Teilen

Unser neues Forum ist jetzt einsatzbereit.
Ein Forum zum Mitmachen für Fragen, Antworten, aktuelle Neuigkeitenkeiten und Erfahrungen zu den Approbationsthemen.

Einfach hier klicken.

Unterstützung bei der Approbation gesucht ?

 

Ich führe täglich Telefonate mit ratsuchenden Ärzten.

Für schnelle Auskünfte habe ich jetzt ein SERVICE - Formular entworfen,
dass ihr hier (klicken) findet.

Ihr könnt mit dem Formular völlig kostenlos eure Frage stellen, die ich auch bei Bedarf an einen Rechtsanwalt weiterleite.

Willkommen auf meinen Seiten.
Gerne gebe ich Ihnen einen Überblick ......

 

Oft taucht die Frage auf, was ich als Sachverständiger in Approbationsfragen für Sie tun kann.

Hier die passenden Informationen. Einfach anklicken .....

 

Ich werde sehr oft nach einem passenden Rechtsanwalt für die Approbationsverfahren gefragt.

Hier ist meine Empfehlung für ein junges hochmotiviertes Team, die für Sie bereit stehen.
Fordern Sie doch einfach eine kostenlose Erstberatung an.


LM Rechtsanwälte Martin Leufgen

 

Die Informationsseite zum Thema Approbation

Falls Sie Fragen zur Approbation und zur Unterstützung an den Sachverständigen  haben .........


Mit dem nachfolgenden Formular können Sie mir Ihre speziellen Fragen schicken.
Bitte beschreiben SIe möglichst genau die relevanten Fakten, damit ich mit den Informationen etwas anfangen kann um Ihnen zu helfen.

Bitte keine Fragen wie:
- Wo finde ich Prüfungsberichte ? (Auf der Seite im Suchfeld)
- Welches Bundesland ist das beste für mich ? (Kann man nie sagen)
- Wie lange dauert es bis zur FSP oder KP ? (Die Terminvergabe und die Wartezeit verändert sich ständig und kann zwischen 3 und 24 Monaten liegen)



    Sie haben Fragen an mich?
    Ganz einfach Kontakt aufnehmen

    BVFS Sachverständiger Willhem Gerner

    frage@gerner.email * Hotline 02206 - 911 216

    Ich stimme der Datenschutzerklärung zu.

    Bitte setzen Sie ein Häkchen in den Kasten und stimmen damit der Datenschutzerklärung zu.

    Die Informationsseite zum Thema Approbation

    Häufigste Frage in eMails und bei Telefonaten
    Kann ich die Approbation ohne Kenntnisprüfung bekommen ?


    Dieses hängt von zahlreichen Fakten, der Qualität und Inhalte Ihrer Unterlagen ab und kann daher leider nicht pauschal beantwortet werden.
    Es kommt immer auf eine Einzelfallprüfung an.

    • Studienland
    • Heimatland
    • Nachweise über Studium und Curriculum
    • Berufserfahrung mit Zeugnissen
    • Berufszulassung im Heimatland

     

    Fordern Sie ein kostenloses Infoblatt mit Details und Informationen für eine Auswertung Ihrer Unterlagen an. 
    Senden Sie eine eMail mit Ihrem Namen an information@gerner.email  

     


    Ich erhalte in letzter Zeit immer wieder Anrufe, eMails mit Informationen, dass Ärzte / Zahnärzte ablehnende Bescheide / Schreiben der Approbationsbehörden erhalten und die Inhalte nicht verstehen und nicht nachvollziehen können.

    Oft sind Gutachten beigefügt, die einer näheren Überprüfung nicht standhalten. Man gewinnt in zahlreichen Fällen den Eindruck, dass bei beauftragten Behördengutachten die eingesetzten Gutachter oft nur geringe Kenntnisse der Studienabläufe in den Drittländern haben. Oft ist kein Bezug zu den geltenden Gesetzen und Durchführungsbestimmungen erkennbar. Leider werden dann den Ärzten schnell Termine für eine Stellungnahme gesetzt, die oft nur schwer einzuhalten sind.
    Man erwartet von den Ärzten detaillierte Stellungnahmen zu langen unverständlichen Gutachten.

    Ich finde dieses ganz heftig, weil man die Antragsteller dann oft ganz schnell in eine Kenntnisprüfung zwingt, deren Termin oft erst in mehreren Monaten (gerade von 24 Monaten Wartezeit in SWH gehört) stattfindet und die in einigen Prüfungsorten eine extrem hohe Durchfallquote haben.


