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KP Zahnmedizin Frankfurt Hessen 28.5.20

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Danke an den Zahnarzt für diesen detaillierten Bericht, den ich in einem besuchenswerten FB Forum  Kenntnisprüfung Zahnmedizin bestehen  gefunden habe.


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Protokoll einer Kenntnisprüfung in Hamburg Ende 2016

Erfahrungen Kenntnisprüfung Zahnmedizin in Frankfurt


Ich komme aus Kolumbien und am 28.05.20 habe ich die Kenntnisprüfung in Frankfurt gemacht.

Wir waren 4 Prüflinge 2 zum ersten Mal und 2 zum - 2 Versuch.
Ich weiß nur dass ich und anderer Kollegen bestanden haben



Ich will meine Erfahrung mit euch teilen

Praxis: 3 Stunden 45 Minuten
(Mit Aufregung und Prüfungsdruck, wird die Zeit hinten raus knapp, auch wenn man es schon mehrmals geübt hat)
Endo: Zahn 21 ganze Behandlung + Wurzelfüllung. Es gibt kein Röntgengerät, der Frasacozahn ist durchsichtig und man wird gefragt, ob man eine Längenbestimmung machen möchte; immer machen!
Zahn 11 VK Krone mit Provisorium
Zahn 36 Vollgußkrone NUR Präparation
Zahn 21 Füllung Klasse III
Zahn 16 oder 26 MOD Füllung
UK Zahnsteinentfernung von 33 bis 43
Und Kürettage: wichtig: man muss wissen welche Kürette in welchem Quadranten verwendet wird
Schriftlich: 1 Stunden 30
Man kriegt Situationsmodelle, Anamnese, OPG,
Aufgabe: Behandlung für Kassen- und Privatpatient Schritt für Schritt planen
Mit Farben zeigen was für Materialen für diese Behandlung verwendet werden (Kunststoff, Keramik, Metall, NEM)
Schritt für Schritt die Behandlung erklären, zeitliche Abläufe festhalten
Ich habe hier viel Angst gehabt, die Zeit ist nicht viel und der Patient hat viele Vorerkrankungen wie z.B. Depression, Osteoporose, Bruxismo & CMD
Mein „Patient“ hatte im OK nur 17, UK von 33-43 ausgeprägter Bruximus, 45 fehlte

Theorie

Ich hatte zuerst Chirurgie & Paro und dann Prothetik & Zahnheilkunde (Komposite, Endodontie )
Chirurgie und Paro sind meine Lieblingsfächer und die Prüfung war ein offenes Gespräch
*Unterschied zwischen Konkrement und Zahnstein
* Wie läuft die ganze Behandlung für eine Parodontitis mit Kassenpatienten
(Ich habe die Behandlung detailliert erläutert, dass keine weiteren Fragen gestellt wurden)
Sehr wichtig ist die UPT
(Die Unterstützung der Parodontitis nach Behandlung)
*Wie läuft eine WSR
*Was verstehe ich unter Anamnese und was ist wichtig
* Zysten
* Extraktion von 8 UK und OK

Dann ....

* Pulpotomie, indirekte und direkte Überkappung, Materialen, die ich benutze und wieso, was macht das in der Pulpa
* Wie läuft eine Endo am Zahn 16 (ich habe die Anatomie (Wurzelanzahl, Kanäle etc.) & Behandlung erklärt)
*Spül-Protokoll
* Fülltechniken
* Adhäsivtechnik
* Wie lange soll man ätzen und wie lange spülen
Und PROTHETIK (Viele Zahntechnische Fragen)
Alles war über Vollprothese
* Wieso machen Sie Kieferrelation? Was passiert, wenn Sie das nicht machen?
* Frankfurter Horizontale / Camper Ebene
* wie suchen Sie die zentrische Kieferrelation
* Welchen Artikulator benutzen Sie?
Sie wollte eine detaillierte Beschreibung einer Totalprothese mit Therapieansätzen hören.

