Approbation ohne Kenntnisprüfung
In zahlreichen Approbationsverfahren in nahezu allen Bundesländern konnte ich in Zusammenarbeit mit versierten Fachanwälten bereits die Approbation von Ärzten und Zahnärzten aus Drittländern ohne Ablegung einer Kenntnisprüfung erreichen.
In allen Fällen erfolgten detaillierte Ausarbeitungen. Hierzu waren Nachfragen an den Universitäten, der Vergleich der Studiengänge im Rahmen einer Günstigerprüfung incl. eventueller Praktika notwendig. Eine große Rolle spielte die Berufserfahrung der Mediziner, die quantitativ und qualitativ nachgewiesen werden musste.
In vielen Fällen stellte sich heraus, dass die Sachbearbeiter der Approbationsbehörden nicht auf dem aktuellen Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung waren und Durchführungsbestimmungen leider oft rechtsfehlerhaft umgesetzt wurden.
Sieg vor dem Verwaltungsgericht
Das Verfahren mit meiner Frau vor Verwaltungsgericht und Oberverwaltungsgericht war (nach meinen Informationen) der Durchbruch. Hier wurde anscheinend erstmals durch einen Gerichtsgutachter festgestellt, dass der zuvor schon seit Jahren von der Verwaltung eingesetze Gutachter Prof. Dr. Dr. R anscheinend jahrelang falsches Gutachten mit einer eigenen Vergleichstabelle erstellt hatte. In Köln konnte ich einen weiteren Fall verfolgen, indem das Gutachten eines Prof. Dr. F wiederum durch einen Gerichtsgutachter kritisiert wurde. Die Kammer hielt es schlicht für nicht nachvollziehbar und der Justitiar der Approbationsbehörde hob noch im Gerichtssaal den ablehnenden Bescheid auf und verpflichtete sich, dem Zahnarzt die Approbation zu erteilen. Inzwischen gibt es mehrere Urteile, die die Ansichten von Gutachtern widerlegen.
Notwendige Dokumentationen
Die Verfahren, ob gerichtlich oder aussergerichtlich zeigen deutlich, dass für eine erfolgreiche Durchsetzung des Approbationsanspruches nach ZHG und BÄO zwei wesentliche Punkte gibt, die nahtlos zusammen greifen müssen.
1. Gezielte Erstellung eine Dokumentation mit sämtlichen Unterlagen und Nachweisen.
2. Fachkundige juristische Ausarbeitung durch einen Fachanwalt unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung.
Oft spreche ich auch bei der entscheidenden Frage der "wesentlichen Unterschiede" von der 4 Säulen-Strategie zur Überprüfung, ob überhaupt "wesentliche Unterschiede" vorliegen.
Meine Arbeit als Sachverständiger umfasst dann im Normalfall
1.) Überprüfung Ihrer Unterlagen auf Vollständigkeit und die Behördenanforderungen (Apostille etc.)
2.) Stundenauswertung Ihres Studienzeugnisse, bzw. des Diplomanhanges (auch wenn nicht mehr relevant)
3.) Günstigerprüfung (welche Vergleichsuni in Deutschland ist die günstigste in Bezug auf Ihre universitären Stunden)
4.) Fachzuordnung der thematischen Pläne ggf. mit Ihrer Hilfe !
5.) Erstellung eine entsprechenden quantitativen (nach Stunden) und qualitativen (nach Inhalten) Auswertung Ihrer Unterlagen
6.) Prüfung der Vollständigkeit (formale Anforderungen) und Aussagefähigkeit Ihrer Berufszeugnisse
7.) Zeugnisbeispiele nach Behördenanforderungen
8.) Hotline für Rückfragen und Begleitung bis zur Approbation
Als BVFS Sachverständiger erstelle ich seit einigen Jahren detaillierte Auswertungen, wobei ich den Ärzten und Zahnärzten im Verfahren genau erkläre, welche Unterlagen in welcher Form benötigt werden, denn oft scheitern die Approbationsanträge an Kleinigkeiten, falschen Übersetzungen und vergessenen Unterlagen.
"Mich hat doch keine darauf hingewiesen ! Warum hat mir das keiner gesagt ?"
höre ich leider oft. Es ist nun einmal so, dass nicht alle Behörden so richtig hilfreich sind.
Für eine eventuelle notwendige juristische Ausarbeitung und Dokumentation arbeite ich mit verschiedenen Fachanwälten zusammen, die ich Ihnen dann fallbezogen vorstelle.
Egal, ob Ihr Antrag bereits abgelehnt wurde oder Sie einen Antrag nach § 2 ZHG Approbation, § 13 ZHG oder BÄO stellen wollen, sollten Sie mit mir für die Ausarbeitung Ihrer Unterlagen einmal unverbindlich Kontakt aufnehmen.
