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KP Kenntnisprüfung Zahnmedizin Thüringen

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Bericht über Kenntnisprüfung Zahnmedizin in Thüringen

 

Danke an den Zahnarzt für diesen detaillierten Bericht, den ich in einem besuchenswerten FB Forum  Gleichwertigkeitsprüfung für Zahnärzte  des Kollegen Schulz gefunden habe.

 


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Protokoll einer Kenntnisprüfung in Thüringen Ende 2017

Erfahrungen Kenntnisprüfung Zahnmedizin 2017


Ich habe die Prüfung in Thüringen abgelegt und Gott sei Dank bestanden! 🙂

Ich werde euch alles erzählen:


1. Prüfungsablauf,
2. Vorbereitung
3. Verfahren in Thüringen


1. Die Prüfung:


Die Prüfung bestand aus 2 Teilen praktisch und mündlich wie in allen anderen Bundesländern.
Es gab überhaupt keine Erfahrungen aus Thüringen; deswegen wusste ich nicht was mich erwarten sollte.

Wir waren 3 Teilnehmer und haben mit dem praktischen Teil angefangen. Nur wenn man den praktischen Teil besteht, darf er weiter in den mündlichen Teil gehen. Es hat 4 Stunden Zeit gedauert und sie haben uns auch eine extra halbe Stunde gegeben.


Unsere Aufgaben waren:


-Metall-keramik-krone für Zahn 11 mit Abformung und provisorische Versorgung
-Keramik-inlay für Zahn 36
-Wurzelkanalaufbereitung eines Molares (Nur die Aufbereitung, wir sollten einen trepanierten Zahn mitbringen)


Dann unmittelbar danach fand der mündliche Teil statt. Jeder geht allein in den mündlichen Teil.
Ich war erst an der Reihe.


Sie haben mir ein OPG gegeben und einen Parodontalbefundbogen mit Taschenmessungen und Rezessionswerte sowie Gipsmodelle. Ich sollte einen Behandlungsplan setzen. Sie haben mir 20 Minuten Zeit für die Planung gegeben.
Der Fall war ein fast vollständiger Gebiss mit fortgeschrittener Parodontitis. Zuerst habe ich ganz generell über das synoptische Behandlungskonzept gesprochen und die richtige Reihenfolge einer Behandlung.


-Nichterhaltungswürdige Zähne ziehen und zeigte welche Zähne gezogen werden sollen und warum
-Parodontitistherapie und der Ablauf erklärt
-Konservierende Therapie
-Reevaluation
-Prothetische Versorgung und was ich empfehlen würde und ein Alternativ
-Nachkontrolle


Diese Punkte habe ich ohne Unterbrechung erklärt aber ein bisschen mehr detailliert dann kamen die Fragen und sie waren alle fallorientiert


-Offene und geschlossene Kürretage, werde ich von Anfang tiefe Taschen offen kürretieren? Meine Antwort war nein, ich werde alles zuerst geschlossen machen und wenn die refraktär sind dann offen kürrettieren. Er hat auch gefragt wie lang ich warten soll
-Mikrobiologischer Befund in der Parodontologie? Nicht detailliert nur die Indikationen
-Indikationen einer Antibiotiktherapie in der Parodontologie?
-Prognose einer Parodontitistherapie im OK und UK, bei Frontzähne und Seitenzähne. Gibt es Unterschiede? Ungünstigere Prognose bei Mehrwürzeligen Zähne im OK insbesondere bei Furkationsbefall
-Wann werden die Zähne nichterhaltungswürdig und ändert das sich wenn der Zahn strategisch ist?
-Die Kieferhöhle war ausgedehnt und der Knochen war extrem resorbiert. Sie haben über die prothetische Versorgung gefragt und ich habe Implantation mit Sinuslift und Knochenaugmentation empfohlen. Nicht detailliert erklärt aber ein bisschen über Knochenersatzmaterialien erzählt
-Wird der Patient bis dann ohne prothetische Versorgung bleiben?
Nein war die Antwort und ich habe ein bisschen über Interim- und Immediate-prothesen gesprochen
-Eine Teleskopprothese war das Alternativ. Welche Zähne nehme ich als Teleskoppfeiler?


 

 2 von 3 Zahnärzten haben bestanden

 


Vielleicht gab es auch andere Fragen die ich dran nicht erinnern kann.


