Neue BÄO Bundesärzteordnung (Änderungen)
Die Bundesärzteordnung BAO wurde bereits am 18.4.2016 novelliert und in einigen entscheidenden Punkten geändert.§ 3 Die Approbation als Arzt ist auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller1. aufgehoben2. sich nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt,3. nicht in...