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FSP Medizin Münster 7.12.2019

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Danke an den Doktor für diesen Bericht einer erfolgreichen Fachsprachprüfung Humanmedizin.
Nochmals Gratulation zur bestandenen Prüfung und danke für die Details .
Eine FSP kann beliebig oft wiederholt werden, wobei die Behörden oft frühestens nach 3 bzw. 6 Monaten einen neuen Termin geben.

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⁨Farid Hamraz⁩ vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Ich habe die Prüfung am 7.12.19 beim ersten Mal bestanden.


Der Fall war Präsynkope bei Hypoglykämie.

Richard Friedrich, 64
• Tremor, Schweißausbruch, Herzklopfen, Benommenheit, verschwommenes Sehen, Kribbeln nach dem Fahrradfahren mit Freunden. Mit RW gekommen.
• Morgen nicht so gut gefrühstückt.
• 4-5 kg in letzter 2 Monaten abgegeben. Kein Fieber und Nachtschweiß.
• Vegetativ: Verstopfung, die weniger in letzter Zeit vorkommt. Einschlafstörung.
Vorerk./ Vorop. :
1. seit ¾ Jahren DM Typ 2 (behandelt mit Metformin 500 mg 1-0-1, seit 1,5 Monaten Insulin 14 IE)
2. Arthrose im Sprunggelenk seit 13 Jahren nachdem er von einem Mauer gesprungen ist und sein Fersenbein gebrochen habe (wurde operiert)
3. vor 1 Jahr im KH wegen Herzstolpern nichts festgestellt.
4. Seit 1 Woche Pilzinfektion in der linken Achsel
Medikamente:
1. Metformin 500mg 1-0-1
2. Insulin 14 IE
3. Diclofenac b.B.
4. Baldrian Tropfen
5. Canesten(?) Salbe
• Allergien: Penicilin, Pferdehaar
• Noxen: Seit 3 Jahren 5-6 Zig. am Tag, früher 3-fache seit 20. Lebensjahr, seit ¾ Jahren 1 Flasche Bier am Wochenende, früher 1-2 Flasche Bier jeden Abend
• Familienanamnese: Vater vor 5 Jahren an Nasennebenhöhlenkrebs gestorben, Mutter lebt im Pflegeheim aber zurzeit im KH wegen Behandlung eines Druckgeschwürs.
• Sozial: verwitwet, Frau vor 1,5 Jahren verstorben. 3 Kinder. Lebt allein, kann sich gut versorgen. In Altersteilzeit(!), früher Angestellter bei Sozialamt.
Dokumentation: Ich konnte es nicht bis zum Ende schreiben. Die erste Seite mit Aller./Nox./Soz./Fam. soll man(und darf man) auf jeden Fall in Stichwörter schreiben, um Zeit zu sparen. Ich habe es in vollen Sätzen geschrieben, was ich momentan unnötig finde. Was die Prüfer beim dritten Teil mitgeteilt haben war, dass ich die Medikamente als eine Liste ,wie ich jetzt oben gemacht habe, schreiben sollte. Ich habe es auch in vollen Sätzen geschrieben. Eine Prüferin meinte, dass es schwer zu lesen und wie ein Roman war.


Patientenvorstellung: Die Oberärztin hat fast immer über die Angaben des Patienten gefragt. Sie fragt meistens die Sachen, die man in der Anamnese vergessen oder übersehen hat. Medizinische Forme der Wörter zu formulieren ist ganz wichtig. Danach haben wir über die Diagnostik und Behandlung gesprochen.
• Warum hat der Patient nicht so gut gefrühstückt? Normalerweise hätte es ein DM-Patient wissen sollen? - Der Patient hat das eigentlich erklärt aber da ich mich auf die Symptome konzentriert habe, habe ich das während der Anamnese nicht für wichtig gehalten.
• Nimmt der Patient Metformin weiter ein oder wird das nur mit Insulin behandelt? (Weil ich das nicht nachgefragt hab) - Metformin+Insulin
• Was ist die Haupterkrankung bei der Mutter? Leidet sie auch an DM?
• Es sei auch ganz wichtig zu befragen, ob der Patient eine Schulung über die Behandlung von DM mit Insulin hatte! Wenn nicht, dann sollen wir es während des Aufenthaltes auch erledigen.
• Dann sollte ich den Patienten aufklären, wie es jetzt weiter geht.


Weil mein schriftlicher Teil nicht so gut gelaufen ist, habe ich bemerkt, dass sie bei dem dritten Teil nicht so sicher waren. Meiner Meinung nach habe ich sie bei der Aufklärung am Ende zurückgewonnen, weil die Anamnese auch in Ordnung war. Deswegen ist es ganz wichtig mit dem Patienten ein gutes Gespräch zu führen, nachzufragen und sich auch auf die Details zu konzentrieren. Weil es viele geschriebene Synkopefällen gibt, wollte ich bisschen über meine Beobachtungen erzählen. Ich hoffe, dass es euch hilft. Viel Erfolg.


