Oft taucht die Frage auf, was ich für Sie tun kann.
Hier die passenden Informationen. Einfach anklicken .....
Danke an den Zahnarzt für diesen detaillierten Bericht, den ich in einem besuchenswerten FB Forum Kenntnisprüfung Zahnmedizin bestehen gefunden habe.
Wenn Ihnen der Beitrag gefällt und Sie weitere wünschen, würde ich mich über ein "gefällt-mir" Klick unten auf der Seite sehr freuen.
Protokoll einer Kenntnisprüfung in Hamburg Ende 2016
Erfahrungen Kenntnisprüfung Zahnmedizin in Frankfurt
Ich will meine Erfahrung mit euch teilen
Theorie
Dann ....
Tut mir so leid dass ich nicht alles sagen kann, aber die Prüfung war schon vor 10 Wochen.
Die Kollegin arbeitet aktuell an einem Prüfungsguide mit den ganzen Informationen, die sie für ihre Vorbereitung gebraucht hat und hofft bald vielen helfen zu können.
Auszug aus dem ZHG Zahnheilkundegesetz
§ 2 Abs. 3 Satz 2 ZHG
Nach § 2 Abs. 3 Satz 2 ZHG gilt für die Prüfung der Gleichwertigkeit § 2 Abs. 2 Satz 2 bis 6 sowie 8 ZHG entsprechend. Danach ist der Ausbildungsstand als gleichwertig anzusehen, wenn die Ausbildung des Antragstellers keine wesentlichen Unterschiede gegenüber der Ausbildung aufweist, die in dem Gesetz über die Zahnheilkunde und in der Approbationsordnung für Zahnärzte - ZÄApprO - in der hier maßgeblichen, zuletzt durch Gesetz vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geänderten Fassung, geregelt ist (§ 2 Abs. 3 Satz 2 ZHG i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 2 ZHG).
Wesentliche Unterschiede
Nur wenn wesentliche Unterschiede vorliegen, muss der Antragsteller nachweisen, dass er über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die zur Ausübung des Berufs des Zahnarztes erforderlich sind (§ 2 Abs. 3 Satz 2 ZHG i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 6 ZHG).
Dieser Nachweis wird durch das Ablegen einer Prüfung erbracht, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung bezieht (§ 2 Abs. 3 Satz 3 ZHG; vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, BT-Drs. 17/6260, S. 67: "Kenntnisprüfung") und die eine Ausgleichsmaßnahme im Sinne des Art. 14 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 v. 30.9.2005, S. 22), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 (ABl. L 354 v. 28.12.2013, S. 132), darstellt.
Eines solchen Nachweises bedarf es auch dann, wenn die Prüfung des Antrags nur mit unangemessenem zeitlichen oder sachlichen Aufwand möglich ist, weil die erforderlichen Unterlagen und Nachweise aus Gründen, die nicht in der Person der Antragsteller liegen, von diesen nicht vorgelegt werden können (§ 2 Abs. 3 Satz 4 ZHG).
Gibt es überhaupt wesentliche Unterschiede ?
Nur wenn "wesentliche Unterschiede vorliegen" wird überhaupt eine KENNTNISPRÜFUNG notwendig.
Genau hier liegt das Problem!
In vielen von mir betreuten Verfahren kommt es entscheidend auf die Prüfung und die Wertigkeit der vorzulegenden Unterlagen an.
Wenn z.B. eine detaillierte Auswertung Ihrer Approbationsverfahren vor Antragsstellung "wesentliche Unterschiede" erkennen lässt, ist es dann meistens der Fall, dass die Zeugnisse und Universitätsbescheinigungen auch nicht den deutschen Approbationsbehörden genügen. Wichtig sind hier die Curricular = thematischen Unterrichtspläne mit den Details, weil sich nach EU-Recht Fachinhalte oft in anderen Fächern verstecken können.
