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Die Behörde nimmt Ihren Approbationsantrag an und verweist Sie direkt auf die Kenntnisprüfung ?

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Kommentare ( 2)

  1. Antworten
    Wilhelm Gerner sagt

    Leider dauert die Bearbeitungszeit oft mehrere Monate (eindeutig gegen die Gesetze) und das Ergebnis ist nicht vorhersehbar.

  2. Antworten
    Frank Bönninghoff sagt

    Sehr geehrter Herr Gerner,
    auch wir haben inzwischen unsere Erfahrungen gemacht. Meine Frau kommt aus Belarus, ist Fachärztin der Gynäkologie mit Schwerpunkt der Ultraschall-Diagnostik. Sie hat 25 Jahre Berufserfahrung und die höchstmögliche Einstufung in Ihrem Land. Zusätzlich hat sie unzählige Weiterbildungen und weitere Qualifikationen absolviert. Zuletzt war sie daher in einer Privatklinik beschäftigt. Wir haben die gutachterliche Gleichwertigkeitsprüfung Mitte März 2021 beantragt. Wir haben sehr sorgfältig darauf geachtet, dass wir sämtliche geforderten Unterlagen in der gewünschten Form, sowie übersetzt und beglaubigt, vorlegen können. Das es nicht so einfach war alle Unterlagen aus Belarus zu bekommen kann man sich ja gut vorstellen. Auch die Kosten für die Übersetzungen und Beglaubigungen haben mehrere Tausend Euro gekostet. Hilfe vom Staat gab es natürlich keine! Wir haben also sämtliche Unterlagen bei der Bezirksregierung eingereicht. Das einzige was der Sachbearbeiterin dazu einfiel war nach der sprachlichen Qualifikation meiner Frau zu fragen….. Also war klar, dass keine Unterlagen von unserer Seite fehlen. Jetzt haben wir Mitte Oktober, also sind bereits 7 Monate vergangen, und wir haben immer noch nichts seitens der Behörde zu dem Antrag meiner Frau gehört. Ich befürchte mittlerweile, dass wir zwar eine gehörigen Betrag für die Prüfung bezahlen müssen, aber wahrscheinlich einen negativen Bescheid bekommen werden. Es wundert mich nicht dass viele ausländische Ärzte gar nicht mehr erst versuchen hier in Deutschland Fuß zu fassen……

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