiederholungsprüfungen ist für Humanmediziner FINITO  =  Schluss !

    Faszinierend  auch der Ansatz:  Ich probiere es einfach erst einmal und kann ja immer noch wiederholen.
    In vielen Fällen wird dann leider zu spät nach dem ersten Nichtbestehen doch vorsichtshalber ein Rechtsanwalt aufgesucht und es beginnt schnell ein Verwaltungsverfahren.

    Jetzt gibt es leider oft ein deutliches Problem
    Die Verwaltungsbehörde begründen gegenüber dem Gericht die Ablehnung der Approbation stets auch damit, dass Sie ja bereits die Kenntnisprüfung nicht bestanden haben. Hierbei spielt es keine Rolle, woran es gelegen hat.  

    Dadurch haben Sie dann deutlich schlechtere Karten vor dem Verwaltungsgericht, weil die Behörde ja den Beweis hat und annimmt, dass Sie keine gleichwertige Ausbildung haben.


    Sie sollten stets ALLES versuchen, eine Kenntnisprüfung zu vermeiden.


    Wie ich Sie dabei unterstützen kann, finden Sie hier.

    Kenntnisprüfung Humanmedizin Quote und Prüfungsablauf

    Ich werde regelmäßig nach den Erfolgsaussichten einer KP Kenntnisprüfung gefragt. Eine Standardantwort hierfür kann es nicht geben, weil die Ausbildungen der Mediziner nach den Herkunftsländern stark variieren. Hinzu kommt, dass die Bundesländer unterschiedliche Detailhandhabungen haben. Sehen wir uns zunächst einmal Inhalte und Ablauf einer Kenntnisprüfung Humanmedizin in NRW an.


    Vorgaben durch das LPA Landesprüfungsamt Düsseldorf  


       
    Inhalt und Ablauf der Kenntnisprüfung

    Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung, die sich im Wesentlichen an den Vorgaben des Dritten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung nach der ÄApprO orientiert.

    1. Patientenvorstellung

    – Die Prüfungskommission weist Ihnen im Rahmen der Patientenvorstellung eingangs einen Patienten zur Anamneseerhebung und Untersuchung unter Aufsicht zu.
    – Hierüber fertigen Sie einen schriftlichen Bericht, der Anamnese, Diagnose, Prognose, Behandlungsplan sowie eine Epikrise des Falles enthält.
    – Der Bericht wird nach Fertigstellung von einem Mitglied der Prüfungskommission gegengezeichnet und muss beim Prüfungstermin vorgelegt werden. Er ist Gegenstand der Prüfung und in die Bewertung einzubeziehen.
    – Der Zeitrahmen für die Anamneseerhebung/ Untersuchung bzw. die Erstellung des Berichts wird von dem aufsichtsführenden Kommissionsmitglied aufgrund der Besonderheiten des jeweiligen Behandlungsfalls festgelegt; er sollte die Dauer von jeweils 30 Minuten nicht überschreiten.

     


    2. Mündlich-praktische Prüfung

    – Die mündlich-praktische Prüfung findet am selben Tag in Gruppen mit bis zu vier Kandidaten statt. Jeder Kandidat soll nicht länger als 90 Minuten geprüft werden. Berücksichtigen Sie bitte, dass sich die tatsächliche Gesamtdauer der Prüfung aus der Anzahl der teilnehmenden Kandidaten ergibt.

    Bitte planen Sie in jedem Falle noch zusätzliche Zeit ein für die Beratung der Prüfungskommission  und die Bekanntgabe des Ergebnisses.

    – Die Prüfung erstreckt sich grundsätzlich auf die Kernbereiche

    Innere Medizin
    Chirurgie

    Ergänzend werden stets Aspekte aus 5 weiteren Querschnittsbereichen abgefragt

    Notfallmedizin
    Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie
    Bildgebende Verfahren
    Strahlenschutz
    Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung

     

    Das Prüfungsgespräch bezieht sich zunächst auf die Patientenvorstellung.

    Danach erhalten Sie weitere fächerübergreifende praktische Aufgaben mit Schwerpunkt auf den für den ärztlichen Beruf wichtigsten Krankheitsbildern und Gesundheitsstörungen.

    – Insgesamt orientieren sich die Fragestellungen an den Anforderungen der ärztlichen Praxis.

    – Bei unzureichenden Sprachkenntnissen kann die Prüfung abgebrochen werden.
    Eine bestehende Berufserlaubnis kann in diesen Fällen aus Patientenschutzgründen widerrufen werden.


