Aktueller Beschluss des 120. DEUTSCHEN ÄRZTETAGES.
Es handelt sich bei den Beschlüssen um Entschliessungen und Anträge an den Gesetzgeber.
Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 fordert den Gesetzgeber auf, für alle Neuanträge ein bundeseinheitliches, transparentes Verfahren für die Anerkennung von Ausbildungsnachweisen über ein abgeschlossenes Medizinstudium aus Drittstaaten im Rahmen des Approbationsverfahrens zu etablieren.
Es muss sichergestellt werden, dass die von Ärztinnen und Ärzten mit Qualifikationen aus Drittstaaten erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten deutschen und europarechtlichen Vorgaben und Anforderungen entsprechen.
Der 120. Deutsche Ärztetag 2017 fordert hierzu, dass
die Gleichwertigkeit der medizinischen Grundausbildung aus Drittstaaten in einembundeseinheitlichen Verfahren und mittels einer gegenüber der zuständigen Approbationsbehörde abzulegenden Prüfung nachzuweisen ist.
Die Prüfung muss dem Niveau des zweiten und dritten Teils des deutschen medizinischen Staatsexamens äquivalent sein. Eine Integration in entsprechende Prüfungen der medizinischen Fakultäten ist vorstellbar.
durch die zuständigen Approbationsbehörden eine zentrale Webseite eingerichtet wird, auf der die Vorgaben, das Verfahren der Antragstellung, zuständige Behörden und Ansprechpartner, Inhalte und Ablauf des Anerkennungsverfahrens, einschließlich einer Beschreibung der Anforderungen dieser Kenntnisprüfung und auch der Fachsprachenprüfung (als weitere notwendige Voraussetzung für die Erteilung der deutschen Approbation), veröffentlicht werden, damit sich Interessenten aus dem Ausland unkompliziert informieren und vorbereiten können.
Begründung
Quelle mit weiteren Details
http://www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/120-deutscher-aerztetag-2017/beschlussprotokoll/