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FSP Medizin Karlsruhe BW 24.6.20

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Wieder ein erfolgreiches Coaching / Vorbereitung durch Jutta Schindler.
Danke an den Doktor für diesen Bericht einer erfolgreichen Fachsprachprüfung Humanmedizin in Karlsruhe.
Nochmals Gratulation zur bestandenen Prüfung und danke für die Details .
Eine FSP kann beliebig oft wiederholt werden, wobei die Behörden oft frühestens nach 3 bzw. 6 Monaten einen neuen Termin geben.

Setzen Sie sich mit mir kostenlos und unverbindlich in Verbindung und übersenden Sie mir ggf. Ihre Unterlagen.
Einfach Anklicken und mitteilen, was ich für Sie tun kann.

 

Hier beschreibe ich Ihnen in einem kleinen Film auf YOUTUBE, wie Sie nach Protokollen suchen können. Wenn Ihnen der Beitrag gefällt, würde ich mich über ein LIKE bei YOUTUBE sehr freuen.

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Telefonhotline 02206 - 911 216 --> 8.00 - 20.00 Uhr

Bitte keine Nachfrage nach Prüfungsprotokollen!     Vorliegende Protokolle finden Sie in der Datenbank.

Bericht über erfolgreiche FSP Karlsruhe
Prüfling wurde durch Frau Jutta Schindler vorbereitet. (zu finden über FACEBOOK)

Lisele Müller 90 Jahre 50kg 155cm
Sie sei Ex-Raucherin seit 20 Jahren und früher habe sie 10 bis 20 Zigaretten pro Tag seit 40 Jahren.
Sie trinke ein Glas Sekt jeden Tag seit 10 Jahren und früher ein Glas Wein.
Der Drogenkonsum wurde verneint.
Sie sei verheiratet und habe 3 Töchter.
Die älteste habe Mama-Ca gehabt aber nach dem Behandlung mit Therapie sei sie gesund.
Sie sei Rentnerin.
(Frage nach Eltern habe ich nicht gestellt und am Ende hat der Oberarzt gesagt, dass ich sehr gut gemacht habe. Sie ist selbst 90 Jahre alt hat er gesagt und machte keine Sinn die Frage über Ihre Eltern stellen)
Sie habe eine Schwester aber sie wusste nicht wie ihr geht und lange Zeit nicht mehr mit ihr gesprochen.


Frau Müller ist 90 Jahre alt und stellt sich bei uns wegen seit Heute gestürzt vor.
Sie berichtete, dass sie Heute Abend in der re Seite gestürzt sei und nachdem habe sie gleich Ihre Tochter angerufen.
Die Tochter habe RTW angerufen und sie haben ins Krankenhaus gebracht.
Zeitlich, örtlich, persönlich und situativ war sie orientiert.
Sie habe keine Hämatome in der re Seite bemerkt.
Auf Nachfrage wegen blutspuren auf dem Boden habe sie nicht bemerkt.
Frau Müller erwähnt, dass sie starken Schmerzen am den re Hüfte habe und kann nicht der Bein bewegen.
Auf Nachfrage werde die Beschwerden auf der Schmerzskala bei 8 in Belastung und 0 in Ruhe eingestuft.
Darüber hinaus seien der Patientin folgende Begleitsymptome aufgefallen Appetitlosigkeit und Müdigkeit.
Die vegetative Anamnese sei unauffällig.
An Vorerkrankungen leide sie an
aHT siet 20 Jahren
Pavk
Hyperthyreose
Chronische Bronchitis seit 40 Jahren
Z.n IAM vor 15 Jahren
Z.n Hernia Inguinalis vor 30 Jahren
Z.n Unterschenkel Thrombose vor 15 Jahren
Z.n Myokarditis vor 25 Jahren
Z.n Glaukoma siet mehrere Jahren
Z.n Handgelenk Fraktur li vor 15 Jahren

In Bezug auf Medikation nehme sie Ramipril 2.5 mg 1-0-1, Esomeprasol 20 mg 1-0-0 ,ASS 100 mg 1-0-0, L-Thyroxin 75 ųg 1-0-0
Die anamnestischen Angaben deuten am ehesten eine auf symptomatische Oberschenkelhalsfraktur hin.
Differezaldiagnostisch kommen TIA ,Beckenfraktur in Betracht.
Zur weiteren Abklärung empfehle ich die folgenden Maßnahmen:
Körperliche Untersuchung
Labordiagnostik
CT- Cranium
Ekg
Rö- Oberschenkel
Rö- Becken


Der Prüfer haben mir am Ende gesagt, dass bei mir Mündlich teil besser als schriftliche Teil ist.

Ich bedanke mich ganze Herzlich Frau Schindler, dass sie mir viel geholfen habe.
Wenn jemand echtes und Professionelle Hilfe braucht ist ganz einfach bei Frau Schindler anmelden.
Sie kann sehr gut einschätzen ob du fertig für die Prüfung bist oder nicht.

