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Ärztekammer will Gesetzvorlage einbringen

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Unrealistische Forderungen des Deutschen Ärztetages

Es ist schon ganz heftig, wenn der Deutsche Ärztetag in seiner Jahresversammlung einen Antrag für eine Gesetzesänderung beschliesst. Nach diesen Vorstellungen sollen Mediziner aus den Drittstaaten in einem Approbationsverfahren die Prüfungen des 2. und 3. Staatsexamens ablegen.

Dazu sollte man wissen, dass auch die deutschen Absolventen des Medizinstudiums eine hohe Durchfallquote in diesen Prüfungen haben. Erschwerend kommt für die Kollegen aus den Drittstaaten hinzu, dass es ganz wesentlich auf einwandfreie Deutschkenntnisse ankommt, die deutlich über dem Niveau der Fachsprachprüfung liegen sollen.

Wie soll das ganze denn in der Praxis aussehen?
Man stelle sich vor, dass zum Beispiel ein ausländischer Kollege, Spezialist mit 15-jähriger Klinik Erfahrung in einer Klinik in Deutschland dringend gebraucht wird. Das könnte es in Zukunft so dann nicht mehr gehen, wenn diese Gesetzesänderung überhaupt kommen sollte. Selbst ein Spezialist hat keine Chance das dritte Staatsexamen abzulegen, weil er in seiner 15-jährigen Laufzeit viele Bereiche nicht mehr gebraucht hat. Er hat halt seine Erfahrungen in seinem Spezialgebiet gemacht.



Zahlen aus der Ärztestatistik 2016

Von den 8.882 berufstätigen Ärzten aus Drittländern arbeiten 7.398 im Krankenhaus, 817 sind ambulant tätig; 667 üben eine sonstige ärztliche Tätigkeit aus.


Man muss sich wirklich fragen, ob die Verantwortlichen des Deutschen Ärztetages (Interessenvertretung der freien Ärzte) sich über die Problematik im klaren sind. In den deutschen Kliniken werden dringend Mediziner und auch Fachärzte aus dem Ausland gebraucht. Zwar sollen verstärkt auch aus den neuen EU-Beitrittsländern Rumänien (4.285 per Stichtag 31.12.2016) und Bulgarien Ärzte, die nach den EU-Richtlinien automatisch zu erteilende Approbation erhalten. Ob jedoch dieser quantitative (mengenmäßige) Zustrom ausreichen wird, darf an dieser Stelle bezweifelt werden.


Auf der anderen Seite haben wir als Interessenvertretung den Marburger Bund, die größte Ärzte Interessen-Vereinigung der angestellten und beamteten Ärzte,  die sich intensivst darum kümmert, dass endlich ein einheitliches, effizientes und transparentes Prüfungssystem etabliert wird. Dazu soll die GfG Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe in Bonn weiter ausgebaut werden. Die rechtliche Grundlage für die Aufgabenerweiterung befindet sich bereits im Anerkennungsgesetz. Insbesondere soll auch die GfG  die Prüfung der Echtheit der eingereichten Unterlagen, die innerliche Begutachtung sowie die Bewertung der Berufserfahrung und anderer anerkannter Fähigkeiten und Kenntnisse, durch die die Unterschiede in der Ausbildung gegebenenfalls ausgeglichen werden können, beurteilen.

Das ist sicherlich ein interessanter Wunsch, liegt doch die Beurteilung der Berufserfahrung und anderer anerkannter Fähigkeiten und Kenntnisse derzeit noch bei den Approbationsbehörden. Ich kenne Fälle, in denen die Approbationsbehörden ganz klar sagen, dass Sie das nicht beurteilen können und nach der GSG dann ein weiterer Gutachter beauftragt wird. Zum Glück kenne ich inzwischen gute Rechtsanwälte, die sich mit dieser Problematik auskennen.


Es bleibt sicherlich noch viel zu tun und ich finde den Gastbeitrag meines Kollegen Teddy Kabel für sehr bemerkenswert. Allerdings etwas drastisch am Ende, denn es wird sich so schnell kaum eine Lobby finden, die die Interessen der ausländischen Kollegen vehement vertreten wird.

Weitere Infos im Film

Ich habe ein kurzes Video zu Ihrer Information aufgenommen, um Ihnen die Hintergründe ein wenig zu erklären.