Tut mir so leid dass ich nicht alles sagen kann, aber die Prüfung war schon vor 10 Wochen.

Das Ergebnis kam auf Nachfrage nach 10 Wochen, obwohl es nach 5-6 Wochen da sein sollte.

Die Kollegin arbeitet aktuell an einem Prüfungsguide mit den ganzen Informationen, die sie für ihre Vorbereitung gebraucht hat und hofft bald vielen helfen zu können.

Weiter Infos hierzu unter über die Seite von FIT4CLINIC  und dem Formular

Auszug aus dem ZHG Zahnheilkundegesetz

§ 2 Abs. 3 Satz 2 ZHG


Nach § 2 Abs. 3 Satz 2 ZHG gilt für die Prüfung der Gleichwertigkeit § 2 Abs. 2 Satz 2 bis 6 sowie 8 ZHG entsprechend. Danach ist der Ausbildungsstand als gleichwertig anzusehen, wenn die Ausbildung des Antragstellers keine wesentlichen Unterschiede gegenüber der Ausbildung aufweist, die in dem Gesetz über die Zahnheilkunde und in der Approbationsordnung für Zahnärzte - ZÄApprO - in der hier maßgeblichen, zuletzt durch Gesetz vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2515) geänderten Fassung, geregelt ist (§ 2 Abs. 3 Satz 2 ZHG i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 2 ZHG).


Wesentliche Unterschiede


Nur wenn wesentliche Unterschiede vorliegen, muss der Antragsteller nachweisen, dass er über die Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die zur Ausübung des Berufs des Zahnarztes erforderlich sind (§ 2 Abs. 3 Satz 2 ZHG i.V.m. § 2 Abs. 2 Satz 6 ZHG).

Dieser Nachweis wird durch das Ablegen einer Prüfung erbracht, die sich auf den Inhalt der staatlichen Abschlussprüfung bezieht (§ 2 Abs. 3 Satz 3 ZHG; vgl. Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen, BT-Drs. 17/6260, S. 67: "Kenntnisprüfung") und die eine Ausgleichsmaßnahme im Sinne des Art. 14 der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 v. 30.9.2005, S. 22), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 (ABl. L 354 v. 28.12.2013, S. 132), darstellt.

Eines solchen Nachweises bedarf es auch dann, wenn die Prüfung des Antrags nur mit unangemessenem zeitlichen oder sachlichen Aufwand möglich ist, weil die erforderlichen Unterlagen und Nachweise aus Gründen, die nicht in der Person der Antragsteller liegen, von diesen nicht vorgelegt werden können (§ 2 Abs. 3 Satz 4 ZHG).

Gibt es überhaupt wesentliche Unterschiede ?

Nur wenn "wesentliche Unterschiede vorliegen" wird überhaupt eine KENNTNISPRÜFUNG notwendig.

Genau hier liegt das Problem!

In vielen von mir betreuten Verfahren kommt es entscheidend auf die Prüfung und die Wertigkeit der vorzulegenden Unterlagen an.

Wenn z.B. eine detaillierte Auswertung Ihrer Approbationsverfahren vor Antragsstellung "wesentliche Unterschiede" erkennen lässt, ist es dann meistens der Fall, dass die Zeugnisse und Universitätsbescheinigungen auch nicht den deutschen Approbationsbehörden genügen. Wichtig sind hier die Curricular = thematischen Unterrichtspläne mit den Details, weil sich nach EU-Recht Fachinhalte oft in anderen Fächern verstecken können.

Weiterhin sind unbedingt aussagekräftige Zeugnisse und Bescheinigungen notwendig. In fast allen von mir geprüften Verfahren sind oft die Ausbildungen gleichwertig (teilweise sogar deutlich umfangreicher) gewesen, jedoch leider völlig unvollständig dokumentiert worden. Speziell die Berufserfahrung im Sinne des "Lebenslangen Lernens" bekommt inzwischen eine völlig andere Bedeutung. Curricular wurden zudem oft nicht (oder unvollständig) vorgelegt, da sie in der Vergangenheit von den Gutachtern und Behörden nicht gefordert wurden.

