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Drittstaaten Ärzteprüfung durch Staatsexamen gefordert

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Kommentare ( 3)

  1. Antworten
    Wilhelm Gerner sagt

    Marburger Bund
    Verband der angestellten und beamteten
    Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.

    133. Hauptversammlung
    Prüfung der Gleichwertigkeit von Diplomen ausländischer Ärzte an zentraler Stelle bündeln

    Erfurt, 06.05.2018 – Der Marburger Bund fordert die Bundesländer auf, die zentrale Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe (GfG) auszubauen und mit der Annahme und Bescheidung von Anträgen ausländischer Ärzte aus sogenannten Drittstaaten auf Prüfung der Gleichwertigkeit ihrer Berufsqualifikation zu beauftragen.

    Auch sechs Jahre nach Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes könnten ausländische Ärzte mit Drittstaatenabschluss vielerorts ihre Anträge auf Anerkennung ihrer Ausbildung nicht bürokratiearm bei der zuständigen Behörde des jeweiligen Bundeslandes einreichen und bearbeiten lassen, kritisierte die 133. Hauptversammlung des größten deutschen Ärzteverbandes.

    „Will Deutschland ausländische Ärzte gewinnen und langfristig binden, muss endlich ein einheitliches, effizientes und transparentes Prüfsystem etabliert werden, das eine gute medizinische Versorgung durch ausländische Ärztinnen und Ärzte sicherstellt und ihnen mehr Rechtssicherheit bietet. Dies wäre zudem ein wichtiger Schritt in Richtung Willkommenskultur“, betonten die Delegierten.

    Die zentrale Gutachtenstelle sei so auszubauen, dass sie alle Anträge auf Anerkennung ärztlicher Grundausbildungen vollständig bearbeiten und fristgerecht bescheiden könne. Dies umfasse insbesondere die Prüfung der Echtheit der eingereichten Unterlagen, die inhaltliche Begutachtung sowie die Bewertung der Berufserfahrung und anderer anerkannter Fähigkeiten und Kenntnisse, durch die Unterschiede in der Ausbildung gegebenenfalls ausgeglichen werden können.

    Die Ärztegewerkschaft kritisierte zudem, dass ausländische Ärzte aus Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums teilweise ein Jahr auf einen Termin für ihre Kenntnisprüfung warten müssen, um ihre ärztliche Befähigung unter Beweis zu stellen. Durch die lange Wartezeit würden sie in ihrer beruflichen Integration erheblich behindert.

    Die Länder müssten dafür Sorge tragen, dass ausländische Ärzte, die zum Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes ihrer ärztlichen Ausbildung eine Kenntnisprüfung ablegen müssen oder ablegen wollen, einen Termin innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von sechs Monaten erhalten.

  2. Antworten
    Wilhelm Gerner sagt

    Moin Teddy, danke für Deinen Kommentar. Ich recherchiere derzeit noch weitere Fakten und werde in Kürze dazu eine Videozusammenfassung erstellen, da ich es schon ganz heftig finde, dass man auf dem Ärztetag solche Behauptungen aufstellt.

  3. Antworten
    Wilhelm Gerner sagt

    von Teddy Kabel

    Lieber Wilhelm, wer zeichnet Dich denn so erregt und mit so roten Augen???
    Es ist doch gar nichts passiert!!!
    Ein paar schlecht informierte Ärzte, die nach deinen eigenen Feststellungen nicht einmal in der Lage waren, das bisherige Zulassungsverfahren zu verstehen („…schlecht recherchiert“), fordern Änderungen von Bundesgesetzen, das war alles bisher…..
    Schade ist nur, dass alle anderen Ärzte beim Ärztetag das Abnicken, ohne die Recherchen zu hinterfragen oder bei besserem Wissen die Fälschlichkeit der Aussagen und Begründungen zu kritisieren!

    Wir sollten uns nicht aufregen und nicht vergessen, dass die Ärzte(-Kammern) kein Recht haben, bundesweite Gesetze, Regeln oder Verordnungen zu ändern, sie können das nur vorschlagen.

    Beteiligt an dem bisherigen Verfahren waren ja nicht nur die ausländischen Ärzte, die nach Aussagen der Ärztekammern nahezu ungeprüft deutsche Approbationen bekommen haben sollen, sondern viele weitere Behördern, Ämter, Ministerien, Auslandsvertretungen usw.
    All diesen, die eine große Anzahl an zeitaufwendigen Recherchen zur Feststellung der Richtigkeit der Dokumente investiert haben, will der Ärztetag nun mit einem Federwisch unterstellen, sie wären all die Jahre untätig gewesen. Das kann so nicht stehen bleiben. Das Auswärtige Amt ist z.B. beteiligt, wenn ausländische Diplome bei den Universitäten in aller Welt vor Ort über deutsche Botschaften überprüft werden, wenn die Universitäten den Botschaftsvertretern die Originale der ausgestellten Dokumente zeigen müssen, damit die deutschen Beamten die hier in Deutschland eingereichten Arzt-Dokumente bei den Universitäten vergleichen können, um die Echtheit zu bestätigen.
    Die Ärztekammer verleugnet dieses und jedes andere Verfahren der Überprüfung und stößt damit viele Beteilige vor den Kopf.

    Das ist nicht gut zu heissen und alle Beteiligten sollten aufstehen und sich zusammenschliessen und das anrüchige Vorgehen der Beteiligten der Ärztekammern und des Ärztetages rügen. Wenn sie dann noch Verbündete suchen, sollten sie sich mit den Ärzten vom Marburger Bund zusammenschliessen oder durch sie beraten lassen, die scheinen derzeit die einzigen zu sein, die noch klar durchblicken können und nicht irgendwie einseitig reagieren.

    Wir werden an ihrer Seite stehen und mit ihnen kämpfen, denn hier ist echt der Bogen durch die Ärzte(tag-)Ärzte zu arg überspannt worden!

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