    Approbation für Ärzte und Zahnärzte aus den Drittländern


    Über das Interesse an meiner Arbeit als Sachverständiger für Approbationsfragen freue ich mich und helfe Ihnen gerne bei den oft komplexen Approbationsfragen. Diese Seiten geben Ihnen eine erste Übersicht über das Thema und werden ständig aktualisiert.


    Approbation möglichst ohne Kenntnisprüfung


    Ich kämpfe seit einigen Jahren für Ärzte und Zahnärzte aus Drittländern, damit diese die Approbation ohne Kenntnisprüfung erreichen. Es ist eine ständige Auseinandersetzung mit Behörden, die völlig unterschiedlich die Gesetze auslegen und Durchführungsbestimmungen erlassen, die oft rechtlich nicht haltbar sind. In diesem Dschungel an Verordnungen sind die Ärzte aus den Drittländern oft den Launen eines Sachbearbeiters ausgesetzt, der "alleine willkürlich" entscheiden kann. Durchgeführte Gutachten im Auftrag der Behörde sind teilweise "etwas merkwürdig", weil die Gutachter oft keine Ahnung von den Studiendetails im Drittland haben.


    Ständig ändernde Rechtsprechung ist den Behörden oft unbekannt


    Hinzu kommt eine sich ständig verändernde Rechtsprechung, die von einigen Behörden anscheinend nicht akzeptiert wird.

    Kurzum, ein ständiger Streit, den ich mit der Hilfe engagierter und bewährter Rechtsanwälte führe. Wir haben bereits einige Approbationen erreicht und kämpfen in allen Bundesländern für die Rechte der Ärzte.


    Ich beantworte Ihnen hierzu gerne kostenlos und unverbindlich Ihre detaillierten Fragen am Telefon. Hierzu möchte ich natürlich gerne wissen, wer meine Gesprächspartner ist. Bitte schicken sie mir daher möglichst vorher eine kurze Info mit Ihren Fragen und auch Anregungen  -->  Kontakt



    Sie können mich jederzeit KOSTENLOS - in dringenden Fällen auch an den Wochenenden -  zwischen 9 Uhr und 21 Uhr unter der
    Approbations-Hotline 02206 911 216 erreichen.

    Kontakt mit mir

    Setzen Sie sich mit mir kostenlos und unverbindlich in Verbindung und übersenden Sie mir ggf. Ihre Unterlagen.

    Einfach Anklicken und mitteilen, was ich für Sie tun kann.

    über mich

    Sachverständiger BVFS für die Approbation


    Liebe Ärzte und Zahnärzte aus den Drittländern,

    ich bin seit einigen Jahren als Sachverständiger BVFS für die Auswertung von Approbationsunterlagen im Bereich der Human- und Zahnmedizin für Ärzte aus Drittländern tätig.
    In dieser Eigenschaft konnte ich in der Vergangenheit zahlreichen Medizinern (Zahnärzte / Humanmediziner) erfolgreich zur Approbation verhelfen. 

    Durch die Novellierungen des ZHG und der BÄO, die am 23.4.2016 veröffentlicht wurden werden sich zahlreiche neue Aufgaben für mich ergeben. Spannend bleibt die Frage, wie die Approbationsbehörden überhaupt den im Gesetz vorgesehenen qualitativen Fachvergleich durchführen wollen. Hierzu gibt es eine zentrale Gutachterstelle in Bonn, von der ich bereits die unterschiedlichsten Ergebnisse vorliegen habe.

    Ich habe mehrere Jahre Erfahrungen in Approbationsverfahren gesammelt und die Approbation meiner Frau vor dem Verwaltungsgericht Köln und dem Oberverwaltungsgericht Münster durchgefochten. Sie ist seitdem approbierte Zahnärztin. Inzwischen habe ich bei zahlreichen Verfahren begleitend mitgewirkt, die durch meine Expertisen und Unterstützung eines engagierten Rechtsanwaltes massgeblich zur Approbation führten.

    Seit Dezember 2013 arbeite ich hauptberuflich als Sachverständiger für Approbationen im BVFS für Zahnärzte aus Drittländern und seit 2015 auch für Humanmediziner nahezu rund um die Uhr und konnte so bereits umfangreiche Erfahrungen dadurch sammeln, da ich zahlreiche Schriftwechsel mit den Behörden und Gutachtern vorliegen habe und ständig weitere Dokumente in mein Archiv übernehme.