    Zur Zeit erarbeitet das LPA Landesprüfungsamt in Düsseldorf einen einheitlichen Gegenstandskatalog für ganz NRW


    Beispiel QB „Klinische Pharmakologie/ Pharmakotherapie“

    Grundlagen

    •Wo und wie wirken Medikamente?
    •Darreichungsformen, Metabolismus
    •Dosis-Wirkungsbeziehung
    •Wechselwirkungen

    Spezielle Patientengruppen

    •Therapie in der Schwangerschaft/Stillzeit
    •Therapie im Kindesalter

    Therapieformen

    •Kardiovaskuläre Erkrankungen
    •Atemwegserkrankungen
    •Erkrankungen des Gastrointestinaltrakts
    •Stoffwechselerkrankungen
    •Affektive Erkrankungen
    •Schmerzbehandlung

    Spezielle Medikamentengruppen

    •Antibiotika
    •Zytostatika
    •Narkotika


    Beispiel QB „Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung“

    Orientierende Kenntnis über

    •Heilberufsgesetz und Berufsordnungen
    •Patientenrechtegesetz
    •Patientenverfügungen
    •Betäubungsmittelgesetz
    •Transfusions- und Transplantationsgesetz
    •Verordnung über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
    •Strahlenschutzverordnung
    •Strafgesetzbuch
    -Vorsätzliche Tötung / Körperverletzung (§§ 212, 223 StGB)
    -Fahrlässige Tötung / fahrlässige Körperverletzung (§§ 222, 229 StGB)
    -Unterlassene Hilfeleistung (§ 323 c StGB)
    -Tötung auf Verlangen/ Ärztliche Sterbehilfe (§ 216 StGB)
    -Abrechnungsbetrug (§ 263 StGB)
    -Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht (§ 203, 204 StGB)


    Entwicklung der Prüfungsergebnisse Kenntnisprüfung Humanmedizin aus einem Vortrag der BezReg Düsseldorf

    Die Durchfallquoten sind seit 2014 leider deutlich angestiegen.

    Was sind die Gründe hierfür ?


    -Einführung der klinischen Patientenvorstellung
    umfangreicherer mündlich-praktischer Teil

    – falsche Prüfungsvorbereitung
    – zu starke Einbindung in Klinikalltag
    – sprachliche Defizite
    – verstärkter Wunsch unmittelbar mit Facharztweiterbildung in nicht prüfungsrelevanten Bereichen zu beginnen
    – nicht genehmigte Rücktritte/ unentschuldigte Säumnis


    Ein interessanter Vortrag als PDF downloadbar, den man sich ansehen sollte:
    Quelle:  Vortrag des LPA Landesprüfungsamtes   “Die neue Kennntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte, Herne, 19.1.2016

     

     

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  • Die Behörde nimmt Ihren Approbationsantrag an und verweist Sie direkt auf die Kenntnisprüfung ?

    Die Behörde nimmt Ihren Approbationsantrag an und verweist Sie direkt auf die Kenntnisprüfung ?

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    Schnelle Empfehlung der Behörde

     

    In zahlreichen Approbationsbehörden verweist man Sie nach einer oft flüchtigen ersten Kenntnisnahme Ihrer Unterlagen ziemlich schnell auf zwei Möglichkeiten.

    1.) Auswertung der Unterlagen durch einen von der Behörde vorgegebenen Gutachter bei Kostenübernahmeerklärung durch Sie.

    2.) Direkte Anmeldung zur Kenntnisprüfung.

    Erfahrungen der letzten Jahre

    Zahnmedizin

    1. Die Auswertung durch einen Gutachter dauert mehrere Monate und ich habe bisher in einigen speziellen Bundesländern noch kein positives Gutachten erlebt. Dieses liegt u.a. daran, dass den Zahnärzten in vielen Fällen vermittelt wird, dass man keine Zahnärzte aus den Drittländern braucht, da überhaupt kein Zahnärztemangel besteht. Es ist also eine politisch gewollte Lösung und dieses spiegelt sich auch oft in den gutachterlichen Feststellungen in einigen Bundesländen wider. Es sind meistens immer wieder die gleichen fehlerhaften Feststellungen. Hierbei spielt es anscheinend überhaupt keine Rolle, dass es bereits eine gefestigte Rechtsprechung gibt, die dieses widerlegt und den Gutachtern damit oft ein schlechtes Zeugnis ausstellt.
    2. Zwar erhalten Sie bei Verzicht auf ein Gutachten schneller einen Termin zur Kenntnisprüfung, jedoch lag in den vergangenen Jahren die Durchfallquote in der Zahnmedizin auf einem sehr hohen Level, teilweise bei 90 %. Ich kenne Fälle, wo Zahnärzte einen vorbildlichen fehlerfreien praktischen Teil vorgelegt haben und dann mit simplen Fragen (oft chemische Formeln) endgültig scheiterten. Es ist nun einmal so, dass bei der Kenntnisprüfung auf dem Niveau eines deutschen Abschlusses aufgesetzt wird. Dazu gehören alle Bereiche und wer kennt noch die Bio-Chemie Formeln aus den ersten Studienjahren ?