Weiterhin sind unbedingt aussagekräftige Zeugnisse und Bescheinigungen notwendig. In fast allen von mir geprüften Verfahren sind oft die Ausbildungen gleichwertig (teilweise sogar deutlich umfangreicher) gewesen, jedoch leider völlig unvollständig dokumentiert worden. Speziell die Berufserfahrung im Sinne des "Lebenslangen Lernens" bekommt inzwischen eine völlig andere Bedeutung. Curricular wurden zudem oft nicht (oder unvollständig) vorgelegt, da sie in der Vergangenheit von den Gutachtern und Behörden nicht gefordert wurden.
Seit Änderung der Gesetzeslage im April 2016 geht ohne ein vorzulegendes Curriculum nichts mehr.
Extrem hohe Durchfallquote bei Kenntnisprüfungen Zahnmedizin
Zum Schluss eine Feststellung:
Die Kenntnisprüfung Zahnmedizin ist zwar prinzipiell zu schaffen, allerdings gibt es speziell in einigen Bundesländern eine extrem hohe Durchfallquote; leider auch bei den Prüfungswiederholungen. Hierbei stellt sich deutlich heraus, dass es deutlich einfacher ist, wenn nicht ständig die gleichen Prüfer genommen werden. Unvoreingenommene Prüfer sind oft hilfsbereiter und kollegialitaeingestellt und unterstützen die Kollegen.
Hierbei sollte allerdings auch erwähnt werden, dass auch bei den deutschen Studenten im ersten Versuch ein hoher Anteil das Examen nicht besteht.
Ich verfolge seit längerer Zeit die Publikationen und die Suche der Zahnärzte nach Protokollen und Ablaufbeschreibungen der Kenntnisprüfungen. Hierbei zeichnet sich deutlich ab, dass einige Prüfungsorte und die damit verbundenen Prüfungskommissionen für "hohe Durchfallquoten" gefürchtet sind. Zweifelsohne hängt es oft von den regionalen Zuständigkeiten und den damit eingesetzten Prüfungskommissionen ab, ob Prüfungsteilnehmer (sogar) mit identischen Ausbildungen und Zeugnissen bestehen. Ich erhalte hierzu ständig neue eMails, die ich aus Datenschutzgründen und Bitten der Beteiligten nicht veröffentlichen kann.
Die Informationen durch eMails und Telefonate sind teilweise erschreckend.
Es sei Ihnen versichert, es kommt nicht unbedingt auf Ihre Fachkenntnisse an. Leider spielen in vielen Fällen anscheinend andere Faktoren eine Rolle. Wie ist der Prüfer drauf, welche Laune hat er ? Mag er Sie oder missfällt ihm bereits Ihr selbstbewusstes Auftreten, Ihre Kleidung oder sonst etwas ? Weshalb bestehen andere Teilnehmer die Prüfung, die oft deutlich weniger Deutsch sprechen, oft keine Detailkenntnisse haben und/oder deshalb leichtere Fragen erhalten ?
Leider sind die Ergebnisse der Kenntnisprüfungen mangels fehlender Aufzeichnungen nur selten angreifbar.
