Fachsprachprüfung Beschreibung Düsseldorf
Es wird immer wieder nach dem Ablauf der Sprachprüfung gefragt und wann diese zu erfolgen hat.
Details zum Prüfungszeitpunkt finden Sie hier.
Nachfolgend die aus dem Internet übernommenen Details über den Ablauf in Düsseldorf.
Danke für die Info an die Zahnärztekammer Düsseldorf.
Allgemeines
Die Zahnärztekammer Nordrhein (ZÄK NR) wird ab der zweiten Jahreshälfte 2014 für die Bezirksregierungen Düsseldorf und Köln die Fachsprachprüfung übernehmen. Die Übernahme der Fachsprachprüfung für ausländische Zahnärztinnen und Zahnärzte durch die ZÄK NR geht auf einen Beschluss der NRW-Landesregierung zurück. Bislang nahmen im Kammerbereich Nordrhein Beamte der Bezirksregierungen die Fachsprachprüfung ab. Die Prüfung betrifft Approbationsanträge, die nach dem 31.12.2013 gestellt wurden. Der Test orientiert sich am Muster einer OSCE - Prüfung.
Verfahrensverlauf
Im Antragsverfahren auf Approbation als Zahnärztin oder Zahnarzt ergeben sich dadurch keine Änderungen. Die Antragsbearbeitung auf Erteilung der Approbation liegt zuständigkeitshalber wie bisher bei der Bezirksregierung in Düsseldorf oder Köln. Wenn die zuständige Bezirksregierung den Antrag auf Approbation ausreichend geprüft hat und eine Fachsprachprüfung als notwendig erachtet, sendet sie der ZÄK NR die hierfür notwendigen Daten.
Hinweis: Eine persönliche Anmeldung bei der ZÄK NR ist nicht erforderlich!
Nachdem die ZÄK NR die Daten von der jeweiligen Bezirksregierung erhalten hat, nimmt sie in der Regel per E-Mail mit dem Antragsteller Kontakt auf und fordert den Antragsteller auf, die Verwaltungsgebühr für die Fachsprachprüfung in Höhe von derzeit 450 Euro zu überweisen. Nach Eingang der Gebühr wird dem Antragsteller der nächstmögliche Prüfungstermin zugeordnet und er erhält von der ZÄK NR ein Schreiben, in dem ihm neben dem Prüfungstermin alle notwendigen Informationen für die Prüfung mitgeteilt werden. Das Schreiben enthält auch die Uhrzeit, zu der sich der Antragsteller am Prüfungsort einfinden muss.
Hinweis: Die Zeitangabe ist genau zu beachten, da ein verspätetes Erscheinen als Nicht-Bestehen der Prüfung gewertet wird.
Der Prüfungsort ist die Zahnärztekammer Nordrhein, Emanuel-Leutze-Straße 8, 40547 Düsseldorf.
Prüfungsablauf
Die Fachsprachprüfung ist so praxisnah wie möglich gestaltet. Alle Elemente sind bereits aus dem Zahnärztlichen Praxisalltag bekannt. Die Prüfung bezieht sich nur auf die Fachsprache und nicht auf das medizinische Grundwissen. Für die Fachsprachprüfung ist es nicht erheblich, ob eine falsche Diagnose gestellt oder eine verfehlte Behandlungsoption genannt wird. In die Bewertung fließt lediglich der sprachliche Umgang mit der jeweiligen Situation ein.
Die 60-minütige Prüfung unterteilt sich in 3 Stationen von jeweils 20 Minuten Dauer.
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Zahnarzt-Patienten-Gespräch
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Dokumentation
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Zahnarzt-Zahnarzt-Gespräch
Zahnarzt-Patienten-Gespräch (Station 1)
Der Prüfling führt mit einem fiktiven Patienten ein Anamnesegespräch im Rahmen eines simuliertem Zahnarzt-Patienten-Gespräches. Die Prüfsituation ist dem Praxisalltag angepasst. Alle erforderlichen Unterlagen liegen ebenfalls bereit. Diese Methode stellt sicher, dass jeder Prüfungskandidat einen gleich schwierigen Fall erhält. Die Anamneseerhebung geschieht genauso, wie dies im Studium erlernt wurde. Nachdem sich der Prüfling ein Bild von dem Patienten gemacht hat, erläutert er seine Verdachtsdiagnose und unterbreitet dem Patienten Vorschläge zur weiteren Behandlung und Therapie. Dem Patienten sollen die als sinnvoll erachteten Maßnahmen erklärt und auf Rückfragen reagiert werden.
