Teilen

Teilen:
Benachrichtigungen
Alles löschen

Saarland Arzt aus Türkei

Bei unserem Mandanten handelte es sich um einen aus der Türkei stammenden Arzt, der an einer Universität in seinem Heimatland studiert hatte und bereits dort als Arzt tätig war.
Im Jahr 2021 kam er nach Deutschland und stellte 2022 den Antrag auf Approbation. Seit 2022 ist er in einer deutschen Klinik tätig. Nachdem seine Ausbildung im Rahmen des Verfahrens von der Behörde jedoch zuerst als nicht gleichwertig angesehen wurde, suchte unser Mandant unsere Unterstützung auf.
Inhaltlich wurde insbesondere über die Frage der Gleichwertigkeit der Ausbildungen gestritten. Maßgeblich ist dabei, ob die Ausbildung des Antragsstellers sogenannte wesentliche Unterschiede zur Deutschen Referenzqualifikation eines Arztes aufweist.
Vorliegend wurden bei ihm einer ersten Begutachtung Defizite in den Fächern Anästhesiologie, Arbeitsmedizin / Sozialmedizin und Psychiatrie und Psychotherapie festgestellt. Im Zuge der Einlegung eines Widerspruchs gegen die ablehnende behördliche Entscheidung beantragten wir eine erneute Begutachtung der Ausbildungsgleichwertigkeit. Im Rahmen der erneuten Begutachtung konnte die Gleichwertigkeit der Ausbildung schließlich anerkannt werden.
Folglich konnte unserem Mandanten die Approbation erteilt werden. Wir haben unseren Mandanten dabei knapp ein Jahr betreut.
Bericht vom Rechtsanwalt Martin Leufgen

Hier wurden keine Themen gefunden

Teilen:

Teilen