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120. Deutscher Ärztetag Beschlüsse

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Aktueller Beschluss des 120. DEUTSCHEN ÄRZTETAGES.  
Es handelt sich bei den Beschlüssen um Entschliessungen und Anträge an den Gesetzgeber.

Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 fordert den Gesetzgeber auf, für alle Neuanträge ein bundeseinheitliches, transparentes Verfahren für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen über ein abgeschlossenes Medizinstudium aus Drittstaaten im Rahmen des Approbationsverfahrens zu etablieren.

Es muss sichergestellt werden, dass die von Ärztinnen und Ärzten mit Qualifikationen aus Drittstaaten erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten deutschen und europarechtlichen Vorgaben und Anforderungen entsprechen.


Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 fordert hierzu, dass

die Gleichwertigkeit der medizinischen Grundausbildung aus Drittstaaten in einembundeseinheitlichen Verfahren und mittels einer gegenüber der zuständigen Approbationsbehörde abzulegenden Prüfung nachzuweisen ist.

Die Prüfung muss dem Niveau des zweiten und dritten Teils des deutschen medizinischen Staatsexamens äquivalent sein. Eine Integration in entsprechende Prüfungen der medizinischen Fakultäten ist vorstellbar.

durch die zuständigen Approbationsbehörden eine zentrale Webseite eingerichtet wird, auf der die Vorgaben, das Verfahren der Antragstellung, zuständige Behörden und Ansprechpartner, Inhalte und Ablauf des Anerkennungsverfahrens, einschließlich einer Beschreibung der Anforderungen dieser Kenntnisprüfung und auch der Fachsprachenprüfung (als weitere notwendige Voraussetzung für die Erteilung der deutschen Approbation), veröffentlicht werden, damit sich Interessenten aus dem Ausland unkompliziert informieren und vorbereiten können.

 

Begründung

Die durch das "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen" im Anerkennungsverfahren für Ausbildungsabschlüsse aus Drittstaaten vorgesehene Feststellung der Gleichwertigkeit einer Ausbildung, die im Wesentlichen anhand vorgelegter Diplome und Zeugnisse bzw. der Anrechnung von Berufserfahrung erfolgt, ist mit Blick auf die Sicherheit der Entscheidung und den Schutz der Patientinnen und Patienten nicht ausreichend. Erfahrungen belegen, dass die Qualität der Ausbildung ggf. nicht objektiv nachvollziehbar ist oder von den Anforderungen in Deutschland nicht unerheblich abweicht. Dies zeigt nicht zuletzt der "Bericht der Bundesregierung über die Regelungen zu den Anerkennungsverfahren in Heilberufen des Bundes", der am 08.03.2017 im Deutschen Bundestag vorgestellt wurde.

 
Ein sicherer Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten kann vor der Approbationserteilung nur im Rahmen einer dem Staatsexamen äquivalenten Prüfung erfolgen. In vielen anderen Staaten ist diese Praxis bereits Standard. Durch eine möglichst bundeseinheitliche, von den Approbationsbehörden organisierte Prüfung könnte nicht nur eine bessere Vergleichbarkeit des Ausbildungsstandes erreicht werden. Außerdem könnten auch Unterschiede zwischen den Bundesländern im Anerkennungsverfahren und bei den Prüfungen vermieden werden. Damit wird sowohl die Chancengleichheit für die Antragsteller gewährleistet als auch ein Anerkennungstourismus verhindert. Eine bloße Koordinierung des Gesetzesvollzugs der Länder reicht zur Schaffung gleicher Anerkennungsbedingungen nicht aus.

 

Quelle mit weiteren Details
http://www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/120-deutscher-aerztetag-2017/beschlussprotokoll/


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