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Gleichwertigkeitsprüfung und Kenntnisprüfung

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Bericht der Bundesregierung mit interessanten Vorschlägen der Länder


Der Bericht der Bundesregierung über die Regelungen zum Anerkennungsverfahren in Heilberufen des Bundes ist lesenswert.
hier downloaden -->  Drucksache 18-11513


Vorbemerkung von mir

Gleichwertigkeitsprüfung oder direkt Kenntnisprüfung?

ist die oft gestellte Frage des Sachbearbeiters bei Vorlage der Approbationsunterlagen. Es erfolgen nur selten dertaillierte Hinweise der Behörde auf die Verfahrensweisen. Jede Gleichwertigkeitsprüfung ist eine Arbeitsbelastung für die Behörde. Da wird lieber gleich die Kenntnisprüfung empfohlen.      "Sie schaffen das schon (...)"    ist das häufige Argument.

Viele Mediziner zucken zusammen, wenn sie dann von den Gutachterkosten und dem Zeitbedarf einer Gleichwertigkeitsprüfung ausgehen und wählen dann lieber gleich die angebotene "einfache" Kenntnisprüfung, da sie ja bisher das "komplette Studium mit Auszeichnung" geschafft haben, müssten sie doch auch eine Kenntnisprüfung bestehen können.  (...)     Leider oft eine fatale Fehleinschätzung.

Denn die Kenntnisprüfungen haben leider in einigen Bundesländern eine extrem hohe Durchfallquote, die meistens nicht unbedingt an der Qualifikation der Mediziner liegt, wie ich aus zahlreichen Prüfungsberichten erfahren musste.

Das Argument der Humanmediziner  "ich kann doch zwei mal wiederholen"   ist sehr zweischneidig und geht leider nicht sehr weit.

Wenn der Arzt nach dem ersten Nichtbestehen erkennt, dass die Prüfung nicht unbedingt sehr objektiv ist, ist es schon fast zu spät.

In dem Verwaltungsverfahren befindet sich jetzt ein negativer Vermerk über eine nicht bestandende Kenntnisprüfung .  Dieses ist ein Negativmerkmal, dass auch oft in einer Gerichtverhandlung vor den Verwaltungsgerichten schon zum Scheitern führte, selbst wenn Sie inzwischen vollständige Unterlagen vorlegen konnten.
 

Es wird leider nicht mehr untersucht, woran und warum die Kenntnisprüfung scheiterte, nur der Fakt, das sie nicht bestanden wurde.

Gleichwertigkeitsprüfung oder gleich Kenntnisprüfung


Nachfolgend Auszüge aus dem Bericht der Bundesregierung Seite 12  
Download
  --> Drucksache 18-11513

(...)  Der im akademischen Bereich meist genannte Verbesserungsvorschlag betrifft die Gleichwertigkeitsprüfung und die Berücksichtigung von Berufserfahrung. Hier wünschten sich BE, MV, NW, RP und SN eindeutigere Vorgaben, wobei sich diese aus Sicht von NW auch auf die Form der vorzulegenden Unterlagen erstrecken sollten.


Gleichwertigkeitsprüfung oder sofortige Kenntnisprüfung

BB und HE schlugen vor, den antragstellenden Personen ohne vorherigen Qualifikationsvergleich ein Wahlrecht zwischen der Gleichwertigkeitsprüfung und einer sofortigen Kenntnisprüfung anzubieten. Hiermit könne viel bürokratischer Aufwand vermieden werden, da die Gleichwertigkeitsprüfung in den meisten Fällen ohnehin zur Erforderlichkeit einer Kenntnisprüfung führe.

Anmerkung von mir:
Dieses ist bereits Fakt in einigen Bundeländern, wobei den Antragstellern mit vielen Argumenten die Kenntnisprüfung schmackhaft gemacht wird.


Kenntnisprüfung ohne vorherigen Ausbildungsvergleich

Den Vorschlag, nach dem Muster der USA in allen Verfahren generell nur eine Kenntnisprüfung, ohne vorherigen Ausbildungsvergleich durchzuführen, machten BW, NW und ST. SN beschränkte diesen Vorschlag auf sogenannte Risikokonstellationen, also Herkunftsländer, bei denen die Unterlagen nicht verifizierbar sind. In seiner aktualisierten Stellungnahme wiederholte NW den Vorschlag, eine verpflichtende Kenntnisprüfung für alle Drittstaatsdiplome einzuführen. So werde Transparenz und Rechtssicherheit geschaffen. Zudem erhöhe man damit die Akzeptanz.

Anmerkung von mir:
Eine verpflichtende Kenntnisprüfung würde z.B. in NRW nicht unbedingt die Durchfallquote senken.


Wenig positive Resonanz aus den Kliniken

Das aus den Kliniken vorliegende Feedback zeige wenig positive Resonanz auch bei festgestellter Gleichwertigkeit der Abschlüsse.Im Arbeitsalltag sei trotz bescheinigter Gleichwertigkeit keine tatsächliche Gleichwertigkeit zu erkennen.


Kenntnisprüfung auch in Englisch

Auch BE forderte in seiner aktualisierten Rückmeldung die Einführung einer generellen Kenntnisprüfung, zumal sich dadurch der Verwaltungsaufwand erheblich reduziere. Diese könne auch in Englisch angeboten werden.

Anmerkung von mir:
Toll und warum dann der FSP als "vorgzogene KP" ?     Aber Berlin hatte schon immer tolle Vorschläge.


Anerkennungstourismus bekämpfen

Weitere Verbesserungsvorschläge betrafen die Notwendigkeit, „Anerkennungstourismus“ zu bekämpfen (BW, HH, MV, NI, SN). Hier schlug SN Vereinbarungen auf Länderebene vor. Auch könne man überlegen, die Anforderungen an die Begründung der örtlichen Zuständigkeit zu erhöhen, indem zum Beispiel ein Nachweis für das Vorhandensein einer Arbeitsstelle erbracht werden müsse (MV).