    Dabei konnte ich bereits nachverfolgen, wie die Behörden in den verschiedenen Bundesländern arbeiten und welche Gutachter eingesetzt werden. Meine angebotene Dienstleistung teilt sich in verschiedene Phasen auf, die ich Ihnen gerne etwas ausführlicher beschreiben möchte.


    Verfahrensweisen, Verfahrenswege und die Folgen

    Viele Approbationsanträge werden leider bei den Behörden eingereicht, ohne dass sich die Ärzte über die Verfahrensweisen, Verfahrenswege und die Folgen im Klaren sind. In vielen Fällen geben die Behörden leider auch keine oder nur unzureichende Auskünfte, wie die Antragsstellung abläuft.

    "Reichen Sie die Unterlagen nach der Liste ein, die im Internet steht" ist leider eine oft gehörte Auskunft. In einigen Fällen weisen (oder empfehlen) die Behörden fälschlicherweise und entgegen dem Bestimmungen des BÄO / ZHG sofort darauf hin, dass eine Kenntnisprüfung abzulegen ist. Einige Behörden werten Ihre Unterlagen erst garnicht aus.

    Hierbei sollen die Ärzte / Zahnärzte dann schriftlich bestätigen, dass ihre Ausbildung nicht gleichwertig ist, sie auf einen Gutachter verzichten und sie freiwillig an einer Kenntnisprüfung teilnehmen. Eine Prüfung, ob dieses überhaupt notwendig ist, und ob "wesentliche Unterschiede" überhaupt bestehen erfolgt dann leider erst gar nicht.


    Die Kenntnisprüfung ist aber überhaupt nur dann vorgesehen, wenn überhaupt wesentliche Unterschiede in den Studiengängen bestehen. Bis April 2014 waren auch z.B. in der Zahnmedizin auch die Vergleichsgrundlagen nicht klar benannt und viele zahnmedizinische Gutachten enthielten einen inoffiziellen Beispielstundenplan 2, den es allerdings offiziell nie gegeben hat. Es handelte sich schlicht um eine persönliche Exel-Tabelle eines Gutachters. Es hat Jahre gedauert, bis dieses zu den Behörden und Gerichten durchgedrungen ist.

     

    Erst jetzt ist erfreulicherweise durch die Gesetzesänderungen im April 2016 und die Durchführungsbestimmungen vieles eindeutig geregelt und wir haben eine "oberrichterliche Rechtsprechung", die auch von den Verwaltungsgerichten akzeptiert wird. Hier müssen die Approbationsbehörden noch umdenken.

    Vergleichsmaßstab ist der Studiengang an einer deutschen Universität Ihrer Wahl. Ich vergleiche dazuz in einer "Günstigerprüfung", welche Uni die günstigste Vergleichslösung für den Arzt / Zahnarzt darstellt. Nicht alle Unis haben identische Studienpläne und universitäre Unterrichtsstunden. Was in München an Unterrichtsstoff gelehrt wird, kann z.B. in Münster ganz anders sein.


    Unterschätzte Kenntnisprüfung

    Ich stelle auch leider immer wieder fest, dass die Kenntnisprüfung durch die Antragasteller oft völlig unterschätzt wird.

    Diese entspricht vom Inhalt her der deutschen Abschlussprüfung nach dem Studium. Ich kenne erstklassige Ärzte / Zahnärzte aus Drittländern, die in der Kenntnisprüfung den Stoff der Biochemie aus dem zweiten Studienjahr nicht mehr wussten und die Formel nicht zusammen bekamen. Durchgefallen!

    Die Kenntnisprüfung ist in einigen Bundesländern leider nur schwer zu schaffen. Durchfallquote Zahnmedizin in NRW Düsseldorf soll zeitweilig bei ca. 95 % gelegen haben. Mir übermittelte Bemerkung eines Prüfungsleiters: "Warum wollen Sie in Deutschland Zahnarzt werden; wir haben doch genug." Dieses kennzeichnet die Stimmung in einigen Bundesländern.  In der Humanmedizin sieht es aufgrund des Ärztemangels allerdings etwas besser aus, auch wenn mir von einigen Prüfungsorten eine hohe Durchfallquote berichtet wird. Interessant die Quote und der leider negative Trend aus NRW. Hier die aktuellen Quoten der KP in Münster mit einer extremen Durchfallquote.

