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NRW Arzt aus Albanien

Approbationserfolg in NRW
Unser Mandant war ein Arzt aus Albanien, der an einer Universität in seinem Heimatland studiert hatte.
2017 kam er nach Deutschland und stellte im Jahr 2020 hier den Antrag auf Erteilung der Approbation. Er hatte zuvor 10 Jahre als Allgemeinarzt in Albanien gearbeitet und begann ab 2021 als Assistenzarzt in Deutschland zu arbeiten.
Da unser Mandant im Approbationsverfahren ohne fachkundige Hilfe nicht weiterkam, bat er uns, seinen Fall zu übernehmen.Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage der Gleichwertigkeit der Ausbildungen. Denn Voraussetzung für die Erteilung der ärztlichen Approbation ist unter anderem, dass die ausländische Ausbildung gegenüber der deutschen ärztlichen Ausbildung gleichwertig ist.
Wurde die ärztliche Ausbildung außerhalb der EU absolviert, kann die Ausbildung von der Behörde jedoch nicht automatisch als gleichwertig angesehen werden. Daher muss in diesen Fällen gesondert geprüft werden, ob die Gleichwertigkeit des Ausbildungsstands gegeben ist.
Der Ausbildungsstand wird dann als gleichwertig gewertet, wenn die ausländische Ausbildung keine wesentlichen Unterschiede gegenüber der deutschen ärztlichen Ausbildung aufweist. Wesentlich sind die Unterschiede nur dann, wenn sie gegenüber der deutschen Ausbildung bedeutende Abweichungen hinsichtlich des Inhalts aufweisen.

Im Fall unseres Mandanten wurden im Rahmen eines ersten Gutachtens zwei Defizite hinsichtlich der Ausbildung festgestellt. Hierbei handelte es sich um die Fächer Anästhesiologie (theoretische Ausbildung) und PJ-Tertial Chirurgie.
Trotz unserer Gegenargumentation betrachtete die Approbationsbehörde die Defizite vorerst als nicht ausgeglichen. Daraufhin reichten wir Klage ein und legten zusätzliche Nachweise vor. Im Rahmen eines von uns beantragten zweiten Gutachtens konnte schließlich die theoretische Ausbildung im Fach Anästhesiologie als gleichwertig anerkannt werden. Zudem war es uns möglich nachzuweisen, dass das Fach PJ- Tertial Chirurgie durch die zahlreichen praktischen Tätigkeiten unseres Mandanten als ausgeglichen anzusehen ist.
Schließlich konnten wir so eine außergerichtliche Lösung finden, die die Erteilung der Approbation vorsah.
Wir haben unseren Mandanten dabei über einen Zeitraum von etwa 10 Monaten betreut.
Bericht vom Rechtsanwalt Martin Leufgen

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