Forum Approbationsfragen

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Ablauf der Kenntnisprüfung – und was sich zum 1. November 2026 ändert

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(@flojo)
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Welche Fassung für Sie gilt

Zum 1. November 2026 wird § 37 der Approbationsordnung für Ärzte neu gefasst. Die Kenntnisprüfung heißt dann Berufszulassungsprüfung und läuft anders ab. Entscheidend ist das Datum Ihres Antrags:

- Antrag bis einschließlich 31.10.2026 gestellt: es gilt das bisherige Verfahren, das hier beschrieben wird.
- Antrag ab 01.11.2026 gestellt: es gilt die neue Berufszulassungsprüfung.

Worauf sich die Prüfung bezieht

Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung. Damit ist der Dritte Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gemeint, also die mündlich-praktische Prüfung am Ende des Studiums. Der Stoff des Ersten und Zweiten Abschnitts ist nicht Gegenstand der Kenntnisprüfung. Diese Unterscheidung wird häufig übersehen und führt zu einer Vorbereitung, die viel zu breit angelegt ist.

Das bisherige Verfahren im Überblick

Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung an einem Tag. Bei höchstens vier Antragstellern dauert sie für jede Person mindestens 60 und höchstens 90 Minuten. In der Regel findet sie in einem Krankenhaus statt.

1. Klinische Prüfung
Ein Patient wird durch den Prüfling untersucht, beaufsichtigt durch ein ärztliches Mitglied der Prüfungskommission. Die Untersuchung dauert etwa 30 bis 45 Minuten.

Achtung: Die Prüfung ist angreifbar, wenn nicht durchgehend ein Vertreter der Prüfungskommission anwesend ist.

Im Anschluss verfasst der Prüfling einen Arztbericht mit Anamnese, Diagnose und Differentialdiagnose sowie Prognose, Behandlungsplan und Epikrise des Falls. Dafür stehen bis zu 30 Minuten zur Verfügung. Der Bericht ist unverzüglich von einem Mitglied der Prüfungskommission gegenzuzeichnen. Er ist Gegenstand der Prüfung und wird in die Bewertung einbezogen.

2. Mündlich-praktische Prüfung
Zuerst geht es um die Fragestellungen aus der Patientenvorstellung, vor allem in den Fächern Innere Medizin und Chirurgie. Ergänzend werden Notfallmedizin, klinische Pharmakologie und Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz sowie Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung berücksichtigt.

3. Ergebnis
Die Prüfungskommission teilt das Ergebnis mündlich mit. Die schriftliche Bestätigung stellt die zuständige Approbationsbehörde zu. Die Bewertung erfolgt einvernehmlich, eine Note wird nicht vergeben. Entschieden wird allein darüber, ob bestanden wurde oder nicht. Bestanden ist die Prüfung, wenn der Prüfling über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten einschließlich der ärztlichen Gesprächsführung verfügt.

Hinweis: Gegen ein negatives Ergebnis des mündlichen Teils kann im Verwaltungsverfahren mit anwaltlicher Hilfe vorgegangen werden. Mir ist bis heute kein Fall bekannt, der zur Annullierung des Ergebnisses geführt hat.

Was sich ab dem 1. November 2026 ändert

Die neue Berufszulassungsprüfung ist länger, breiter und stärker strukturiert:

- zwei Prüfungstage statt einem
- 90 bis 120 Minuten statt 60 bis 90
- ein schriftlicher Bericht am ersten Tag, der ausdrücklich bewertet wird, auch nach Aufbau, Struktur und Verständlichkeit
- feste Pflichtinhalte statt ergänzender Aspekte: Innere Medizin, Chirurgie, Notfallmedizin, klinische Pharmakologie und Pharmakotherapie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung und ärztliche Gesprächsführung

Den vollständigen neuen § 37 mit allen Absätzen habe ich hier aufbereitet:
https://berufszulassungsprüfung.de/berufszulassungspruefung-37/

Ob sich die Prüfung durch eine Gleichwertigkeitsprüfung ganz vermeiden lässt, hängt vom Einzelfall ab. Das zu prüfen lohnt sich besonders für Anträge, die noch vor dem 1. November 2026 gestellt werden.


 
Veröffentlicht : 30. September 2026 10:21

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