Kommentare ( 12)
Marko Ciric sagt
6. Oktober 2023 um 04:27Ich bin Marko, ein Arzt aus Serbien, der über 9 Jahre Berufserfahrung in der Notaufnahme und zusätzlich 3 Jahre Teilzeit als Arzt in einem Altenheim verfügt. was würdet ihr KP oder Gleichwertigkeit empfehlen?
Wilhelm Gerner sagt
3. März 2024 um 12:59Inzwischen Wert nach der aktuellen Rechtslage und der Handhabung durch die Behörden immer zunächst eine Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt
Hicham sagt
13. Februar 2023 um 14:02Sehr geehrter Herr Gerner,
ich danke Ihnen im Voraus für all dir Infos, die ich auf Ihrer Seite hier finde!
Ich bin deutscher Staatsbürger und studiere in einem Drittland (Weißrussland) Humanmedizin und werde nach meinem Studium die Internatura (1 Jahr) antreten.
Wenn ich nach erfolgreichen Beenden meines Studiums nach Deutschland zurückkehre, werde ich verpflichtet sein die Kenntnisprüfung antreten zu müssen oder habe ich auch ohne die Kenntnisprüfung, die Möglichkeit meine Approbation zu erhalten? (Ich als deutscher Staatsbürger)
Danke im Voraus
Ihr Hicham
Artyom Mkrtchyan sagt
7. Dezember 2022 um 18:35Sehr geehrter Herr Gerner,
ich möchte gern eine Auskunft über die Approbation als Arzt beantragen. Ich komme aus Spanien. Aber meine Situation der Ausbildung ist ein bisschen verschieden. Ich habe mein Medizinstudium 6 Jahre lang (2002-2008) in Armenien gemacht. Danach habe ich noch einaml 1 Jahr lang (2008-2009) in der Internatur studieren. 2010 bin ich nach Spanien zurückgefahrt und 2012 habe ich meine spanische Approbation als Arzt. Ab 2012 bis 2015 arbeitete ich als Arzt in verschiedenen Praxis in Barcelona. 2015 bestande ich die staatliche Prüfung (MIR auf Spanisch) für meine Facharztausbildung zu beginnen. Dann habe ich vier Jahre lang die Facharztausbildung für Allgemeinmediziner gemacht. Seit 2019 bis heute arbeite ich als Facharzt bei einem Krankenhaus in Barcelona. Insgesamt habe ich 3 Zeugnisse wie Arzt (Medizinstudium in Armenien, Spanische Approbationsurkunde und EU – Facharzturkunde) und zwei Zertifikaten nach Berufsbezeichnung von der RL 2005/36/EG (für Spanische Approbationsurkunde und EU – Facharzttitel). Jetzt lerne ich Deutsch und ich möchte gern in NRW arbeiten.
Ich denke gute Erfahrung zu haben. Und ich hoffe deutsche Approbation ohne Kenntnisprüfung zu bekommen. Ist es möglich wenn man meine Situation bedenkt ?
Vielen Dank im Voraus.
Anna sagt
29. November 2022 um 13:29Guten Tag Herr Gerner! Meine Frage ist, in welchem Bundesland kann man schneller das Gutachten für Approbation erhalten?
Wilhelm Gerner sagt
29. November 2022 um 16:50Das geht inzwischen fast alles an die GfG Gutachtenstelle in Bonn. Wo haben Sie studiert ? Heimatland ?
Baldeep Singh Mandair sagt
23. Oktober 2022 um 20:38I am an Indian Doctor , specialist in Medicine , currently doing Hospitation amd preparing for FSP , sent my Documents to NiZza last month . When i have cleared my FSP , do i need to give Kenntnisprufung . I have 2 year clinical experience also after My Internal Medicine specialization
Wilhelm Gerner sagt
24. Oktober 2022 um 10:35KP wird erforderlich werden, da vermutlich eine Überprüfung wesentliche Unterschiede feststellen wird.
Gurra sagt
10. Mai 2022 um 22:05Hi,
Ich habe die Prüfung ni ht bestanden, besteht ein Mögkivhkeit mit gutachten zu Probieren?
Lg
Xhevi
Wilhelm Gerner sagt
11. Mai 2022 um 09:27Das kommt auf die Details an. Wurde denn eine Gleichwertigkeitsprüfung vorher durchgeführt ?
Mounia Rajib sagt
12. November 2020 um 23:54Hello
Now i’m a medical student in derzhavin tambov state university,
i’m in my last year (6 th year general medecine), in the same time i already start to learn germany.
and i want to complete my specialite in germany, but first i will do one year in moscou at rudn university to get the accreditation.
So do i have a chance to get the gleich with 6 years in derzhavin tambov state university + one year at rudn university (accreditation).
Khither Hamo Eiso sagt
12. November 2020 um 11:35Ich habe schon zuvor auch meine Daten geschickt und nach Approbation ohne Kenntnisprüfng gefragt .
Ich frage noch wie in viele Zeit man kann sich sicher und kann mann auch sich für Kenntnisprüng anmelden
Und ob jemand Rat bezahlen kann.