    Humanmedizin

    1. Die Auswertung durch die Gutachter dauert auch hier oft Monate. Positive Gutachten sind leider selten und es tauchen stets die Probleme u.a. in Pallitativ-, Schmerz- und Allgemeinmedizin auf.
    2. Zwar erhalten Sie bei Verzicht auf ein Gutachten schneller einen Termin zur Kenntnisprüfung, jedoch lag in den vergangenen Jahren die Durchfallquote in der Humanmedizin auf einem  hohen Level, teilweise bei 60 %.

    Ist die Kenntnisprüfung für Sie überhaupt notwendig ?

    Eine Kenntnisprüfung ist überhaupt nur notwendig, wenn es wesentliche Unterschiede bei einem Vergleich der Ausbildungsinhalte gibt.

    Novellierung der Gesetze im April 2016 und die Konsequenzen

    Die Novellierung des Gesetzes über die Ausübung der Zahnheilkunde (ZHG) und der Bundesärzteordnung BÄO ist am 18.4.2016 BGBl. S. 886 erfolgt.  Die Regelung setzt den durch die Richtlinie 2013/55/EU neu gefassten Artikel 14 Absätze 1, 4 und 5 der Richtlinie 2005/36/EG um und berücksichtigt die neu gefasste Begriffsbestimmung in Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe f der Richtlinie 2005/36/EG. Gem. § 2 Abs. 2 Satz 4 ZHG unterscheiden sich Fächer wesentlich, wenn deren Kenntnis eine wesentliche Voraussetzung für die Ausübung des Berufs ist und die in einem Drittland erworbene Ausbildung gegenüber der deutschen Ausbildung bedeutende Abweichungen hinsichtlich der Inhalte aufweist.

    Hierbei wurde der Begriff der „wesentlichen Unterschiede“ neu definiert und insbesondere die Ausbildungsdauer nicht mehr als Kriterium vorgesehen.

     

    In vielen Fällen der letzten Jahre konnte ich zahlreiche Ärzte vor der Kenntnisprüfung bewahren und beweisen, dass wesentliche Unterschiede überhaupt nicht vorhanden waren. Leider bewerten Behörden und Gutachter die vorgelegten Unterlagen oft unvollständig und die Fehler sind oft deutlich erkennbar. Allerdings reichen viele Ärzte auch extrem schlecht vorbereitete Unterlagen ein und beachten nicht die von der Behörde vorgeschriebenen Formen. Dieses führt dann oft zu monatelangen Verzögerungen und unnötigen Schriftwechsel.

    In vielen Gutachten findet man oft die gleichen wiederkehrenden Fehler


    • keine Günstigerprüfung
    • fehlerhafte Fachzuordnung und fehlerhafte Fachzusammenlegungen
    • fehlende oder falsch berechnete SWS
    • falsche Zuordnung der Fachinhalte
    • Nichterkennen der versteckten Fächer in einer russischen Ausbildung
    • Nichtberücksichtigung der Internatur
    • Nichtberücksichtigung der praktischen Erfahrungen (Berufserfahrung)
    • keine Berücksichtigung und Umrechnung der 60/45 Regelung

     

    “Wenn man nicht um die Approbation kämpft, hat man schon verloren.

    Sie sollten unbedingt überprüfen, ob Sie überhaupt alle Unterlagen in aufbereiteter Form vorgelegt haben und ob es überhaupt “wesentliche Unterschiede” gibt. Inzwischen haben die Stunden nur noch eine Indizwirkung und die gesammelten Erfahrungen durch “lebenslangens Lernen” haben einen hohen Ausgleichswert gefunden.

     

    Wichtig für bereits rechtskräftig abgeschlossene Verfahren

    Durch die Novellierung der Gesetze Ende April 2016 können in Einzelfällen (nach Prüfung durch einen Rechtsanwalt) auch bereits in der Vergangenheit (egal wann abgeschlossen) rechtskräftig abgeschlossene Verfahren innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis der Gesetzesänderung wieder aufgenommen werden. Gerne vermittle ich Ihnen hierfür einen Rechtsanwalt.

    Tipps und Hinweise


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