Die sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung oder auch Kenntnisstandsprüfung wurde im ZHG Zahnheilkundegesetz ersetzt durch
– Kenntnisprüfung für Zahnärzte aus Drittländern
– Eignungsprüfung für Zahnärzte aus der EU
Unterlagen prüfen lassen?
Wenn unklar ist, ob Gleichwertigkeit möglich ist, ob ein Curriculum ausreicht oder ob eine Kenntnisprüfung droht, kann eine sachverständige Einschätzung helfen.
Wenn unklar ist, ob Gleichwertigkeit möglich ist, ob ein Curriculum ausreicht oder ob eine Kenntnisprüfung droht, kann eine sachverständige Einschätzung helfen.