2. Die Vorbereitung:


Es hat bei mir fast 1 Jahr gedauert aber nur in den letzten 3 Monaten war es intensiv.
Ich habe nicht zahnärztlich gearbeitet, nur 5 Monate hospitiert und selbst gelernt.
Memorix war meine Hauptquelle aber bei einigen Themen war es nicht genug. Ich habe von anderen Bücher auch gelernt aber nur gezielte Themen die im Memorix fehlen


-Parodontologie und KONS: Memorix und Einführung in die Zahnerhaltung
-Prothetik: Memorix und ZMK
-KFO: Memorix und Einige Skripte, die ich in der Gruppe gefunden habe
-Chirurgie: Memorix und Einführung in die zahnärztliche Chirurgie
-Alle andere Themen: Memorix
-Praktisch: Einen Phantonkopf für 2 Monate gemietet.
Wir durften auch eine Woche vor der Prüfung in der Zahnärztekammer 2 Tage üben


3. Das Verfahren in Thüringen:


Ich habe die Berufserlaubnis vor einem Jahr beantragt und nach 2 Monate bekommen. Eine Einstellungszusage war damals eine Voraussetzung und eine Fachsprachprüfung war nicht bei mir erforderlich. Meine Berufserlaubnis erlaubte nur Privatpatienten zu behandeln deswegen konnte ich keinen Job finden.
Ich weiß nicht ob jetzt die Lage sich geändert hat oder nicht aber es war so bei mir.

Letztens möchte ich sagen, dass mit Lerneifer und Durchhaltevermögen alles möglich ist.
Es war ein langer anstrengender Weg aber es hat sich gelohnt als ich diese Wörter gehört habe:



"Sie haben suffiziente praktische und theoretische Kenntnisse gezeigt.
Herzlichen Glückwunsch."


Ich wünsche euch alles Gute. Gebt nie auf!

Auszug aus dem ZHG Zahnheilkundegesetz

§ 2 Abs. 3 Satz 2 ZHG


Nach § 2 Abs. 3 Satz 2 ZHG gilt für die Prüfung der Gleichwertigkeit § 2 Abs. 2 Satz 2 bis 6 sowie 8 ZHG entsprechend. Danach ist der Ausbildungsstand als gleichwertig anzusehen, wenn die Ausbildung des Antragstellers keine wesentlichen Unterschiede gegenüber der Ausbildung aufweist, die in dem Gesetz über die Zahnheilkunde und in der Approbationsordnung für Zahnärzte - ZÄApprO - in der hier maßgeblichen, zuletzt durch Gesetz vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geänderten Fassung, geregelt ist (§ 2 Abs. 3 Satz 2 ZHG i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 2 ZHG).


Wesentliche Unterschiede


Nur wenn wesentliche Unterschiede vorliegen, muss der Antragsteller nachweisen, dass er über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die zur Ausübung des Berufs des Zahnarztes erforderlich sind (§ 2 Abs. 3 Satz 2 ZHG i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 6 ZHG).

Dieser Nachweis wird durch das Ablegen einer Prüfung erbracht, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung bezieht (§ 2 Abs. 3 Satz 3 ZHG; vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, BT-Drs. 17/6260, S. 67: "Kenntnisprüfung") und die eine Ausgleichsmaßnahme im Sinne des Art. 14 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 v. 30.9.2005, S. 22), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 (ABl. L 354 v. 28.12.2013, S. 132), darstellt.

Eines solchen Nachweises bedarf es auch dann, wenn die Prüfung des Antrags nur mit unangemessenem zeitlichen oder sachlichen Aufwand möglich ist, weil die erforderlichen Unterlagen und Nachweise aus Gründen, die nicht in der Person der Antragsteller liegen, von diesen nicht vorgelegt werden können (§ 2 Abs. 3 Satz 4 ZHG).

Gibt es überhaupt wesentliche Unterschiede ?

Nur wenn "wesentliche Unterschiede vorliegen" wird überhaupt eine KENNTNISPRÜFUNG notwendig.

Genau hier liegt das Problem!

In vielen von mir betreuten Verfahren kommt es entscheidend auf die Prüfung und die Wertigkeit der vorzulegenden Unterlagen an.

Wenn z.B. eine detaillierte Auswertung Ihrer Approbationsverfahren vor Antragsstellung "wesentliche Unterschiede" erkennen lässt, ist es dann meistens der Fall, dass die Zeugnisse und Universitätsbescheinigungen auch nicht den deutschen Approbationsbehörden genügen. Wichtig sind hier die Curricular = thematischen Unterrichtspläne mit den Details, weil sich nach EU-Recht Fachinhalte oft in anderen Fächern verstecken können.

