Bemerkenswerte Handhabung und Auslegung der Gesetze in Stuttgart
Anzahl der Kenntnisprüfungen Zahnmedizin
Immer wieder taucht in Diskussionen, Telefonaten und E-Mails die Frage auf, wie oft eine Kenntnisprüfung wiederholt werden kann. Dieses wurde in der VergangenheitIn den einzelnen Bundesländern völlig unterschiedlich gehandhabt.
In Köln zum Beispiel erhielten die Antragsteller erst vor wenigen Wochen die Mitteilung, dass eine Wiederholung der KP bei Zahnärzten unbegrenzt sei. Faktisch können die Zahnärzte beliebig oft zur Prüfung gehen, die allerdings mit Materialkosten jedesmal rund 1.600 Euro kostet.
Es kommt oft erschwerend, dass es erhebliche Unterschiede in den einzelnen Bundesländern bei der Handhabung gibt. Hier ein jüngstes Beispiel einer Auskunft aus Stuttgart.
Es gibt nicht nur Bundesländer, die eine weitere Wiederholung zulassen, sondern die Anzahl ist nun einmal gesetzlich nicht begrenzt.
Eine solche Stuttgarter Auskunft ist vermutlich nicht "gerichtsfest", da wir Bundesgesetze haben, die auch in Stuttgart gelten. Festzuhalten bleibt, dass es nicht nach "den zahnmedizinischen Fakultäten" sondern nach der Approbationsordnung geht. Anders wie bei den Humanmedizinern gibt es hierfür kein Gesetz.
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