Gezielte Suche (Prüfungsorte)
unsere Besucherzahl
2294086letzte Protokolle
- FSP Medizin Hamburg März 2024
- FSP Durchfallprotokoll Münster NRW März 2024
- KP Hannover Niedersachsen 19.02.2024
- KP Münster NRW 17.02.2024
- KP Münster NRW 16.01.2024
- KP Münster NRW 09.02.2024
- FSP Zahnmedizin Münster 09.02.24
- KP Schleswig – Holstein 18.01.2024
- KP Münster NRW 5.1.2024
- KP Medizin Niedersachsen 06.12.2023
- KP Erlabrunn Sachsen 29.11.2023
- KP Münster NRW 28.11.2023
- KP Schleswig-Holstein 28.11.2023
- FSP Berlin 20.11.2023
- KP Medizin Schleswig-Holstein 9.11.2023
- FSP Medizin Hannover Niedersachsen 27.10.2023
- KP Münster NRW 27.10.2023
- KP Durchfallprotokoll Münster NRW 27.10.2023
- KP Regensburg Bayern 27.09.2023
- KP Münster NRW 27.09.2023 = 2.Bericht
- KP Münster NRW 27.09.2023
- KP Medizin Schleswig-Holstein 21.09.2023
- KP Durchfallprotokoll Münster NRW 19.09.2023
- KP Münster NRW 08.09.2023
- KP Medizin Schleswig Holstein 31.08.2023 2.Bericht
- KP Medizin Schleswig-Holstein 31.08.2023
- KP Medizin Mainz Rheinland-Pfalz 12.08.23
- FSP Reutlingen Baden-Württemberg 16.08.23
- KP Medizin Münster NRW 09.08.2023
- KP Medizin Münster NRW 21.06.2023
- FSP Medizin Rheinland-Pfalz Mainz 02.08.2023
- KP Münster NRW 26.07.2023
- KP Medizin Bayreuth Bayern 04.07.2023
- FSP Brandenburg 21.06.2023
- KP Medizin Heide / Bad Segeberg Schleswig-Holstein 11.07.2023
- FSP Medizin Freiburg Baden-Württemberg 13.06.2023
- KP Medizin Münster NRW 22.06.2023
- KP Medizin Durchfallprotokoll Münster NRW 21.6.2023
- KP Medizin Durchfallprotokoll Münster NRW 2.6.23
- FSP Medizin Münster NRW 15.06.23
- KP Medizin Tübingen 25.05.2023
- KP Münster NRW 23.05.2023
- KP Durchfallprotokoll Münster NRW 03.05.2023
- KP Medizin Münster NRW 03.05.2023
- KP Medizin Bad-Nauheim Hessen 17.04.2023
- KP Medizin Münster NRW 18.04.2023
- KP Medizin Schleswig-Holstein 02.05.2023
- KP Medizin Berlin 26.04.2023
- FSP Medizin München Bayern 4.04.2023
- KP Durchfallprotokoll Münster NRW 18.04.2023
- FSP Reutlingen Baden-Württemberg 4.04.2023
- FSP Medizin Berlin 7.04.2023
- KP Ulm Baden-Württemberg 07.04.2023
- KP Münster NRW 29.03.2023
- KP Münster NRW 22.03.2023
- FSP Medizin Hamburg 21.03.23
- KP Medizin Hannover Niedersachsen 20.02.2023
- KP Medizin Münster NRW 11.03.2023
- KP Medizin Schleswig Holstein 07.03.23
- FSP Medizin Düsseldorf NRW 02.03.23
- FSP Medizin Dresden Sachsen 20.02.23
- KP Medizin Schleswig-Holstein 28.02.23
- KP Medizin Münster NRW 15.02.23
- KP Medizin Schleswig-Holstein 21.02.2023
- FSP Zahnmedizin Berlin 17.02.23
- KP Münster NRW 07.02.2023
- FSP ZM Düsseldorf NRW 25.01.2023
- FSP Zahnmedizin Düsseldorf NRW 25.01.2023
- KP Medizin Münster NRW 21.01.23
- FSP Medizin München Bayern 19.01.2023
- KP Medizin Münster NRW 17.01.2023
- KP Medizin Halle Sachsen-Anhalt 13.1.2023
- KP Medizin Münster NRW 16.12.2022
- KP Medizin Münster NRW 13.12.2022
- KP Medizin Hamburg 14.12.2022
- KP Medizin Münster NRW 22.11.2022
- KP BWK Hamburg 30.11.22