Einheitliche Zertifikate Sprachprüfungen

Weitere Anmerkungen erstreckten sich schließlich auf den Wunsch nach einheitlichen Zertifikaten für die Sprachprüfungen (BW), weniger inhaltliche Vorgaben zur Kenntnisprüfung im ärztlichen Bereich (BY), an den Universitäten einzurichtende Kurse zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfungen. (...)

Vermeiden Sie die Kenntnisprüfung

 

Was kann der Mediziner tun ?


Sie sollten alles versuchen, dass Sie die Kenntnisprüfung vermeiden !


Es kommt von Anfang an darauf an, dass die Unterlagen bei Antragstellung in einer behördenfreundlichen Form vollständig präsentiert werden, die keine Fragen offen lässt. 


Es kommt allerdings immer entscheidend auf die Qualität und Aussagekraft Ihrer Unterlagen an

Hierbei sollten vor der Einreichung bereits die in Ihren Studienunterlagen dargestellten Fächer mit genauen Stundenangaben ausgewertet sein. "Credits" ohne festen Stundensatz reichen meistens nicht aus. Trift die 45/60 Regelung (60 Minuten Unterrichtsstunde) auf Sie zu und wurde diese berücksichtigt ?  Ebenfalls kommt es bei den Übersetzungen darauf an, dass sich die Begriffe des deutschen Studienganges wiederfinden. Ganz wichtig ist eine aussagekräftige Internaturbescheinigung, bzw, ein Nachweis über das praktische Jahr.

Sorgen Sie unbedingt für die notwendigen Beglaubigungen und Apostillen.

Auch wenn es nach der Novellierung von ZHG und BÄO für die Mediziner auf die Stundenanzahl nicht mehr ankommt, haben diese trotzdem noch eine Indizwirkung. Man geht davon aus, dass bei weniger Fachstunden auch weniger Fachinhalte gelehrt wurden.

Details für die Humanmediziner finden Sie hier

Zahnärzte klicken hier

Wesentliche Unterschiede können zudem durch Berufstätigkeiten auch im Drittland ausgeglichen werden. Hierbei kommt es dann wieder auf die Form des Zeugnisses an.  Belegen Sie unbedingt Fortbildungen und zusätzliche Erfahrungen. Lebenslangens Lernen kann zum Ausgleich dienen.

Wesentliche Unterschiede ?

Approbation ohne Kenntnisprüfung


Nach Einreichung der möglichst gut vorbereiteten kompletten Unterlagen wünsche ich allen Medizinern viel Glück, dass sie an den passenden Behörden-Gutachter geraten.

Ich habe in letzter Zeit schon tolle objektive postive Gutachten in einigen Bundesländern gelesen; aber leider auch viel Schrott von anscheinend ahnungslosen überforderten Professoren und deren eingesetzte Vertretern.


Wenn Sie der Meinung sind, dass auch Ihr Gutachten eventuell Fehler enthalten könnte, bzw. Sie Details nicht verstanden haben, sehe ich mir dieses gerne einmal unverbindlich an.

Schicken Sie dazu Ihre Unterlagen als PDF direkt zu meinen Händen
gutachten@gerner.email

Hier finden Sie Unterstützung

 

 

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Kommentare ( 6)

  1. Antworten
    Juan sagt

    Meine Frau hat in NRW (aufgrund der weiter oben aufgeführten Gründe) auf eine Gleichwertigungsprüfung verzichtet und sich für den Weg der Kenntnisprüfung entschieden. Dies scheint ein Fehler gewesen zu sein. Sie ist bereits einmal durch die Prüfung gefallen und die Prüfungskommission hat offensichtlich überwiegend Facharztwissen abgefragt, welches eigentlich nicht Gegenstand der Kenntnisprüfung sein sollte. Nun meine Frage: Kann man jetzt bei der zuständigen Behörde nachträglich doch noch auf die Feststellung der Gleichwertigkeit der ärztlichen Ausbildung im Herkunftsland meiner Frau plädieren. Nach dem Wissen von heute scheint es doch erhebliche Gemeinsamkeiten in der ärztlichen Ausbildung In Deutschland und Ecuador zu geben. Herzlichen Dank vorab für eine Einschätzung!

  2. Antworten
    Matt sagt

    Ich komme aus El Salvador und habe in BW den Antrag für die Approbation beauftragt. Nun habe ich die KP ( Schriftlich) 2 mal geschrieben und bin durchgefallen, habe aber jetzt ein Arbeitsangebot aus RLP bekommen, kann ich jetzt problemlos das Bundesland wechseln oder geht das nicht ?
    Danke im Voraus.

    • Antworten
      Wilhelm Gerner sagt

      Sie können den Antrag zurückziehen und das Bundesland wechseln. Es muss neuer Antrag gestellt werden und Sie haben nur noch einen Prüfungsversuch. Dann ist Schluss.

  3. Antworten
    Callgab sagt

    danke für die Information,
    ist die Durchfallquote in der Gleichwertigkeitsprüfung geringer? oder ist die Prüfungskommission anders?

    Danke im Voraus

  4. Antworten
    Armin sagt

    Ich musste eine Verzichtung(Gleichwertigkeitprüfung durch Begutachtung) in RLP unterschrieben,
    habe ich einen Fehler gemacht??

    • Antworten
      Wilhelm Gerner sagt

      Dieser verzicht verstößt gegen geltenden Recht und kann durch einen Rechtsanwalt angegriffen werden. Epmpfehlung Rechtsanwalt LEUFGEN

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