Approbationsberatung und Unterstützung
Lieber Arzt, liebe Interessenten,
ich erhalte nahezu täglich Anfragen, wie z.B.
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- - Kann ich auf die Kenntnisprüfung verzichten?
- - Welches Bundesland ist am besten für mich?
- - Sind meine Unterlagen ausreichend um die KP zu vermeiden?
- - Geben Sie mir einen Rat, wie ich meine Approbation erreichen kann
- - Können Sie meinen Approbationsantrag begleiten
Nachfolgend einige Details, wie ich für Sie tätig werden kann. Ich spreche die Details gerne mit Ihnen telefonisch durch.
Bitte beachten Sie unbedingt eventuell laufende Fristen der Behörden.
Ich bin seit mehreren Jahren für unzählige Mediziner tätig und habe bereits bei zahlreichen Approbationen als Sachverständiger entscheidend mitgewirkt.
Meine angebotene Dienstleistung teilt sich in verschiedene Phasen auf, die ich Ihnen kurz vorstelle:
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Phase 1 kostenloses Telefonat
Unverbindliches (ohne Verpflichtung) kostenloses Telefongespräch unter 02206 - 911 216.
Hierbei besprechen und klären wir telefonisch oder per Skype Ihre aktuelle Situation und die eventuellen Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit dem Ziel der Erreichung Ihrer Approbation.
Hierfür entstehen Ihnen keine Kosten oder Gebühren.
Phase 2 Ersteinschätzung
Ich lasse mir nach einer schriftlichen Beauftragung sämtliche Unterlagen als PDF schicken und vergleiche sie oberflächlich (ohne in die Details zu gehen) mit den mir bekannten Normen, Vorschriften und den vorliegenden Studienbeschreibungen. Dabei schätze ich oberflächlich, ob die Bescheinigungen oder Übersetzungen ausreichend und aussagekräftig sind.
Sie erhalten von mir eine kurze mündliche Ersteinschätzung per Telefon.
Oft kann in Phase 2 bereits geklärt werden, ob eine weitere Vorgehensweise mit Phase 3 überhaupt notwendig oder sinnvoll ist.
Mein Pauschalhonorar hierfür beträgt 413,80 Euro. zzgl. 66,20 Euro MwSt. und somit Brutto 480 Euro und ist zahlbar bei Auftragserteilung.
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Phase 3 detaillierte Bewertung mit Bericht
Nachdem ich in der Phase 2 erst einmal festgestellt habe, ob das Curriculum des Drittlandes, die Ausbildung an Ihrer medizinischen Fakultät eventuell den deutschen Normen entspricht und ob sich die entscheidenden Fächer nach EU-Norm wiederfinden, erfolgt eine tabellarische Aufbereitung unter Einbeziehung sämtlicher mir vorliegenden Rechtsnormen, Verwaltungsvorschriften und anderen dokumentierten Studiengänge. Oft finden sich auch Fachinhalte in anderen Fächern wieder oder können eine völlig andere Bedeutung haben. So gibt es regelmäßig Stundendefizite in Kernfächern, weil Fachinhalte oft in anderen Fächern enthalten sind und dieses in den Gutachten nicht berücksichtigt wird. Die Bewertung weist Sie auf eventuell vorhandene Defizite hin und gibt Ihnen einen Stand Ihrer Approbationsunterlagen.
Bitte beachten Sie, dass eine Garantie für den Erhalt Ihrer Approbation nicht gegeben werden kann. Dieses hängt immer von einer Einschätzung der Behörde ab.
Am Ende der Phase 3 erstelle ich eine schriftliche Bewertung (Dokumentation), die einen möglichen detaillierten Vergleich enthält und Ihnen aufschlüsselt, ob überhaupt "wesentliche Unterschiede" vorliegen.
Mein Pauschalhonorar für Phase 3 beträgt 1.275,87 Euro. zzgl. 204,03 Euro MwSt. und somit Brutto 1.480 Euro und ist zahlbar bei Auftragserteilung.
Wenn innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss und Zahlung der Phase 2 die Phase 3 beauftragt und bezahlt wird, wird eine zuvor für Phase 2 bezahlte Gebühr verrechnet und es wird nur eine Restzahlung von Brutto 1.000 Euro fällig.
