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Nachfolgend am Beispiel der Internetseite der Regierung von Oberbayern entnommen

        1. Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch der Eltern
          (in beglaubigter Kopie) wenn der geführte Name von der in der Geburtsurkunde abweicht: Nachweis über eine Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde)
          (in beglaubigter Kopie)
        2. gültiger Identitätsnachweis (z. B. Reisepass) (in beglaubigter Kopie)
        3. Nachweise Ihrer abgeschlossenen Ausbildung (in beglaubigter Kopie)
          - Ausbildungsnachweis wie z. B. Diplom
          - ggf. weitere landesspezifische Nachweise
          - Übersicht über die während des Studiums absolvierten Fächer mit Stundenzahl und Noten
          - ggf. Nachweis über abgeleistete Pflichtpraktika
        4. lückenloser und eigenhändig unterschriebener Lebenslauf
          (tabellarische und chronologische Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten einschlägigen Erwerbstätigkeiten unter Angabe der Zeiträume (Monat/Jahr) unter Beifügung der entsprechenden Nachweise)
        5. Nachweis der Straffreiheit
          Vorlage von Strafregisterauszügen aus allen Ländern außerhalb Deutschlands, in denen sich der Antragsteller/die Antragstellerin in den letzten fünf Jahren länger als sechs Monate aufgehalten hat.

          Die Strafregisterauszüge dürfen bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein.
          Diese Auszüge sind jeweils in beglaubigter Kopie einzureichen.
        6. Nachweis über die Berechtigung zur Ausübung des Heilberufs im Ausbildungs- und/oder Herkunftsstaat
          (in beglaubigter Kopie)
        7. ggf. Unbedenklichkeitsbescheinigung/"Certificate of good standing" (in beglaubigter Kopie)
          (Wird aus allen Ländern, in denen die Heilberufstätigkeit in den letzten fünf Jahren bereits ausgeübt wurde, benötigt.
          Diese Bescheinigung darf bei ihrer Vorlage nicht älter als drei Monate sein.)
        8. ggf. Nachweise über Tätigkeit im Heilberuf (z. B. Arbeits- und Weiterbildungszeugnisse)
          (im Original oder in beglaubigter Kopie)
        9. ggf. Curriculum/Studienbuch (im Original)
        10. Nachweis der für die Berufsausübung erforderlichen Sprachkenntnisse
          (Der Nachweis kann auf unterschiedliche Art erbracht werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter „Besondere Hinweise“.)
        11. Auf gesonderte Anforderung:
          -
          Führungszeugnis der Belegart „O“, falls sich der Antragsteller/die Antragstellerin sich in der Vergangenheit bereits einmal länger als sechs Monate in Deutschland aufgehalten hat oder einen Wohnsitz in Deutschland hatte oder noch hat. In Deutschland ist dieses bei der Meldestelle des Wohnortes zu beantragen unter Angabe des Verwendungszwecks "Approbation als Arzt/Ärztin". Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt der Justiz direkt an die zuständige Behörde übermittelt.

          Es darf bei seiner Vorlage nicht älter als einen Monat sein.
          - Ärztliches Attest (im Original)
          Dieses muss von einer/einem in Deutschland oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz niedergelassenen Allgemeinmedizinerin/Allgemeinmediziner oder internistisch tätigen Ärztin/Arzt ausgestellt und unterschrieben sein und mit einem Praxis- oder Klinikstempel versehen. Sollte der Praxis- oder Klinikstempel nicht in deutscher Sprache vorliegen, ist eine deutsche Übersetzung des Stempels erforderlich.
          Es darf bei seiner Vorlage nicht älter als drei Monate sein.

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(Diese Seiten werden ständig ergänzt)


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