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Qualifizierte Übersetzung (Anforderung der Behörde)
Fremdsprachige Unterlagen (Anforderung der Behörde)
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Eine qualifizierte Übersetzung sollte folgenden Eckpunkten entsprechen:
- Der Übersetzer ist öffentlich bestellt und für die Sprache ermächtigt.
- Das gesamte Dokument inklusive Apostille/ Legalisation wurde übersetzt.
- Der Übersetzer bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Übersetzung das Originaldokument bzw. eine amtlich beglaubigte Kopie vorlag.
- Damit ersichtlich ist, von welchen Dokumenten die vorgelegten Übersetzungen angefertigt wurden, ist eine Kopie des originalsprachigen Dokumentes durch den Übersetzer erkennbar mit der qualifizierten Übersetzung zu verbinden (z. B. durch das Anbringen eines Siegels an den Verbindungsstellen).
Veröffentlicht : 12. August 2024 10:22
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