Ich selber leiste keine Rechtsberatung. Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei meiner sachverständigen Auswertung und dem Vergleich Ihrer Studien- und Berufserfahrung nicht um ein Rechtsgutachten oder eine Rechtsberatung im Sinne des RDG handelt. Eine juristische Aufarbeitung und Einordnung unter Anwendung der Rechtsnormen ggf. unter Verwendung meiner Bewertung ist nur durch einen zugelassenen Rechtsanwalt zulässig. Ich stelle Ihnen gerne einen Kontakt zu einer bewährten Anwaltskanzelei her.
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Nehmen Sie für weitere Details und Fragen einfach unverbindlich mit mir Kontakt auf
Formular www.approbations.info/kontakt
Sie erhalten dann ein schriftliches Angebot mit weiteren Informationen,
Rückfragen? Gerne unter 02206 - 911216 zwischen 9 Uhr und 21 Uhr.
24 Stunden - Hotline Approbation oder skype „Wilhelm Gerner“ nach vorheriger telefonischer Kontaktaufnahme.
weitere Infos zur Approbationsberatung und Unterstützung
Ich beschäftige mich bereits mit Approbationsverfahren für Zahnärzte seit 2012 und für Humanmediziner seit 2015, dieses mittlerweile hauptberuflich mit einer 24 Stunden Bereitschaft rund um die Uhr.
Seit dem Jahr 2012 habe ich das Approbationsverfahren für meine Frau aus der Ukraine mit betreut und dabei den Prozessbevollmächtigten meiner Ehefrau in fachlicher Hinsicht durch detaillierte Recherchen und begründete Ausarbeitungen vor dem Verwaltungsgericht Köln, dem Oberverwaltungsgericht Münster für das Land NRW und anschliessend erneut vor dem Verwaltungsgericht Köln maßgeblich unterstützt.
Im Rahmen dieses erfolgreich abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens wurde mir bewusst, dass die zur Gleichwertigkeit des Ausbildungsstandes ausländischer Ärzten mit der ärztlichen Ausbildung in Deutschland von verschiedenen Gutachtern, darunter Professoren im behördlichen Auftrag erstatteten Gutachten Prüfungsmaßstäbe zu Grunde legen, die für mich überraschend sind.
So verwenden einige dieser Gutachter selbstgeschaffene Parameter zum inländischen und ausländischen universitären Bildungsabschluß, die in Teilen mit der aktuellen Gesetzeslage und den hierzu ergangenen Urteilen der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht übereinstimmen.
Sachverständiger für Approbation
Ich habe mich in den letzten Jahren, ausgehend von den erworbenen Erkenntnissen in dem Verwaltungsgerichtsverfahren meiner Frau in Fulltime auf dem Gebiet der Gleichwertigkeits- und Kenntnisprüfungen spezialisiert und bin in diesem Fachgebiet als Sachverständiger und geprüftes Mitglied im BVFS Bundesverband freier Sachverständiger e.V. tätig.
Ich verfüge inzwischen über eine umfangreiche Bibliothek mit Bildungsabschlüssen in Drittländern und begleite bzw. habe mehrere Verwaltungsgerichtsverfahren begleitet, darunter auch das OVG Verfahren zum "Lüneburger Urteil".
Ich konnte durch meine Spezialkenntnisse, Hintergrundinformationen und Zuarbeit für Fachanwälte bereits mehreren Ärzten / Zahnärzten im gesamten Bundesgebiet erfolgreich zur Approbation verhelfen.
Interesse an meiner Unterstützung in Ihrem Approbationsverfahren ?
HIerbei spielt es keine Rolle, wo Sie in Deutschland die Approbation erhalten wollen.
Hier finden Sie die Details, wie ich für Sie tätig werden kann.
--> So arbeite ich als Sachverständiger
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Telefon: 02206 - 911216 rund um die Uhr 24 Stunden - Hotline Approbation
oder stellen Sie Ihre Fragen an den Sachverständigen unter:
eMail an Sachverständigen
Bitte beachten Sie, dass ich keine Rechtsberatung im rechtstechnischen Sinne vornehmen kann. Eine Rechtsdienstleistung ist ausschliesslich zugelassenen Rechtsanwälten vorbehalten. Meine Tätigkeit beschränkt sich auf die Erstellung und Ausarbeitung eines wissenschaftlichen Vergleichsgutachtens unter Ausnutzung meiner Detailkenntnisse, dem Auffinden der Lektüre und der bloßen Anwendung von Rechtsnormen. Für weitere Aufgaben kann ich Ihnen einige Fachanwälte empfehlen und den Kontakt herstellen.