    Daher: Besser unbedingt durch aussagekräftige  Unterlagen nachweisen, dass keine "wesentlichen Unterschiede" bestehen. Die Chancen für den Klageweg vor dem Verwaltungsgericht sind inzwischen vermutlich höher, als das Bestehen der Prüfung. Allerdings kann der Klageweg mehrere Monate oder auch Jahre in Anspruch nehmen.


    Qualität und Aussagekraft

    Es kommt für Sie allerdings entscheidend auf die Qualität und Aussagekraft Ihrer Unterlagen an.

    Hierbei sollten vor der Einreichung bereits die in Ihren Studienunterlagen dargestellten Fächer mit genauen Stunden ausgewertet werden. "Credits" ohne festen Stundensatz reichen meistens nicht aus. Ebenfalls kommt es bei den Übersetzungen darauf an, dass sich die Begriffe des deutschen Studienganges wiederfinden. Ganz wichtig ist eine aussagekräftige Internaturbescheinigung, bzw, ein Nachweis über das praktische Jahr. Wesentliche Unterschiede können zudem durch Berufstätigkeiten auch im Drittland ausgeglichen werden. Hierbei kommt es dann wieder auf die Form des Zeugnisses an.


    Zwischenbemerkung zu Facebook Kommentaren
    Es wird immer wieder diskutiert, dass ich nicht alles so schwarz sehen soll. Die Prüfungen seien doch "ganz einfach" zu schaffen. Ich rede allerdings keineswegs die Durchfallquoten schlecht, sondern zitiere nur meine Recherchen und Quellen.   Leider sieht es in den deutlichen amtlichen Statistiken nicht immer gut aus.

    aktuelle Zahlen aus NRW aus März 2018

    Im März 2018 wurden auf Antrag der AfD Fraktion durch die Landesregierung die einzelnen Werte bei den Bezirksregierungen in NRW abgerufen.

    Hier die Beispiele Detmold und Arnsberg, die erstaunlich (erschreckende) Werte zeigen.  Deutlich erkennbar sind die Zahlen der wenigen bestandenen KP Kenntnisprüfungen.

    fragwürdige Prüfungsumstände Kenntnisprüfungen

    Zahlreiche Ärzte und Zahnärzte berichten mit zudem ständig detailliert über die Prüfungsumstände. Es zeichnet sich ab, dass Mediziner in bestimmten Bundesländern eine wesentliche höhere Erfolgsquote haben. Dieses wird oft den regionalen Umständen und dem Ärztemangel geschuldet. 

    Leider sieht es in der Zahnmedizin durch das Überangebot an Zahnärzten auch nicht anders aus und wir haben hohe Durchfallquoten.  Die zitierten Aussagen in den Prüfungsgremien durch die Prüfer:   "(...) Beim ersten Mal hat es noch keiner bestanden. Beim zweiten Mal eventuell und beim dritten Mal wird es klappen (...)" sind für mich nicht nachvollziehbar und treffen nur selten ein.

     

    Ihr  Wilhelm Gerner
    BVFS Sachverständiger für Approbationen
    Rückfragen jederzeit 02206 - 911216
    oder per email    anfrage@gerner.email


    Extrem hohe Durchfallquote

    Zum Schluss eine Feststellung: 
    Die Kenntnisprüfung Humanmedizin ist zwar prinzipell zu schaffen, allerdings gibt es speziell in einigen Bundesländern eine extrem hohe Durchfallquote; leider auch bei den Prüfungswiederholungen. Hierbei stellt sich deutlich heraus, dass es deutlich einfacher ist, wenn nicht ständig die gleichen Prüfer genommen werden. Unvoreingenommene Prüfer sind oft hilfsbereiter und kollegialer eingestellt und unterstützen die Kollegen.

    Hierbei sollte allerdings auch erwähnt werden, dass auch bei den deutschen Studenten im ersten Versuch ein hoher Anteil das Medizinexamen nicht besteht.