Seit Änderung der Gesetzeslage im April 2016 geht ohne ein vorzulegendes Curriculum nichts mehr.

 

 

Extrem hohe Durchfallquote bei Kenntnisprüfungen Zahnmedizin

Zum Schluss eine Feststellung: 
Die Kenntnisprüfung Zahnmedizin ist zwar prinzipiell zu schaffen, allerdings gibt es speziell in einigen Bundesländern eine extrem hohe Durchfallquote; leider auch bei den Prüfungswiederholungen. Hierbei stellt sich deutlich heraus, dass es deutlich einfacher ist, wenn nicht ständig die gleichen Prüfer genommen werden. Unvoreingenommene Prüfer sind oft hilfsbereiter und kollegialitaeingestellt und unterstützen die Kollegen.

Hierbei sollte allerdings auch erwähnt werden, dass auch bei den deutschen Studenten im ersten Versuch ein hoher Anteil das Examen nicht besteht.

Ich verfolge seit längerer Zeit die Publikationen und die Suche der Zahnärzte nach Protokollen und Ablaufbeschreibungen der Kenntnisprüfungen. Hierbei zeichnet sich deutlich ab, dass einige Prüfungsorte und die damit verbundenen Prüfungskommissionen für "hohe Durchfallquoten" gefürchtet sind.  Zweifelsohne hängt es oft von den regionalen Zuständigkeiten und den damit eingesetzten Prüfungskommissionen ab, ob Prüfungsteilnehmer (sogar) mit identischen Ausbildungen und Zeugnissen bestehen. Ich erhalte hierzu ständig neue eMails, die ich aus Datenschutzgründen und Bitten der Beteiligten nicht veröffentlichen kann.

Die Informationen durch eMails und Telefonate sind teilweise erschreckend.

Es sei Ihnen versichert, es kommt nicht unbedingt auf Ihre Fachkenntnisse an. Leider spielen in vielen Fällen anscheinend andere Faktoren eine Rolle. Wie ist der Prüfer drauf, welche Laune hat er ? Mag er Sie oder missfällt ihm bereits Ihr selbstbewusstes Auftreten, Ihre Kleidung oder sonst etwas ? Weshalb bestehen andere Teilnehmer die Prüfung, die oft deutlich weniger Deutsch sprechen, oft keine Detailkenntnisse haben und/oder deshalb leichtere Fragen erhalten ?

Leider sind die Ergebnisse der Kenntnisprüfungen mangels fehlender Aufzeichnungen nur selten angreifbar.

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letzte Protokolle

Keiner will über eine nicht bestandene (erfolglose) Prüfung berichten

 Es wird immer heftig mit mir diskutiert, insbesondere, wenn ich ab und zu über negative Erfahrungen bei den Kenntnisprüfungen berichte.

Liebe Zahnärzte,

ich staune immer wieder über die Diskrepanz (die deutlichen Unterschiede) zwischen den Facebook Einträgen über bestandene Kenntnis- und Fachsprachprüfungen und den bei mir eingehenden eMails und Telefonaten, die teilweise über "sehr problematische Prüfungen mit hoher Durchfallquote" berichten.

 

Etwas scheint hier nach meiner Erfahrung und Meinung etwas nicht zu stimmen und ich habe etwas in der Tiefe recherchiert (nachgeforscht).

 
Es zeichnet sich dabei deutlich ab, dass Prüflinge, die die Prüfung bestanden haben sehr gerne und ausführlich über ihre Prüfungen berichten.

Zahnärzte, die die Prüfung nicht bestanden haben vermeiden dieses, weil es ja eventuell zu einer Verschlechterung für die Wiederholungsprüfung führen könnte. Einer der Prüfer könnte ja möglicherweise davon erfahren. Hinzu kommt, dass man völlig nachvollziehbar anscheinend nur ungern zugibt, dass man eine Prüfung nicht bestanden hat.

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