Ablauf der Kenntnisprüfung
Die Kenntnisprüfung erstreckt sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung.
Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung, die an einem Tag stattfindet. Sie dauert bei maximal vier Antragstellern für jeden Antragsteller mindestens 60, höchstens 90 Minuten. In der Prüfung hat der/die Antragsteller/in fallbezogen zu zeigen, dass er/sie über die Kenntnisse und Fähigkeiten, auch in der ärztlichen Gesprächsführung, verfügt, die zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderlich sind.
1. klinische Prüfung
Bei der klinischen Prüfung wird ein Patient durch den Prüfling untersucht. Dabei wird die Untersuchung durch ein ärztliches Mitglied der Prüfungskommission durchgehend beaufsichtigt.
Die Dauer der Untersuchung beläuft sich auf ca. 30 – 45 Minuten.
Achtung: Die Prüfung ist angreifbar, wenn nicht durchgehend ein Vertreter der Prüfungskommission anwesen ist.
Im Anschluss verfasst der Prüfling einen Arztbericht, welcher über die Anamnese, Diagnose und Differentialdiagnose Auskunft gibt. Der Arztbericht enthält ebenfalls Informationen über Prognose, Behandlungsplan und Epikrise des Falles. Hierfür stehen dem Prüfling bis zu 30 Minuten zur Verfügung. Der Bericht ist unverzüglich nach Fertigstellung von einem Mitglied der Prüfungskommission gegenzuzeichnen. Er ist Gegenstand der Prüfung und in die Bewertung einzubeziehen.
2. mündlich praktische Prüfung
Die mündliche Prüfung bezieht sich zunächst auf die Fragestellungen nach der Patientenvorstellung und hierbei insbesondere auf die Fächer Innere Medizin und Chirurgie. Die Fragestellungen sollen ergänzend die Aspekte Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie/Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung berücksichtigen. Zusätzlich werden fächerübergreifende Fragen zur Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie und Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung gestellt.
Die Kenntnisprüfung ist eine klinische und eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung.
In der Regel findet die Prüfung in einem Krankenhaus statt.
3. Ergebnis
Nach der Prüfung wird dem Arzt mündlich durch die Prüfungskommission mitgeteilt, ob er die Prüfung bestanden hat oder nicht. Eine schriftliche Bestätigung über das Ergebnis der Kenntnisprüfung wird durch die zuständige Approbationsbehörde zugestellt.
Die Bewertung der Kenntnisprüfung wird einvernehmlich durch die Prüfungskommission vorgenommen. Dabei vergibt die Prüfungskommission keine Note. Es wird lediglich darüber entschieden, ob der Arzt die Prüfung bestanden hat oder nicht. Die Prüfung wird als bestanden gewertet, wenn der Prüfling über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten einschließlich der ärztlichen Gesprächsführung verfügt, die Gegenstand der Prüfung und zur Ausübung des ärztlichen Berufs erforderlich sind.
Hinweis: Ein Vorgehen gegen ein negatives Ergebnis des mündlichen Teils ist im Verwaltungsverfahren mit Hilfe eines Rechtsanwaltes zwar möglich. Ich kenne jedoch noch keinen erfolgreichen Fall der zur Annulierung des Ergebnisses geführt hat.
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