Ein ständiges Problem ist der Abschluss der Berufsausbildung (nicht des Studiums) in einigen Ländern, die eine zweistufige Ausbildung vorschreiben. Hierbei handelt es sich um eine in den Gesetzen einiger Länder vorgeschriebene - Internatur - Ordinatur - Residentur
Wenn diese Berufsausbildung nicht nachgewiesen ist gehen die Behörden von einer nicht abgeschlossenen Berufsausbildung aus und verweigern die Durchführung des Approbationsverfahrens.
Betroffen hiervon sind die Länder
- Russland - Ukraine - Belarus (Weissrussland) - Aserbaidschan - Armenien - Georgien