• Begriffen: Thrombophylebitis, Rubor, Dysästhesien, parenteral, Faeces, Proteinurie, Ductus Choledicus, Kontusion, Phimose.

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    BVFS Sachverständiger Willhem Gerner

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    Keiner will über eine nicht bestandene (erfolglose) Prüfung berichten

    Es wird immer heftig mit mir diskutiert, insbesondere, wenn ich ab und zu über negative Erfahrungen bei den Kenntnisprüfungen und FSP Fachsprachprüfungen berichte.

    Liebe Ärzte und Zahnärzte,

    ich staune immer wieder über die Diskrepanz (die deutlichen Unterschiede) zwischen den Facebook Einträgen über bestandene Kenntnis- und Fachsprachprüfungen und den bei mir eingehenden eMails und Telefonaten, die teilweise über "sehr problematische Prüfungen mit hoher Durchfallquote" berichten.


    Etwas scheint hier nach meiner Erfahrung und Meinung etwas nicht zu stimmen und ich habe etwas in der Tiefe recherchiert (nachgeforscht).

    Es zeichnet sich dabei deutlich ab, dass anscheinend nur Prüflinge, die die Prüfung bestanden haben sehr gerne und ausführlich über alle Details ihrer Prüfungen berichten.

    Ärzte und Zahnärzte, die die Prüfung nicht bestanden haben vermeiden dieses, weil es ja eventuell zu einer Verschlechterung für die Wiederholungsprüfung führen könnte. Einer der Prüfer könnte ja davon erfahren. Hinzu kommt, dass man völlig nachvollziehbar anscheinend nur ungern zugibt, dass man eine Prüfung nicht bestanden hat.

    Dadurch entsteht oft der täuschende Eindruck, dass die Prüfungen sehr leicht zu absolvieren sind und nur wenige Teilnehmer durchfallen.
    Sicherlich kann man die FSP beliebig oft wiederholen, wobei es allerdings in einigen Bundesländern bereits monatelange Warteschlagen gibt.

    Meinung von BVFS Sachverständigen W. Gerner

    FSP Fachsprachprüfung oder KP Kenntnisprüfung


    Wo liegt denn da eigentlich noch ein Unterschied?

    Es ist leider  in einigen wenigen Bundesländern deutlich zu beobachten, dass Prüflinge bei Fachsprachprüfungen durchfallen, weil Sie falsche Einschätzungen und Diagnosen abgeben. FSP werden dabei SEHR OFT auf das Niveau einer Kenntnisprüfung gehoben.

    Dabei sind doch eigentlich der Ablauf und die Inhalte genau geregelt


    Wie läuft die Prüfung ab?  Welche Anforderungen werden gestellt? 


    Die Fachsprachprüfung findet als Einzelprüfung statt. Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Prüfer, von denen mindestens einer selber Arzt ist.  Die Prüfung läuft folgendermaßen ab:

    1. Simuliertes Arzt-Patienten-Gespräch

    Dabei muss der Prüfling zeigen, dass er seinen Patienten inhaltlich ohne wesentliche Rückfragen versteht. Er muss sich insbesondere so spontan und so fließend verständigen können, dass er in der Lage ist, sorgfältig die Anamnese zu erheben, Patienten und deren Angehörige über erhobene Befunde sowie eine festgestellte Erkrankung zu informieren, die verschiedenen Aspekte des weiteren Verlaufs darzustellen und Vor- und Nachteile einer
    geplanten Maßnahme sowie alternativer Behandlungsmöglichkeiten erklären zu können, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen.
    Dauer: 20 Minuten

    2. Dokumentation

    In diesem Teil fasst der Prüfling die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen, medizinischrelevanten Informationen in einem Arztbericht zusammen.
    Damit muss er nachweisen, dass er die deutsche Sprache auch schriftlich angemessen beherrscht, um Krankenunterlagen ordnungsgemäß führen und ärztliche Bescheinigungen ausstellen zu können.
    Dauer: 20 Minuten

    3. Arzt-Arzt-Gespräch

    In diesem letzten Prüfungsteil gibt der Prüfling die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen Informationen an das ärztliche Mitglied des Prüfungsausschusses weiter. Anschließend werden dem Prüfling Fragen gestellt. Hier muss er zeigen, dass er sich in der Zusammenarbeit mit Kollegen sowie Angehörigen anderer Berufe so klar und detailliert ausdrücken kann, dass bei Patientenvorstellungen sowie ärztlichen oder zahnärztlichen
    Anordnungen und Weisungen Missverständnisse sowie hierauf berufende Fehldiagnosen, falsche Therapieentscheidungen und Therapiefehler ausgeschlossen sind.
    Dauer: 20 Minuten

    Das ärztliche Fachwissen wird in der Fachsprachprüfung nicht überprüft.

    Der Sprachtest wurde erfolgreich abgelegt, wenn das Bewertungsgremium zu der Feststellung gelangt, dass der Antragsteller die o. g. Sprachanforderungen erfüllt.


    (Quelle: http://www.nizza.niedersachsen.de/startseite/service/formulare-checklisten-150498.html)

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