Teilen

Teilen:
Benachrichtigungen
Alles löschen
Fachsprachprüfung

Sprachliche Anforderungen

Die sprachlichen Anforderungen, die nicht Teil der Gleichwertigkeitsprüfung sind, sondern erst für die Approbation oder Berufserlaubnis relevant sind (siehe Kapitel 2.3.3), werden häufig bereits zur Antragstellung verlangt und die Anträge werden entsprechend solange nicht bearbeitet, bis ein Nachweis über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B2 nachgereicht wurde.

Diese Praxis widerspricht den Vorgaben nach § 3 Abs. 3a BÄO und ist dennoch in unterschiedlich ausgeprägter Form in den meisten Bundesländern anzutreffen.

(3a) Wird die Voraussetzung des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 4 auf eine Ausbildung gestützt, die außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes abgeschlossen worden ist, sollen die Voraussetzungen der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation nach den Absätzen 2 oder 3 vor den Voraussetzungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 3 und 5 Sprachkenntnisse geprüft werden. Auf Antrag ist dem Antragsteller ein gesonderter Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit seiner Berufsqualifikation zu erteilen.

 

Themen
1
Beiträge
2
Forum Participants

Fachsprachprüfung

Details zu den FSP in Kürze hier.

FSP Fachsprachprüfung

Stellt eure Fragen.  Bitte dazu registrieren und dann einloggen.
Bei Fragen auch Approbations - Hotline 02206 911 216

Titel des Themas
Ansichten
Beiträge
Participants
Wilhelm Gerner, Vor 2 Monaten
70
2
Teilen:

Teilen