Defizitbescheid
Manche deutsche Auslandsvertretungen verlangen einen Defizitbescheid zum Visumsantrag dazu.
Dann ist es zuvor erforderlich, bei der für sein Zielgebiet zuständigen Antragsstelle (Zulassungsstelle) seinen Antrag auf Approbation einzureichen!
Ohne Approbationsantrag bekommt man keinen Defizitbescheid!
Auch ist es nicht bei allen Zulassungsstellen üblich, automatisch einen Defizitbescheid auszustellen, man sollte das deutlich beantragen, dass man ihn braucht!
Grundlegende Informationen stellt die Gewerkschaft für Ärzte im Web bereit, unter anderem die Anschriften der Zulassungsstellen.
Bitte für Auskünfte (auch auf englisch!!) die Hinweise vorher lesen:
https://www.marburger-bund.de/bundesverband/service/aerztinnen-und-aerzte-mit-auslaendischer-qualifikation/foreign-trained-1
Fügen Sie dann Ihrem Antrag (von der jeweiligen Homepage) einen separaten Antrag bei:
[Name] [Vorname]
Antrag auf Ausstellung meines Defizitbescheids
Zur Einreichung meines Visa-Antrags bei der deutschen Auslandsvertretung in [Ort der deutschen Botschaft] bitte ich um die Erteilung meines Defizitbescheids. Vielen Dank für die Zusendung !
Meine email-Adesse lautet:
(Bitte keine email-Adresse verwenden, die die Abkürzung Dr enthält! Solche emailadressen sind in Deutschland unzulässig und können zur Nichtbeachtung Ihrer Anträge führen.)
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