Approbationserfolg in NRW
Bei unserer Mandantin handelte es sich um eine aus Serbien stammende und ebenfalls dort universitär ausgebildete Ärztin, welche 2021 in Deutschland den Antrag auf Erteilung der Approbation stellte. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand auch hier die Frage der Gleichwertigkeit ihrer ärztlichen Ausbildung in Serbien. Seitens der Behörde wurden zwei Defizite in ihrer ärztlichen Ausbildung gegenüber der deutschen ärztlichen Ausbildung festgestellt. Die Defizite bezogen sich auf die Fächer Palliativmedizin (Theorie) und PJ Tertial Innere Medizin (Praxis). Da unsere Mandantin im Approbationsverfahren ohne fachkundige Hilfe nicht weiterkam, bat sie uns, ihren Fall zu übernehmen.
Trotz unseres Einschreitens und unserer Gegenargumentation betrachtete die Approbationsbehörde die Defizite leider weiterhin als nicht ausgeglichen. Daraufhin reichten wir Klage ein und legten zusätzliche Nachweise vor.
Im Zuge der Klage gelang es uns nachzuweisen, dass die genannten Defizite unter anderem durch die einschlägige Berufserfahrung unserer Mandantin als ausgeglichen angesehen werden konnten und somit die Gleichwertigkeit ihres Kenntnisstandes gegeben ist.
Nach langen Verhandlungen gelang es uns schließlich einen Vergleich zu schließen, der die Anerkennung der Gleichwertigkeit und somit die Erteilung der Approbation beinhaltete.
Während dieses Prozesses haben wir unsere Mandantin über einen Zeitraum von etwa 14 Monaten betreut.
Bericht von Rechtsanwalt Leufgen
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