- FSP Münster NRW 24.11.22
- FSP München Bayern 25.11.22
- FSP Hannover Niedersachsen 17.11.22
- KP Medizin Bad Segeberg Schleswig-Holstein 15.11.22 Bericht 2
- KP Medizin Bad-Segeberg Schleswig-Holstein 15.11.22
- FSP Medizin Hamburg 01.11.2022
- FSP Medizin Düsseldorf NRW 08.11.22
- FSP Medizin Düsseldorf NRW 07.11.22
- KP Medizin Münster NRW 04.11.22
- KP Medizin Hamburg 26.10.22
- KP Ulm Baden-Württemberg 26.10.22
- KP Regensburg Bayern 14.10.22
- KP München Bayern TUM 11.10.22
- KP Medizin LMU München Bayern 20.10.22
- KP Münster NRW 08.10.22
- KP Mainz Rheinland-Pfalz 08.10.22
- FSP Medizin Düsseldorf NRW 10.10.22
- KP Medizin Hessen 07.10.22
- KP Medizin Münster NRW 28.09.22 Durchfallprotokoll
- KP Medizin Münster NRW 17.09.22 * III
- KP Münster NRW 17.09.22 ergänztes Durchfallprotokoll
- KP Medizin Münster NRW 17.09.22 Durchfallprotokoll
- KP Medizin Münster NRW 10.09.22
Keiner will über eine nicht bestandene (erfolglose) Prüfung berichten
Es wird immer heftig mit mir diskutiert, insbesondere, wenn ich ab und zu über negative Erfahrungen bei den Kenntnisprüfungen berichte.
Liebe Zahnärzte,
ich staune immer wieder über die Diskrepanz (die deutlichen Unterschiede) zwischen den Facebook Einträgen über bestandene Kenntnis- und Fachsprachprüfungen und den bei mir eingehenden eMails und Telefonaten, die teilweise über "sehr problematische Prüfungen mit hoher Durchfallquote" berichten.
Etwas scheint hier nach meiner Erfahrung und Meinung etwas nicht zu stimmen und ich habe etwas in der Tiefe recherchiert (nachgeforscht).
Es zeichnet sich dabei deutlich ab, dass Prüflinge, die die Prüfung bestanden haben sehr gerne und ausführlich über ihre Prüfungen berichten.
Zahnärzte, die die Prüfung nicht bestanden haben vermeiden dieses, weil es ja eventuell zu einer Verschlechterung für die Wiederholungsprüfung führen könnte. Einer der Prüfer könnte ja möglicherweise davon erfahren. Hinzu kommt, dass man völlig nachvollziehbar anscheinend nur ungern zugibt, dass man eine Prüfung nicht bestanden hat.
Meine Informationen und Kontaktdaten für Sie
Wenn Ihnen der Beitrag gefallen hat, würde ich mich über ein "gefällt-mir" Klick unten auf der Seite sehr freuen.
Diese Seiten sollten Sie unbedingt kennnen
- Gleichwertigkeitsprüfung oder Kenntnisprüfung ?
- Approbation ist auch ohne Kenntnisprüfung möglich
- So arbeitet Approbationsgutachter für Sie und kann Sie unterstützen
Klicken für eine direkte Kontaktaufnahme oder rufen Sie mich an
Kategorien
- Aktuelle / News (78)
- Aktuelles (935)
- Allgemeines (126)
- BLOG (341)
- Footer Mitte (1)
- FSP Apotheker (9)
- FSP Fachsprachprüfung (391)
- FSP Fachsprachprüfung ZM (32)
- Gesetze (3)
- Humanmedizin (833)
- KP Kenntnisprüfung (505)
- KP Kenntnisprüfung ZM (28)
- Neue Gesetze 2016 (2)
- Prüfungsarten (12)
- Prüfungsberichte (882)
- Tagebuch (392)
- Übersicht und Details (2)
- Uncategorized (310)
- Urteile Rechtsprechung (5)
- Wissenwertes (9)
- Zahnmedizin (38)
- Zahnmedizin (52)