Ich habe vergessen zu schreiben.
Sie sei allergisch gegen Penicillin und Dipidolol

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Bitte keine Fragen wie:
- Wo finde ich Prüfungsberichte ?  (Auf der Seite im Suchfeld links)
- Welches  Bundesland ist das beste für mich ?  (Kann man nie sagen)
- Wie lange dauert es bis zur FSP oder KP ?  (Die Terminvergabe und die Wartezeit verändert sich ständig und kann zwischen 3 und 12 Monaten liegen)



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    Keiner will über eine nicht bestandene (erfolglose) Prüfung berichten

      Es wird immer heftig mit mir diskutiert, insbesondere, wenn ich ab und zu über negative Erfahrungen bei den Kenntnisprüfungen und FSP Fachsprachprüfungen berichte.

    Liebe Ärzte und Zahnärzte,

    ich staune immer wieder über die Diskrepanz (die deutlichen Unterschiede) zwischen den Facebook Einträgen über bestandene Kenntnis- und Fachsprachprüfungen und den bei mir eingehenden eMails und Telefonaten, die teilweise über "sehr problematische Prüfungen mit hoher Durchfallquote" berichten.


    Etwas scheint hier nach meiner Erfahrung und Meinung etwas nicht zu stimmen und ich habe etwas in der Tiefe recherchiert (nachgeforscht).

    Es zeichnet sich dabei deutlich ab, dass anscheinend nur Prüflinge, die die Prüfung bestanden haben sehr gerne und ausführlich über alle Details ihrer Prüfungen berichten.

    Ärzte und Zahnärzte, die die Prüfung nicht bestanden haben vermeiden dieses, weil es ja eventuell zu einer Verschlechterung für die Wiederholungsprüfung führen könnte. Einer der Prüfer könnte ja davon erfahren. Hinzu kommt, dass man völlig nachvollziehbar anscheinend nur ungern zugibt, dass man eine Prüfung nicht bestanden hat.

    Dadurch entsteht oft der täuschende Eindruck, dass die Prüfungen sehr leicht zu absolvieren sind und nur wenige Teilnehmer durchfallen.
    Sicherlich kann man die FSP beliebig oft wiederholen, wobei es allerdings in einigen Bundesländern bereits monatelange Warteschlagen gibt.

    Meinung von BVFS Sachverständigen W. Gerner

    FSP Fachsprachprüfung oder KP Kenntnisprüfung


    Wo liegt denn da eigentlich noch ein Unterschied?

    Es ist leider  in einigen wenigen Bundesländern deutlich zu beobachten, dass Prüflinge bei Fachsprachprüfungen durchfallen, weil Sie falsche Einschätzungen und Diagnosen abgeben. FSP werden dabei SEHR OFT auf das Niveau einer Kenntnisprüfung gehoben.

    Dabei sind doch eigentlich der Ablauf und die Inhalte genau geregelt


    Wie läuft die Prüfung ab?  Welche Anforderungen werden gestellt? 


    Die Fachsprachprüfung findet als Einzelprüfung statt. Die Bewertung erfolgt durch mindestens zwei Prüfer, von denen mindestens einer selber Arzt ist.  Die Prüfung läuft folgendermaßen ab:

    1. Simuliertes Arzt-Patienten-Gespräch

    Dabei muss der Prüfling zeigen, dass er seinen Patienten inhaltlich ohne wesentliche Rückfragen versteht. Er muss sich insbesondere so spontan und so fließend verständigen können, dass er in der Lage ist, sorgfältig die Anamnese zu erheben, Patienten und deren Angehörige über erhobene Befunde sowie eine festgestellte Erkrankung zu informieren, die verschiedenen Aspekte des weiteren Verlaufs darzustellen und Vor- und Nachteile einer
    geplanten Maßnahme sowie alternativer Behandlungsmöglichkeiten erklären zu können, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen.
    Dauer: 20 Minuten

    2. Dokumentation

    In diesem Teil fasst der Prüfling die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen, medizinischrelevanten Informationen in einem Arztbericht zusammen.
    Damit muss er nachweisen, dass er die deutsche Sprache auch schriftlich angemessen beherrscht, um Krankenunterlagen ordnungsgemäß führen und ärztliche Bescheinigungen ausstellen zu können.
    Dauer: 20 Minuten

    3. Arzt-Arzt-Gespräch

    In diesem letzten Prüfungsteil gibt der Prüfling die im Arzt-Patienten-Gespräch gewonnenen Informationen an das ärztliche Mitglied des Prüfungsausschusses weiter. Anschließend werden dem Prüfling Fragen gestellt. Hier muss er zeigen, dass er sich in der Zusammenarbeit mit Kollegen sowie Angehörigen anderer Berufe so klar und detailliert ausdrücken kann, dass bei Patientenvorstellungen sowie ärztlichen oder zahnärztlichen
    Anordnungen und Weisungen Missverständnisse sowie hierauf berufende Fehldiagnosen, falsche Therapieentscheidungen und Therapiefehler ausgeschlossen sind.
    Dauer: 20 Minuten

    Das ärztliche Fachwissen wird in der Fachsprachprüfung nicht überprüft.

    Der Sprachtest wurde erfolgreich abgelegt, wenn das Bewertungsgremium zu der Feststellung gelangt, dass der Antragsteller die o. g. Sprachanforderungen erfüllt.


    (Quelle: http://www.nizza.niedersachsen.de/startseite/service/formulare-checklisten-150498.html)

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