Weiterhin sind unbedingt aussagekräftige Zeugnisse und Bescheinigungen notwendig. In fast allen von mir geprüften Verfahren sind oft die Ausbildungen gleichwertig (teilweise sogar deutlich umfangreicher) gewesen, jedoch leider völlig unvollständig dokumentiert worden. Speziell die Berufserfahrung im Sinne des "Lebenslangen Lernens" bekommt inzwischen eine völlig andere Bedeutung. Curricular wurden zudem oft nicht (oder unvollständig) vorgelegt, da sie in der Vergangenheit von den Gutachtern und Behörden nicht gefordert wurden.

Seit Änderung der Gesetzeslage im April 2016 geht ohne ein vorzulegendes Curriculum nichts mehr.

 

 

Extrem hohe Durchfallquote bei Kenntnisprüfungen Zahnmedizin

Zum Schluss eine Feststellung: 
Die Kenntnisprüfung Zahnmedizin ist zwar prinzipell zu schaffen, allerdings gibt es speziell in einigen Bundesländern eine extrem hohe Durchfallquote; leider auch bei den Prüfungswiederholungen. Hierbei stellt sich deutlich heraus, dass es deutlich einfacher ist, wenn nicht ständig die gleichen Prüfer genommen werden. Unvoreingenommene Prüfer sind oft hilfsbereiter und kollegialitaeingestellt und unterstützen die Kollegen.

Hierbei sollte allerdings auch erwähnt werden, dass auch bei den deutschen Studenten im ersten Versuch ein hoher Anteil das Examen nicht besteht.

Ich verfolge seit längerer Zeit die Publikationen und die Suche der Zahnärzte nach Protokollen und Ablaufbeschreibungen der Kenntnisprüfungen. Hierbei zeichnet sich deutlich ab, dass einige Prüfungsorte und die damit verbundenen Prüfungskommissionen für "hohe Durchfallquoten" gefürchtet sind.  Zweifelsohne hängt es oft von den regionalen Zuständigkeiten und den damit eingesetzten Prüfungskommissionen ab, ob Prüfungsteilnehmer (sogar) mit identischen Ausbildungen und Zeugnissen bestehen. Ich erhalte hierzu ständig neue eMails, die ich aus Datenschutzgründen und Bitten der Beteiligten nicht veröffentlichen kann.

Die Informationen durch eMails und Telefonate sind teilweise erschreckend.

Es sei Ihnen versichert, es kommt nicht unbedingt auf Ihre Fachkenntnisse an. Leider spielen in vielen Fällen anscheinend andere Faktoren eine Rolle. Wie ist der Prüfer drauf, welche Laune hat er ? Mag er Sie oder missfällt ihm bereits Ihr selbstbewusstes Auftreten, Ihre Kleidung oder sonst etwas ? Weshalb bestehen andere Teilnehmer die Prüfung, die oft deutlich weniger Deutsch sprechen, oft keine Detailkenntnisse haben und/oder deshalb leichtere Fragen erhalten ?

Leider sind die Ergebnisse der Kenntnisprüfungen mangels fehlender Aufzeichnungen nur selten angreifbar.

Keiner will über eine nicht bestandene (erfolglose) Prüfung berichten

 Es wird immer heftig mit mir diskutiert, insbesondere, wenn ich ab und zu über negative Erfahrungen bei den Kenntnisprüfungen berichte.

Liebe Zahnärzte,

ich staune immer wieder über die Diskrepanz (die deutlichen Unterschiede) zwischen den Facebook Einträgen über bestandene Kenntnis- und Fachsprachprüfungen und den bei mir eingehenden eMails und Telefonaten, die teilweise über "sehr problematische Prüfungen mit hoher Durchfallquote" berichten.

 

Etwas scheint hier nach meiner Erfahrung und Meinung etwas nicht zu stimmen und ich habe etwas in der Tiefe recherchiert (nachgeforscht).

 
Es zeichnet sich dabei deutlich ab, dass Prüflinge, die die Prüfung bestanden haben sehr gerne und ausführlich über ihre Prüfungen berichten.

Zahnärzte, die die Prüfung nicht bestanden haben vermeiden dieses, weil es ja eventuell zu einer Verschlechterung für die Wiederholungsprüfung führen könnte. Einer der Prüfer könnte ja möglicherweise davon erfahren. Hinzu kommt, dass man völlig nachvollziehbar anscheinend nur ungern zugibt, dass man eine Prüfung nicht bestanden hat.

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