Dabei ist zu beachten, dass Patienten in der Regel wenig mit medizinischen Fachausdrücken vertraut sind. Es ist wichtig, dass der Patient den Prüfling sicher und gut verstehen kann.
Dokumentation (Station 2)
In der zweiten Station soll der Prüfling die Anamnese in einen Anamnesebogen übertragen. Dazu erhält der Prüfling von der ZÄK NR ein vorgefertigtes Formular, wie es in jeder Zahnarztpraxis üblicher Weise in den Grundzügen vorhanden ist.
Zahnarzt-Zahnarzt-Gespräch (Station 3)
Die dritte Station der Prüfung stellt die Situation eines kollegialen Fachgespräches nach. Hier trifft der Prüfling mit zwei Zahnärztinnen oder Zahnärzten zusammen. Der Prüfling stellt den Zahnärzten in strukturierter Weise die in Station 1 gesehene Patientin oder den Patienten vor. Der Anamnesebogen aus Station 2 wird zur Durchsicht überreicht. Die Gesprächspartner sind Zahnärztinnen und Zahnärzte, sodass hier keine Laiensprache angewendet werden muss, sondern in der medizinischen Fachsprache kommuniziert werden soll. Es ist wichtig, über ein klar strukturiertes Vorgehen die Informationen zu der Patientin oder dem Patienten zu verdeutlichen. Hierbei sollte der Prüfling auch seine eigene Einschätzung der Lage und seine Ideen zur weiteren Behandlung erläutern.
Nach der Patientenvorstellung werden die beiden Zahnärzte einige Rückfragen dazu stellen. Auch können die zahnärztlichen Kollegen dem Prüfling weitere Unterlagen zu dem Patienten vorlegen, die dieser bewerten soll.
Bewertung der Prüfung
Jeder Prüfling wird von drei Prüfern bewertet. Die Prüfer arbeiten mit standardisiert Beurteilungsbögen. Nach Abschluss der Prüfung werden die Beurteilungsbögen der einzelnen Prüfer eingesammelt und zentral ausgewertet. Jeder Bogen enthält maximal 20 Punkte. Das bedeutet, dass jeder Prüfling maximal 60 Punkte erreichen kann. Zum Bestehen der Fachsprachprüfung müssen 60 Prozent der Höchstpunktzahl (= mindestens 36 Punkte) erreicht werden. Eine Notenvergabe erfolgt nicht.
Hilfsmittel während der Prüfung
Bei Prüfungsbeginn bekommt jeder Prüfling einen leeren Notizblock sowie einen Stift zur Verfügung gestellt. Die Notizen fließen nicht in die Bewertung der Prüfung ein. Weitere Hilfsmittel (zum Beispiel Mobiltelefone und Smartphones) sind nicht gestattet. Auch dürfen keine Handtaschen, Jacken, Mäntel oder ähnliches mit in die Prüfungsräume genommen werden.
Hinweis: Während der Prüfung wird das Telefonieren und jede Kontaktaufnahme mit unbeteiligten Personen als Täuschungsversuch gewertet und führt zum Nichtbestehen der Prüfung.
Bestehen / Nicht-Bestehen
Das Ergebnis der Prüfung wird dem Prüfling wenige Tage nach der Prüfung mitgeteilt und der zuständigen Bezirksregierung gemeldet. Die weitere Bearbeitung erfolgt dann wieder von dort.
Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent (mindestens 36 Punkte) der möglichen Höchstpunktzahl erreicht hat.
Die Prüfung gilt als nicht bestanden, wenn der Prüfling weniger als 60 Prozent (weniger als 36 Punkte) der möglichen Höchstpunktzahl erreicht hat.
Im Fall des Nicht-Bestehens kann die Fachsprachprüfung mehrmals wiederholt werden. Der Prüfling bekommt von der ZÄK NR umgehend Informationen zur Wiederholungsprüfung zugesandt.
Die ZÄK NR empfiehlt, einige Monate zwischen den Prüfungsterminen einzuplanen, um Zeit für weiteres Sprachtraining zu haben. Bei Wiederholungsprüfungen ist jeweils die Prüfungsgebühr in Höhe von derzeit 450 Euro erneut zu entrichten.
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