Sie finden das Video hier -->  WIlhelm Gerner Statement
Über ein LIKE bei YOUTUBE würde ich mich sehr freuen.  Danke

 

Ergebnisse 121. Ärztetag Erfurth

Der 121. Deutsche Ärztetag in Erfurt hat den Gesetzgeber aufgefordert zu regeln, dass alle Ärzte aus Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union einen Kenntnisstand nachweisen, über den auch Ärzte verfügen, die in Deutschland ihre Ausbildung absolviert haben.

„Der Nachweis, dass entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten vorliegen, kann für einen sicheren Patientenschutz durch erfolgreiches Ablegen einer bundeseinheitlichen Prüfung analog dem 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung gewährleistet werden“, erklärten die Delegierten.

Heftige Forderungen auf dem Ärztetag

Gastbeitrag von Teddy Kabel  (Admin FB Doctors going germany)


ÄRZTEKAMMER KANN GESETZE GAR NICHT ÄNDERN


Alle fallen in Panik. Es ist noch gar nichts passiert!!!
Ein paar schlecht informierte Ärzte, die nach Meinung Dritter nicht einmal in der Lage waren, das bisherige Zulassungsverfahren zu verstehen, fordern auf dem Deutschen Ärztetag Änderungen von Bundesgesetzen, das war bisher alles .....
Passiert ist noch nichts.


Schade ist nur, dass alle anderen Ärzte beim Ärztetag das Abnickten, ohne die vorgeblichen Recherchen zu hinterfragen oder bei besserem Wissen die Fälschlichkeit der Aussagen und Begründungen zu kritisieren!

Wir sollten uns nicht aufregen und nicht vergessen, dass die Ärzte(-Kammern) kein Recht haben, bundesweite Gesetze, Regeln oder Verordnungen zu ändern, sie können das nur vorschlagen. Um Gesetze zu ändern, muss der Bundesgesundheitsminister und das Ministerium Änderungen erarbeiten und formulieren, das geht dann zur Beratung und schließlich zur Verabschiedung in den Bundestag und zuletzt zum Bundesrat.
NUR WENN ALLE zugestimmt haben, werden die Gesetze geändert, nicht weil ein paar Ärzte husten.


Beteiligt an dem bisherigen Verfahren waren ja nicht nur die ausländischen Ärzte, die nach Aussagen der Ärztekammern nahezu ungeprüft deutsche Approbationen bekommen haben sollen, sondern viele weitere Behörden, Ämter, Ministerien, Auslandsvertretungen usw.
All diesen, die eine große Anzahl an zeitaufwendigen Recherchen zur Feststellung der Richtigkeit der Dokumente investiert haben, will der Ärztetag nun mit einem Federstrich unterstellen, sie wären all die Jahre untätig gewesen.
Das kann und darf so nicht stehen bleiben.
Das Auswärtige Amt ist z.B. beteiligt, wenn ausländische Diplome bei den Universitäten in aller Welt vor Ort über deutsche Botschaften überprüft werden, wenn die Universitäten den Botschaftsvertretern die Originale der ausgestellten Dokumente zeigen müssen, damit die deutschen Beamten die hier in Deutschland eingereichten Arzt-Dokumente bei den Universitäten vergleichen können, um die Echtheit zu bestätigen.


Die Ärztekammer verleugnet dieses und jedes andere Verfahren der Überprüfung und stößt damit viele Beteilige vor den Kopf.

Das ist nicht gut zu heissen und alle Beteiligten sollten aufstehen und sich zusammenschliessen und das anrüchige Vorgehen der Beteiligten der Ärztekammern und des Ärztetages rügen. Wenn sie dann noch Verbündete suchen, sollten sie sich mit den Ärzten vom Marburger Bund zusammenschliessen oder durch sie beraten lassen, die scheinen derzeit die einzigen zu sein, die noch klar durchblicken können und nicht irgendwie einseitig reagieren.

Wir werden an ihrer Seite stehen und mit ihnen kämpfen, denn hier ist echt der Bogen durch die Ärzte(tag-)Ärzte zu arg überspannt worden!


 

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Kommentare ( 2)

  1. Antworten
    Marco sagt

    Wenn sich die Gesätze ändern werden, werden auch die Ärzte welche schon die Kenntnissprüfung abgelegt haben und die Deutsche Approbation bekommen haben betrofen ? Oder nicht ? Danke. Marco

    • Antworten
      Wilhelm Gerner sagt

      Marco, keine Sorge. Eine einmal erteilte Approbation kann nicht zurückgenommen werden. Bereits getroffene Entscheidungen sind nicht betroffen. Im Übrigen wird es vermutlich noch Jahre dauern, wenn überhaupt eine Gesetzesänderung kommen sollte.

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