    Ich verfolge seit längerer Zeit die Publikationen und die Suche der Ärzte nach Protokollen und Ablaufbeschreibungen der Kenntnisprüfungen. Hierbei zeichnet sich deutlich ab, dass einige Prüfungsorte und die damit verbundenen Prüfungskommissionen für "hohe Durchfallquoten" gefürchtet sind.  Zweifelsohne hängt es oft von den regionalen Zuständigkeiten und den damit eingesetzten Prüfungskommissionen ab, ob Prüfungsteilnehmer (sogar) mit identischen Ausbildungen und Zeugnissen bestehen.

    Es sei Ihnen versichert, es kommt nicht unbedingt auf Ihre Fachkenntnisse an. Leider spielen in vielen Fällen andere Faktoren eine Rolle. Wie ist der Prüfer drauf, welche Laune hat er ? Mag er Sie oder missfällt ihm bereits Ihr selbstbewusstes Auftreten, Ihre Kleidung oder sonst etwas ? Weshalb bestehen andere neben Ihnen die Prüfung, die oft deutlich weniger Deutsch sprechen und/oder deshalb leichtere Fragen erhalten ?

    Leider sind auch die Ergebnisse der Kenntnisprüfungen mangels fehlender Aufzeichnungen nur selten angreifbar.

    Keiner will über eine nicht bestandene (erfolglose) Prüfung berichten

    Es wird immer heftig mit mir diskutiert, insbesondere, wenn ich ab und zu über negative Erfahrungen bei den Kenntnisprüfungen oder Fachsprachprüfungen berichte.

    Liebe Ärzte und Zahnärzte,

    ich staune immer wieder über die Diskrepanz (die deutlichen Unterschiede) zwischen den Facebook Einträgen über bestandene Kenntnis- und Fachsprachprüfungen und den bei mir eingehenden eMails und Telefonaten, die teilweise über "sehr problematische Prüfungen mit hoher Durchfallquote" berichten.

    Etwas scheint hier nach meiner Erfahrung und Meinung etwas nicht zu stimmen und ich habe etwas in der Tiefe recherchiert (nachgeforscht).

    Es zeichnet sich dabei deutlich ab, dass Prüflinge, die die Prüfung bestanden haben sehr gerne und ausführlich über ihre Prüfungen berichten.

    Ärzte und Zahnärzte, die die Prüfung nicht bestanden haben vermeiden dieses, weil es ja eventuell zu einer Verschlechterung für die Wiederholungsprüfung führen könnte. Einer der Prüfer könnte ja davon erfahren. Hinzu kommt, dass man völlig nachvollziehbar anscheinend nur ungern zugibt, dass man eine Prüfung nicht bestanden hat.

     

    Kenntnisprüfung Medizin Quote und Entwicklung anhand des Beispieles in NRW

    Ich werde regelmäßig nach den Erfolgsaussichten einer KP Kenntnisprüfung gefragt. Eine Standardantwort hierfür kann es nicht geben, weil die Ausbildungen der Mediziner nach den Herkunftsländern stark variieren. Hinzu kommt, dass die Bundesländer unterschiedliche Detailhandhabungen haben. Nachfolgend die Quoten und Entwicklungen der Kenntnisprüfung Humanmedizin in NRW.


    Zunächst die Herkunftsländer der Antragsteller





    Entwicklung der Prüfungsergebnisse Kenntnisprüfung Humanmedizin


    Die Durchfallquoten sind seit 2014 leider deutlich angestiegen und mir wird berichtet, dass die Durchfallquote in NRW weiter angestiegen ist.


    Was sind die Gründe hierfür ?


     


    Ein interessanter Vortrag als PDF downloadbar, den man sich ansehen sollte:
    Quelle:  Vortrag des LPA Landesprüfungsamtes   "Die neue Kennntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte, Herne, 19.1.2016

    Haben Sie Fragen oder ein Problem mit der Approbationsbehörde ?

    Meine Informationen und Kontaktdaten für Sie


    Wenn Ihnen der Beitrag gefallen hat, würde ich mich über ein  "gefällt-mir" Klick unten auf der Seite sehr freuen.
    Sie können diesen Blog rechts durch Angabe Ihrer eMail abonnieren und erhalten dann bei Erscheinen sofort neue Seiten, aktuelle Informationen und Diskussionen per eMail.


     


    Klicken für eine direkte Kontaktaufnahme oder rufen Sie mich an

    unsere Besucherzahl

    2295331

    Letzte Beiträge

    Hotline für Sie
    02206 - 911-216
    0163 7578-774

    Wenn Sie Informationen
    für mich haben

    Für eine eMail an mich

    Teilen